Betreff
Modellprojekt Einwanderung gestalten - NRW, Sachstandbericht
Vorlage
322/18
Aktenzeichen
FB 8 - hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand des „Modellprojektes Einwanderung gestalten – NRW“ zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Auf die bisherigen Vorlagen zum Sachstand des Modellprojektes Einwanderung gestalten – NRW (EWG - NRW) Nr. 199/17 und 067/18 wird verwiesen.

 

Kurzer Überblick über das Modellprojekt EWG – NRW:

 

  1. Zielgruppe:
    Im Rahmen des Modellprojektes in Rheine werden insbesondere die Zuwandererinnen und Zuwanderer, die seit 2015 als Flüchtlinge nach Rheine gekommen sind und einen Anspruch nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII haben, in den Blick genommen.

  2. Schwerpunktthemen:

Schwerpunktthemen sind die Handlungsfelder „ Spracherwerb“ (kurz Sprache) und „Arbeitsmarktzugang – Ausbildungszugang – Qualifizierung“ (kurz Arbeit).

  1. Beteiligte Akteure, Aufbau und Projektstruktur (siehe beiliegende Matrix – Anlage 1)
    Im Modellprojekt “Einwanderung gestalten - NRW “ in der Stadt Rheine sind folgende Behörden, Institutionen und Vereine beteiligt:
    Fachbereich Soziales, Migration und Integration der Stadt Rheine:
                Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern
                Asylbewerberleistungsgewährung
                Jobcenter – passive Leistungsgewährung
                Ausländerbehörde
    Volkshochschule der Stadt Rheine
    Arbeitsagentur Rheine
    jobcenter Kreis Steinfurt AöR – Regionalbereich Rheine
    Fachdienst Migration des Caritasverbandes Rheine
    Kommunales Integrationszentrum Kreis Steinfurt
    Flüchtlingshilfe Rheine e.V.
    Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH

 

Das Modellprojekt wird wissenschaftlich vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR)  begleitet und betreut, alle inhaltlichen und methodischen Schritte und Ergebnisse werden in regelmäßigen Arbeitsgesprächen reflektiert und analysiert.

 

Es gibt die Lenkungsgruppe (LG), die sich mit beiden Schwerpunktthemen „Sprache“ und „Arbeit“ auseinandersetzt. Die LG bildet das Entscheidungsorgan im Projekt und tagt ¼ jährlich. Mitglieder in der LG sind die Leitungskräfte der beteiligten Behörden und Institutionen, sowie eine Vertreterin des Ehrenamtes.

Es wurde zu jedem Schwerpunktthema eine Arbeitsgruppe (AG) gebildete, so dass es zum einen die „AG Sprache“ und zum anderen die „AG Arbeit“ gibt. Mitglieder der jeweiligen AG sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativen Ebene des jeweiligen Schwerpunktthemas.
In den zwei Arbeitsgruppen (AG)  wurde jeweils mit der operativen Ebene an „typischen Fällen“ gearbeitet. Es wurden Fallrekonstruktionen vorgenommen, um defizitäre Themen zu generieren. Anhand dieser Themen wurde ein dreigliedriges Zielsystem bestehend aus Grundsatzzielen, Rahmenzielen und Ergebniszielen erarbeitet. In den kleineren Projektgruppen, bestehend aus einigen Mitgliedern der jeweiligen AG, wurden dann zu den Ergebniszielen Aktivitäten erarbeitet, die dazu dienen, die aufgedeckten Hemmnisse und Defizite zu beseitigen bzw. zu verringern.

 

Erläuterung zum Zielsystem: Im Projektmanagement hat sich die Unterscheidung von drei Zielebenen etabliert: aus einem übergeordneten Grundsatzziel werden im ersten Schritt untergeordnete strategische Rahmenziele  und in einem zweiten Schritt operative Ergebnisziel  abgeleitet. Die operativen Ergebnisziele sind in konkrete Aktivitäten umsetzbar und somit unmittelbar handlungsleitend.



  1. Ziele und Ergebnisse:

 

Themenfeld Sprache:
Seit Beginn des Projektes beschäftigt sich die Stadt Rheine mit dem Schwerpunktthema “Sprache“. Große Themenblöcke bilden dabei der „Berechtigungsschein für die Teilnahme am Integrationskurs“ und die „Informationswege zwischen verpflichtender Behörde und den Sprachkursträgern“. Eingebunden in den Prozess waren die Akteure aller beteiligten Behörden, Institutionen und Gruppen des Themenfelds “Sprache“.

