Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand des „Modellprojektes Einwanderung gestalten – NRW“ zur Kenntnis.
Begründung:
Auf die bisherigen Vorlagen zum Sachstand des Modellprojektes Einwanderung gestalten – NRW (EWG - NRW) Nr. 199/17 und 067/18 wird verwiesen.
Kurzer Überblick über das Modellprojekt EWG – NRW:
- Zielgruppe:
Im Rahmen des Modellprojektes in Rheine werden insbesondere die Zuwandererinnen und Zuwanderer, die seit 2015 als Flüchtlinge nach Rheine gekommen sind und einen Anspruch nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII haben, in den Blick genommen.
- Schwerpunktthemen:
Schwerpunktthemen
sind die Handlungsfelder „ Spracherwerb“ (kurz Sprache) und „Arbeitsmarktzugang
– Ausbildungszugang – Qualifizierung“ (kurz Arbeit).
- Beteiligte
Akteure, Aufbau und Projektstruktur (siehe beiliegende Matrix – Anlage 1)
Im Modellprojekt “Einwanderung gestalten - NRW “ in der Stadt Rheine sind folgende Behörden, Institutionen und Vereine beteiligt:
Fachbereich Soziales, Migration und Integration der Stadt Rheine:
Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern
Asylbewerberleistungsgewährung
Jobcenter – passive Leistungsgewährung
Ausländerbehörde
Volkshochschule der Stadt Rheine
Arbeitsagentur Rheine
jobcenter Kreis Steinfurt AöR – Regionalbereich Rheine
Fachdienst Migration des Caritasverbandes Rheine
Kommunales Integrationszentrum Kreis Steinfurt
Flüchtlingshilfe Rheine e.V.
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
Das
Modellprojekt wird wissenschaftlich vom Institut für Stadt- und
Regionalentwicklung (ISR) begleitet und
betreut, alle inhaltlichen und methodischen Schritte und Ergebnisse werden in
regelmäßigen Arbeitsgesprächen reflektiert und analysiert.
Es
gibt die Lenkungsgruppe (LG), die sich mit beiden Schwerpunktthemen „Sprache“
und „Arbeit“ auseinandersetzt. Die LG bildet das Entscheidungsorgan im Projekt
und tagt ¼ jährlich. Mitglieder in der LG sind die Leitungskräfte der
beteiligten Behörden und Institutionen, sowie eine Vertreterin des Ehrenamtes.
Es
wurde zu jedem Schwerpunktthema eine Arbeitsgruppe (AG) gebildete, so dass es
zum einen die „AG Sprache“ und zum anderen die „AG Arbeit“ gibt. Mitglieder der
jeweiligen AG sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativen Ebene des
jeweiligen Schwerpunktthemas.
In den zwei Arbeitsgruppen (AG) wurde
jeweils mit der operativen Ebene an „typischen Fällen“ gearbeitet. Es wurden Fallrekonstruktionen
vorgenommen, um defizitäre Themen zu generieren. Anhand dieser Themen wurde ein
dreigliedriges Zielsystem bestehend aus Grundsatzzielen, Rahmenzielen und
Ergebniszielen erarbeitet. In den kleineren Projektgruppen, bestehend aus
einigen Mitgliedern der jeweiligen AG, wurden dann zu den Ergebniszielen
Aktivitäten erarbeitet, die dazu dienen, die aufgedeckten Hemmnisse und
Defizite zu beseitigen bzw. zu verringern.
Erläuterung zum Zielsystem: Im
Projektmanagement hat sich die Unterscheidung von drei Zielebenen etabliert:
aus einem übergeordneten Grundsatzziel werden im ersten Schritt untergeordnete
strategische Rahmenziele und in einem
zweiten Schritt operative Ergebnisziel
abgeleitet. Die operativen Ergebnisziele sind in konkrete Aktivitäten
umsetzbar und somit unmittelbar handlungsleitend.
- Ziele
und Ergebnisse:
Themenfeld
Sprache:
Seit Beginn
des Projektes beschäftigt sich die Stadt Rheine mit dem Schwerpunktthema
“Sprache“. Große Themenblöcke bilden dabei der „Berechtigungsschein für die
Teilnahme am Integrationskurs“ und die „Informationswege zwischen
verpflichtender Behörde und den Sprachkursträgern“. Eingebunden in den Prozess
waren die Akteure aller beteiligten Behörden, Institutionen und Gruppen des
Themenfelds “Sprache“.
(1)
Ergebnis zum Themenblock „Berechtigungsschein für die Teilnahme am
Integrationskurs“ ist eine verbindliche Zuständigkeitsregelung für
Asylleistungsempfängern und SGB II-Empfängern. Eine Ausstellung des
Berechtigungsscheins erfolgt bei diesen Leistungsempfängern nicht mehr durch
die ABH, sondern durch die Asylbewerberleistungsabteilung bzw. durch den SGB
II-Arbeitsvermittler. Durch diese verbindliche Absprache entfällt die
6-wöchige Wartezeit auf die Kostenzusage des BAMF.
