Stellungnahme der Stadt Rheine
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine genehmigt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Nahverkehrsplanes
des Kreises Steinfurt.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt die Eingaben zum Nahverkehrskonzept Rheine als Teilplan
des Nahverkehrsplanes des Kreises Steinfurt zur Kenntnis und stimmt der als
Anlage 2 beigefügten Synopse der Stellungnahmen zu.
3.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der
Beschlüsse zu 1. und 2. gegenüber dem Kreis Steinfurt das Einvernehmen zu den
das Aufgabengebiet der Stadt Rheine betreffenden Inhalten des Nahverkehrsplans
gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖPNVG NRW zu erklären.
Begründung:
1.
Der
Kreis Steinfurt stellt zurzeit den dritten Nahverkehrsplan (NVP) auf. Mit der
Erarbeitung wurde die Gutachterkooperation plan:mobil /NahverkehrsConsult aus
Kassel beauftragt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens war die Stadt Rheine
als kreisangehörige Stadt unter anderem in verschiedenen Veranstaltungen und
Gesprächen einbezogen.
In seiner Sitzung am 16.05.2018 hat der zuständige Fachausschuss des
Kreistages, der Ausschuss für Verkehr, Wirtschaft, Bauen, Energie, Tourismus
und Demografie den Beschluss gefasst, das offizielle Beteiligungsverfahren
gemäß § 9 ÖPNVG NRW zu beginnen.
Mit Schreiben vom 24.05.2018 hat der Kreis Steinfurt die Stadt Rheine und die
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH zur Abgabe einer Stellungnahme zum
Entwurf des 3. NVP aufgefordert.
Da die Stadt Rheine kreisangehörige Kommune ist, stellt sie keinen
Nahverkehrsplan auf. Das vom Rat der Stadt Rheine am 8.5.2018 beschlossene
Nahverkehrskonzept Rheine wird daher als Teilplan in den Nahverkehrsplan des
Kreises Steinfurt aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wurde das
Beteiligungsverfahren mit Schreiben des Kreises vom 10.07.2018 formal um die
Stellungnahme zum Nahverkehrskonzept erweitert.
Mit anliegendem Schreiben vom 12.7.2018 hat die Stadt Rheine eine mit der
Verkehrsgesellschaft abgestimmte gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hierauf
wurde bereits in der Ratssitzung am 10.7. hingewiesen und der Entwurf zum 3.
Nahverkehrsplan in der Ratsinformation zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Wegen der besonderen Bedeutung des Nahverkehrsplanes bezogen auf die regionale
verkehrliche Einbindung der Stadt Rheine wird mit der heutigen Beschlussfassung
die formelle Bestätigung der Stellungnahme durch den Rat nachgeholt.
2.
Im
Rahmen des o.g. Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 ÖPNVG NRW wurden die
Beteiligten auch zur Stellungnahme zum Nahverkehrskonzept Rheine als Teilplan
des Nahverkehrsplanes des Kreises Steinfurt aufgefordert. In der als Anlage 2
beigefügten Synopse sind die hierzu abgegebenen Stellungnahmen mit ihrem wesentlichen
Inhalt und einem Vorschlag (Abwägung) zur weiteren Behandlung aufgeführt. Da
die Stellungnahmen explizit das Nahverkehrskonzept Rheine und damit den
Stadtverkehr in Rheine betreffen, muss der Rat der Stadt Rheine hierüber
beschließen.
Sämtliche zum Nahverkehrsplan inklusive
Nahverkehrskonzept Rheine eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse
zur Auswertung und Abwägung des weiteren Umgangs aufbereitet und dem
Fachausschuss des Kreises Steinfurt am 12.9. zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
Verwaltung hat daher bereits die Synopse zum Nahverkehrskonzept unter dem
Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine an den Kreis übersandt.
Eventuelle Änderungswünsche bzw. Anregungen
aus dem Rat werden dem Kreis Steinfurt unmittelbar nach der Ratssitzung
übermittelt. Der Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes für den Kreis Steinfurt
durch den Kreistag des Kreises Steinfurt ist für den 5.11.2018 vorgesehen.
3.
Die
Bedeutung, Regelungsinhalte und das Verfahren des Nahverkehrsplanes bestimmen
die §§ 8 und 9 ÖPNVG NRW. Die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes ist demnach
den Kreisen, kreisfreien Städten und Zweckverbänden vorbehalten. Der Stadt
Rheine kommt als kreisangehörige Stadt, die gleichzeitig Aufgabenträger gemäß §
3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW ist, eine Sonderstellung gegenüber den anderen
kreisangehörigen Kommunen zu. Sie muss ausdrücklich ihr Einvernehmen zu den ihr
Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Nahverkehrsplans des Kreises Steinfurt
erklären.
Die Voraussetzungen hierfür liegen aus Sicht
der Verwaltung vor, wenn das vom Rat beschlossene Nahverkehrskonzept Rheine
Bestandteil des Nahverkehrsplanes wird und die übrigen Inhalte des
Nahverkehrsplanes den Zielen der Entwicklung des ÖPNV in Rheine, insbesondere
dem Nahverkehrskonzept nicht widersprechen. Letzteres wurde von der Verwaltung
und der VSR im Rahmen ihrer gemeinsamen Stellungnahme geprüft. Unter
Berücksichtigung der Beschlüsse zu 1. und 2. kann daher das Einvernehmen der
Stadt Rheine zum Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt erklärt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Rheine und der VSR
Anlage 2: Synopse der Stellungnahmen zum Nahverkehrskonzept