(1)   Ergebnis zum Themenblock „Berechtigungsschein für die Teilnahme am Integrationskurs“ ist eine verbindliche Zuständigkeitsregelung für Asylleistungsempfängern und SGB II-Empfängern. Eine Ausstellung des Berechtigungsscheins erfolgt bei diesen Leistungsempfängern nicht mehr durch die ABH, sondern durch die Asylbewerberleistungsabteilung bzw. durch den SGB II-Arbeitsvermittler. Durch diese verbindliche Absprache entfällt die 6-wöchige Wartezeit auf die Kostenzusage des BAMF.

(2)   Zwischen den Sprachkursträgern und den zum Integrationskurs verpflichtenden Behörden erfolgte im Rahmen des Projektes eine Vereinbarung zu dem neu entstandenen verbindlichen Ablaufdiagramm zum Informationsaustausch. Durch diese verbindliche Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass sich die Zuwanderer für den Integrationskurs verbindlich anmelden und regelmäßig an ihm teilnehmen. Bei Nichteinhaltung der im Rahmen einer Zielvereinbarung verabredeten Teilnahme, werden die beteiligten Behörden umgehend informiert und erhalten dadurch die Möglichkeit, zeitnah mit dem Nutzer die Integrationshemmnisse zu klären. Die verbindliche Vereinbarung wurde im ersten Schritt mit der städtischen VHS und den Bereichen Asylbewerberleistung und SGB II im Rahmen des Modellprojektes geschlossen. Im Rahmen eines nachträglich erfolgten Informationsaustausches wurden die anderen Integrationskursanbieter über dieses neue Ablaufdiagramm informiert. Sie haben sich bereit erklärt diese verbindlichen Absprachen mitzutragen, so dass es für alle Integrationskursträger, die Kurse in Rheine anbieten, Gültigkeit hat.
Der aktuelle Stand spiegelt sich in der Zielmatrix zum Grundsatzziel 1 “Sprache“ wieder, jeder berechtigte Zuwanderer belegt innerhalb von 8 Wochen einen Integrationskurs (siehe dazu Anlage 2).

 

Die vereinbarten Ziele zum Themenfeld Sprache werden im zweiten Halbjahr 2018 durch die Koordinatorinnen evaluiert. Im Vordergrund stehen dabei der Berechtigungsschein und die Zusteuerung zu den Integrationskursen. Mit der Erhebung soll festgestellt werden, ob die vereinbarten Ziele durch die Aktivitäten erreichbar sind, ob die erarbeiteten Strukturen tragfähig sind oder ob noch nachzusteuern ist.

 

Das Grundsatzziel 2 “Sprache“,  dass sich auf freiwillige Sprachkursangebote in Rheine bezieht, lautet, alle Zuwanderer können sich ab März 2018 über freiwillige Sprachangebote in-formieren und haben Zugriff auf ein flexibles Sprachangebot (siehe dazu Anlage 3).

 

(3)   Die Umsetzung dieses Ziels erfolgte durch die Neukonzeptionierung der Sprachoffensive, die im Mai 2018 vom Sozialausschuss verabschiedet wurde. Die Neukonzeptionierung soll dazu beitragen, dass neben den bestehenden Basiskursen je nach Zielgruppe individuelle Bedarfskurse zustande kommen. Die ersten zwei Bedarfskurse für Auszubildende wurden bereits im Juni 2018 in Form von Abend- bzw. Wochenendkursen umgesetzt.  Dieses spezielle Sprachangebot wurde auch in den Sommerferien weitergeführt und wird aktuell von 15 Auszubildenden wahrgenommen.

 

Themenfeld Arbeit:

Zu Beginn des Jahres 2018 erfolgte der Einstieg in das Themenfeld “Arbeit“. In der Arbeitsgruppe “Arbeit“ wurden defizitäre Themen generiert, anhand von typischen Fällen mit unterschiedlichen Perspektiven der Institutionen, Behörden, des Ehrenamtes und des Nutzers.

Folgende Themen wurden generiert und spielen innerhalb der verschiedenen Rechtskreise eine Rolle und sind von dort steuerbar: Kompetenzfeststellung/Profiling, berufsbezogene Kompetenzen, rechtskreisübergreifender Informationsaustausch, Sprachvermögen, in Arbeit und Ausbildung bringen und halten  und Anerkennung der Berufsabschlüsse.

Folgende aus den typischen Fällen generierte Themen liegen eher in der Person des Nutzers begründet und können so (fast) nur von ihm beeinflusst werden: Lernverhalten, gleichbleibende Motivation, Einschätzung der eigenen Kompetenzen, Akzeptanz des dualen Systems, Anspruch: Arbeit ohne Sprache und Akzeptanz für den Neuerwerb von Qualifikationen.