(2)
Zwischen den Sprachkursträgern und den zum Integrationskurs
verpflichtenden Behörden erfolgte im Rahmen des Projektes eine Vereinbarung zu
dem neu entstandenen verbindlichen Ablaufdiagramm zum Informationsaustausch.
Durch diese verbindliche Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass sich die
Zuwanderer für den Integrationskurs verbindlich anmelden und regelmäßig an
ihm teilnehmen. Bei Nichteinhaltung der im Rahmen einer Zielvereinbarung
verabredeten Teilnahme, werden die beteiligten Behörden umgehend informiert und
erhalten dadurch die Möglichkeit, zeitnah mit dem Nutzer die
Integrationshemmnisse zu klären. Die verbindliche Vereinbarung wurde im ersten
Schritt mit der städtischen VHS und den Bereichen Asylbewerberleistung und SGB
II im Rahmen des Modellprojektes geschlossen. Im Rahmen eines nachträglich
erfolgten Informationsaustausches wurden die anderen Integrationskursanbieter
über dieses neue Ablaufdiagramm informiert. Sie haben sich bereit erklärt diese
verbindlichen Absprachen mitzutragen, so dass es für alle
Integrationskursträger, die Kurse in Rheine anbieten, Gültigkeit hat.
Der aktuelle Stand spiegelt sich in der Zielmatrix zum Grundsatzziel 1 “Sprache“ wieder, jeder berechtigte Zuwanderer belegt
innerhalb von 8 Wochen einen Integrationskurs (siehe dazu Anlage 2).
Die
vereinbarten Ziele zum Themenfeld Sprache werden im zweiten Halbjahr 2018 durch
die Koordinatorinnen evaluiert. Im Vordergrund stehen dabei der
Berechtigungsschein und die Zusteuerung zu den Integrationskursen. Mit der
Erhebung soll festgestellt werden, ob die vereinbarten Ziele durch die
Aktivitäten erreichbar sind, ob die erarbeiteten Strukturen tragfähig sind oder
ob noch nachzusteuern ist.
Das Grundsatzziel 2 “Sprache“, dass sich auf freiwillige Sprachkursangebote
in Rheine bezieht, lautet, alle Zuwanderer
können sich ab März 2018 über freiwillige Sprachangebote in-formieren und haben
Zugriff auf ein flexibles Sprachangebot (siehe dazu Anlage 3).
(3)
Die Umsetzung dieses Ziels erfolgte durch die Neukonzeptionierung
der Sprachoffensive, die im Mai 2018 vom Sozialausschuss verabschiedet wurde.
Die Neukonzeptionierung soll dazu beitragen, dass neben den bestehenden
Basiskursen je nach Zielgruppe individuelle Bedarfskurse zustande kommen. Die
ersten zwei Bedarfskurse für Auszubildende wurden bereits im Juni 2018 in Form
von Abend- bzw. Wochenendkursen umgesetzt.
Dieses spezielle Sprachangebot wurde auch in den Sommerferien
weitergeführt und wird aktuell von 15 Auszubildenden wahrgenommen.
Themenfeld
Arbeit:
Zu
Beginn des Jahres 2018 erfolgte der Einstieg in das Themenfeld “Arbeit“. In der
Arbeitsgruppe “Arbeit“ wurden defizitäre Themen generiert, anhand von typischen
Fällen mit unterschiedlichen Perspektiven der Institutionen, Behörden, des
Ehrenamtes und des Nutzers.
Folgende
Themen wurden generiert und spielen innerhalb der verschiedenen Rechtskreise
eine Rolle und sind von dort steuerbar: Kompetenzfeststellung/Profiling,
berufsbezogene Kompetenzen, rechtskreisübergreifender Informationsaustausch,
Sprachvermögen, in Arbeit und Ausbildung bringen und halten und Anerkennung der Berufsabschlüsse.
Folgende
aus den typischen Fällen generierte Themen liegen eher in der Person des
Nutzers begründet und können so (fast) nur von ihm beeinflusst werden:
Lernverhalten, gleichbleibende Motivation, Einschätzung der eigenen
Kompetenzen, Akzeptanz des dualen Systems, Anspruch: Arbeit ohne Sprache und
Akzeptanz für den Neuerwerb von Qualifikationen.
Anhand
dieser generierten Themen und dem in Rheine 2017 fortgeschriebenen Migrations-
und Integrationskonzept mit seinen acht Handlungsfeldern, hier das
Handlungsfeld “Arbeit“, wurde das Grundsatzziel
1 “Arbeit“ von der Lenkungsgruppe verabschiedet: Rheine bietet allen
Zuwanderern nach ihren Möglichkeiten gute Ausbildungschancen und einen Zugang
zum Arbeitsmarkt (möglichst 1. Arbeitsmarkt). Die daraus resultierenden
Rahmenziele und Ergebnisziele wurden in zwei Arbeitsgruppensitzungen entwickelt (siehe dazu Anlage 4 Zielmatrix
Arbeit). Weitere Aktivitäten dazu wurden und werden
in den stattfindenden Projektgruppensitzungen erarbeitet.
- Aussichten
/ Weitere Schritte:
Case
Management
Case Management
ist ein fachliches Handlungskonzept, das einrichtungs- und behördenübergreifend
Hilfeprozesse in komplexen
Einzelfällen koordiniert.
Der Case Manager
steuert den zeitlich begrenzten Betreuungsverlauf, bindet involvierte Akteure
ein, setzt Prozesse in Gang, dokumentiert und evaluiert verantwortlich den
gesamten Hilfeverlauf.
Alle
12 Modellkommunen haben in der bisherigen Projektarbeit festgestellt, dass das
Case Management (CM) sowohl auf der individuellen Einzelfallebene als auch auf
struktureller Ebene ein wichtiges Instrument für die Integration von
zugewanderten Menschen darstellt. Aufgrund dessen wurden zwei Mitarbeiterinnen,
aus dem Fachbereich Soziales, Migration und Integration der Stadt Rheine und
aus dem jobcenter (Vermittlung) des Kreises Steinfurt, geschult. Der
Fachbereich Soziales, Migration und Integration wird das 2. Halbjahr 2018 dafür
nutzen, exemplarisch für 10 „Modellfälle“ das Case Management zu implementieren,
um weitere Erfahrungen mit dem Instrument CM zu sammeln.
Workshop zum Nutzerverhalten:
Im Rahmen des Modellprojekts soll aufgrund der teilweise zu Tage getretenen
Schwierigkeiten, den Nutzer zum Spracherwerb und/oder zur Aufnahme von
Arbeitsqualifizierungsmaßnahmen zu motivieren, das „Nutzerverhalten“ näher
beleuchtet werden. In der zweiten Jahreshälfte wird ein Workshop mit
Zuwanderern stattfinden, die positive Erfahrungen mit den bestehenden Sprach-
und Arbeitsmarktmöglichkeiten gemacht haben. Ziel ist es, mit dem
Personenkreis, der die Angebote für sich nutzen konnte zu erarbeiten, welche
positiven und negativen Aspekte/Einflüsse es bei den eigenen
Integrationsbemühungen gab. Die Koordinatorinnen des Projektes erhoffen sich
dadurch Erkenntnisse über bestehende Hemmnisse beim Spracherwerb bzw. bei der
Arbeitsmarktqualifizierung und der Arbeitsaufnahme.
Begleitheft:
Es
soll ein Begleitheft für den Nutzer entwickelt werden, um individuelle Daten
und Kontakte verschiedenen Behörden/Institutionen zugänglich zu machen. Das
Begleitheft soll den Zuwanderern sowie den hauptberuflichen und ehrenamtlichen
Ansprechpartnern wichtige Ziele und erreichte Schritte zur Integration einfach
und verständlich dokumentieren. Die Arbeitsgruppe erhofft sich eine rege Nutzung
des Begleitheftes durch die Zielgruppe und wird entsprechend dafür werben.
Selbstverständlich entscheiden die Zuwanderer inwieweit sie das Begleitheft zur
Sicherstellung der Transparenz nutzten. Das Begleitheft wird ebenfalls im
Rahmen einer Pilotphase für eine begrenzte Gruppe ausprobiert. Nach
erfolgreicher Testung kann die Nutzung des Heftes ausgeweitet werden.
Ankommensberatung:
Weitere Überlegungen des Fachbereiches Soziales, Migration und Integration, die
im Laufe des kontinuierlichen Austausches mit den anderen Institutionen und
Behörden entstanden sind, ist die Einrichtung einer Ankommensberatung im
Fachbereich Soziales, Migration und Integration als ergänzendes Angebot.
Die Idee ist: auch nicht in städtischen Wohnung lebende Zuwanderer – auch
EU-Bürger - werden durch aufsuchende
Sozialarbeit erreicht und über Integrations-und Teilhabemöglichkeiten
informiert werden. Dies soll im Rahmen eines Pilotprojekts mit einer begrenzten
Zielgruppe ebenfalls im zweiten Halbjahr 2018 ausprobiert werden.
Evaluation durch die Firmen IM/\P und Kienbaum:
Das
Modellprojekt wird von den o.g. Firmen landesseitlich evaluiert. Hierzu fanden
in der Erhebungsphase bei der Stadt Rheine Einzel- und Fokusinterviews statt.