Anhand dieser generierten Themen und dem in Rheine 2017 fortgeschriebenen Migrations- und Integrationskonzept mit seinen acht Handlungsfeldern, hier das Handlungsfeld “Arbeit“, wurde das Grundsatzziel 1 “Arbeit“ von der Lenkungsgruppe verabschiedet: Rheine bietet allen Zuwanderern nach ihren Möglichkeiten gute Ausbildungschancen und einen Zugang zum Arbeitsmarkt (möglichst 1. Arbeitsmarkt). Die daraus resultierenden Rahmenziele und Ergebnisziele wurden in zwei Arbeitsgruppensitzungen entwickelt (siehe dazu Anlage 4 Zielmatrix Arbeit). Weitere Aktivitäten dazu wurden und werden in den stattfindenden Projektgruppensitzungen erarbeitet.



 

  1. Aussichten / Weitere Schritte:

Case Management

Case Management ist ein fachliches Handlungskonzept, das einrichtungs- und behördenübergreifend Hilfeprozesse  in komplexen Einzelfällen  koordiniert.

Der Case Manager steuert den zeitlich begrenzten Betreuungsverlauf, bindet involvierte Akteure ein, setzt Prozesse in Gang, dokumentiert und evaluiert verantwortlich den gesamten Hilfeverlauf.

Alle 12 Modellkommunen haben in der bisherigen Projektarbeit festgestellt, dass das Case Management (CM) sowohl auf der individuellen Einzelfallebene als auch auf struktureller Ebene ein wichtiges Instrument für die Integration von zugewanderten Menschen darstellt. Aufgrund dessen wurden zwei Mitarbeiterinnen, aus dem Fachbereich Soziales, Migration und Integration der Stadt Rheine und aus dem jobcenter (Vermittlung) des Kreises Steinfurt, geschult. Der Fachbereich Soziales, Migration und Integration wird das 2. Halbjahr 2018 dafür nutzen, exemplarisch für 10 „Modellfälle“ das Case Management zu implementieren, um weitere Erfahrungen mit dem Instrument CM zu sammeln.

Workshop zum Nutzerverhalten:
Im Rahmen des Modellprojekts soll aufgrund der teilweise zu Tage getretenen Schwierigkeiten, den Nutzer zum Spracherwerb und/oder zur Aufnahme von Arbeitsqualifizierungsmaßnahmen zu motivieren, das „Nutzerverhalten“ näher beleuchtet werden. In der zweiten Jahreshälfte wird ein Workshop mit Zuwanderern stattfinden, die positive Erfahrungen mit den bestehenden Sprach- und Arbeitsmarktmöglichkeiten gemacht haben. Ziel ist es, mit dem Personenkreis, der die Angebote für sich nutzen konnte zu erarbeiten, welche positiven und negativen Aspekte/Einflüsse es bei den eigenen Integrationsbemühungen gab. Die Koordinatorinnen des Projektes erhoffen sich dadurch Erkenntnisse über bestehende Hemmnisse beim Spracherwerb bzw. bei der Arbeitsmarktqualifizierung und der Arbeitsaufnahme.

Begleitheft:

Es soll ein Begleitheft für den Nutzer entwickelt werden, um individuelle Daten und Kontakte verschiedenen Behörden/Institutionen zugänglich zu machen. Das Begleitheft soll den Zuwanderern sowie den hauptberuflichen und ehrenamtlichen Ansprechpartnern wichtige Ziele und erreichte Schritte zur Integration einfach und verständlich dokumentieren. Die Arbeitsgruppe erhofft sich eine rege Nutzung des Begleitheftes durch die Zielgruppe und wird entsprechend dafür werben. Selbstverständlich entscheiden die Zuwanderer inwieweit sie das Begleitheft zur Sicherstellung der Transparenz nutzten. Das Begleitheft wird ebenfalls im Rahmen einer Pilotphase für eine begrenzte Gruppe ausprobiert. Nach erfolgreicher Testung kann die Nutzung des Heftes ausgeweitet werden.

 

Ankommensberatung:
Weitere Überlegungen des Fachbereiches Soziales, Migration und Integration, die im Laufe des kontinuierlichen Austausches mit den anderen Institutionen und Behörden entstanden sind, ist die Einrichtung einer Ankommensberatung im Fachbereich Soziales, Migration und Integration als ergänzendes Angebot.
Die Idee ist: auch nicht in städtischen Wohnung lebende Zuwanderer – auch EU-Bürger -  werden durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht und über Integrations-und Teilhabemöglichkeiten informiert werden. Dies soll im Rahmen eines Pilotprojekts mit einer begrenzten Zielgruppe ebenfalls im zweiten Halbjahr 2018 ausprobiert werden.

Evaluation durch die Firmen IM/\P und Kienbaum:

Das Modellprojekt wird von den o.g. Firmen landesseitlich evaluiert. Hierzu fanden in der Erhebungsphase bei der Stadt Rheine Einzel- und Fokusinterviews statt.

Zwischenbilanztermin  „Einwanderung gestalten – NRW“  mit dem Integrationsminister Dr. Stamp am 05.09.2018:
Auf Einladung des Integrationsministers Dr. Stamp fand am 05.09.2018 ein Zwischenbilanztermin “Einwanderung gestalten - NRW“ mit allen Modellkommunen statt. Hier gab es die Möglichkeit, sich als teilnehmende Kommune zu präsentieren und auch die Gelegenheit, bestimmte Themenfelder und Herausforderungen, Dinge, die rechtskreisübergreifend an ihre Grenzen stoßen, zu benennen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Sozialausschusssitzung eine weitere Berichterstattung.

 

Besuch der Staatssekretärin Frau Güler:
Am 17.10.2018 wird die Staatssekretärin Frau Güler die Stadt Rheine besuchen. Sie hat sich vorgenommen, alle Modellkommunen und Kreise, die an dem Projekt teilnehmen auch persönlich zu besuchen.

 

 

  1. Vorläufiges Fazit der Projektkoordinatorinnen zum Modellprojekt:

Die enge Zusammenarbeit mit den Akteuren der unterschiedlichen Rechtskreise führt zu einer gemeinsamen Sicht auf den „typischen Fall“. So werden Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste aufgedeckt und durch gemeinsame Kooperationen im Netzwerk verhindert oder minimiert. Es werden notwendige (ggf. vorrangige) Unterstützungsbedarfe erkannt. Die Beratungs- und Begleitungstätigkeiten werden so aufeinander abgestimmt und die gesellschaftliche Teilhalbe für die Zuwanderer beschleunigt.

Voraussetzung für die Zielerreichung ist die gegenseitige Akzeptanz bei den Beteiligten und die Bereitschaft, sich auf einen notwendigen Blickwechsel (einheitliche Fallsicht und Nutzerperspektive) einzulassen. Des Weiteren muss die Bereitschaft aller am Prozess Beteiligten vorhanden sein, bisherige Abläufe zu optimieren und die erarbeiteten Kooperationen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Möglichkeiten umzusetzen.

Die Koordinatorinnen haben bei allen beteiligten Akteuren ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Kooperationsbereitschaft kennengelernt. Bereits nach 1,5 Jahren Modellprojekt lässt sich feststellen, dass die Arbeitsform mit den operativtätigen Fachkräften, ein Zielsystem einschließlich der notwendigen Aktivitäten anhand der von den Entscheidern (Lenkungsgruppe) vorgegebenen Grundsatzziele zu erarbeiten, sehr erfolgreich ist und eine höchst wirkungsvolle Arbeitsform darstellt um Integrationsprozesse zu optimieren.

 

Wie oben unter Punkt 4 – Ziele und Ergebnisse – dargelegt, konnten wir in den Handlungsfeldern „Sprache“ und „Arbeit“  in den gebildeten Produktionsnetzwerken neue Ansätze entwickeln und implementieren. Um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten müssen diese Netzwerke verstetigt werden, d.h. auch in Zukunft (nach März 2019) muss es eine Verantwortlichkeit geben, die die angestoßenen Prozesse überwacht, begleitet und weiterentwickelt oder anpasst.

Die angewandte Arbeitsmethode, die vom „typischen Fall“ ausgeht, defizitäre Situationen herausarbeitet und so über rechtskreisübergreifende Stellschrauben Ziele und Aktivitäten entwickelt ist eine effektive Methode, die in allen 8 Handlungsfeldern unseres Migrations- und Integrationskonzeptes zum Einsatz kommen könnte.

Die gesetzten Grundsatzziele, wie auch die Rahmenziele, die im Projekt in den Schwerpunktthemen gewählt wurden sind „smart“ (spezifisch-messbar-attraktiv-realistisch-terminiert) und würden  auf die 6 weiteren Handlungsfelder übertragen effektive – unserem Migrationskonzept entsprechende – Ergebnisse hervorbringen.

Entscheidend in diesem Prozess ist die Verantwortlichkeit einer Stelle, die initiiert, begleitet und zusammenfasst.



  1. Verstetigung des Projektes:

Ein Vorschlag zur weiteren Verstetigung der eingeleiteten Prozesse und der erfolgreichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wird im Frühjahr 2019 vom FB Soziales, Migration und Integration erarbeitet und vorgestellt.

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1 Projektstruktur

Anlage 2 – Zielmatrix Sprache – Grundsatzziel 1

Anlage 3 – Zielmatrix Sprache – Grundsatzziel 2

Anlage 4 – Zielmatrix Arbeit - Grundsatzziel