Zwischenbilanztermin „Einwanderung gestalten – NRW“ mit dem Integrationsminister Dr. Stamp am
05.09.2018:
Auf Einladung
des Integrationsministers Dr. Stamp fand am 05.09.2018 ein Zwischenbilanztermin
“Einwanderung gestalten - NRW“ mit allen Modellkommunen statt. Hier gab es die
Möglichkeit, sich als teilnehmende Kommune zu präsentieren und auch die
Gelegenheit, bestimmte Themenfelder und Herausforderungen, Dinge, die
rechtskreisübergreifend an ihre Grenzen stoßen, zu benennen. Hierzu erfolgt im
Rahmen der Sozialausschusssitzung eine weitere Berichterstattung.
Besuch
der Staatssekretärin Frau Güler:
Am 17.10.2018
wird die Staatssekretärin Frau Güler die Stadt Rheine besuchen. Sie hat sich
vorgenommen, alle Modellkommunen und Kreise, die an dem Projekt teilnehmen auch
persönlich zu besuchen.
- Vorläufiges
Fazit der Projektkoordinatorinnen zum Modellprojekt:
Die
enge Zusammenarbeit mit den Akteuren der unterschiedlichen Rechtskreise führt
zu einer gemeinsamen Sicht auf den „typischen Fall“. So werden Doppelstrukturen
sowie Reibungsverluste aufgedeckt und durch gemeinsame Kooperationen im
Netzwerk verhindert oder minimiert. Es werden notwendige (ggf. vorrangige)
Unterstützungsbedarfe erkannt. Die Beratungs- und Begleitungstätigkeiten werden
so aufeinander abgestimmt und die gesellschaftliche Teilhalbe für die
Zuwanderer beschleunigt.
Voraussetzung
für die Zielerreichung ist die gegenseitige Akzeptanz bei den Beteiligten und
die Bereitschaft, sich auf einen notwendigen Blickwechsel (einheitliche
Fallsicht und Nutzerperspektive) einzulassen. Des Weiteren muss die
Bereitschaft aller am Prozess Beteiligten vorhanden sein, bisherige Abläufe zu
optimieren und die erarbeiteten Kooperationen im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Möglichkeiten
umzusetzen.
Die
Koordinatorinnen haben bei allen beteiligten Akteuren ein hohes Maß an
Verlässlichkeit und Kooperationsbereitschaft kennengelernt. Bereits nach 1,5
Jahren Modellprojekt lässt sich feststellen, dass die Arbeitsform mit den
operativtätigen Fachkräften, ein Zielsystem einschließlich der notwendigen
Aktivitäten anhand der von den Entscheidern (Lenkungsgruppe) vorgegebenen
Grundsatzziele zu erarbeiten, sehr erfolgreich ist und eine höchst
wirkungsvolle Arbeitsform darstellt um Integrationsprozesse zu optimieren.
Wie
oben unter Punkt 4 – Ziele und Ergebnisse – dargelegt, konnten wir in den
Handlungsfeldern „Sprache“ und „Arbeit“
in den gebildeten Produktionsnetzwerken neue Ansätze entwickeln und
implementieren. Um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten müssen diese Netzwerke
verstetigt werden, d.h. auch in Zukunft (nach März 2019) muss es eine
Verantwortlichkeit geben, die die angestoßenen Prozesse überwacht, begleitet
und weiterentwickelt oder anpasst.
Die
angewandte Arbeitsmethode, die vom „typischen Fall“ ausgeht, defizitäre
Situationen herausarbeitet und so über rechtskreisübergreifende Stellschrauben
Ziele und Aktivitäten entwickelt ist eine effektive Methode, die in allen 8
Handlungsfeldern unseres Migrations- und Integrationskonzeptes zum Einsatz
kommen könnte.
Die
gesetzten Grundsatzziele, wie auch die Rahmenziele, die im Projekt in den
Schwerpunktthemen gewählt wurden sind „smart“
(spezifisch-messbar-attraktiv-realistisch-terminiert) und würden auf die 6 weiteren Handlungsfelder übertragen
effektive – unserem Migrationskonzept entsprechende – Ergebnisse hervorbringen.
Entscheidend
in diesem Prozess ist die Verantwortlichkeit einer Stelle, die initiiert,
begleitet und zusammenfasst.
- Verstetigung
des Projektes:
Ein
Vorschlag zur weiteren Verstetigung der eingeleiteten Prozesse und der
erfolgreichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wird im Frühjahr 2019
vom FB Soziales, Migration und Integration erarbeitet und vorgestellt.
Anlagen:
Anlage
1 – Projektstruktur
Anlage
2 – Zielmatrix Sprache – Grundsatzziel 1
Anlage
3 – Zielmatrix Sprache – Grundsatzziel 2
Anlage 4 – Zielmatrix Arbeit - Grundsatzziel