Betreff
ÖPNV - Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt
Stellungnahme der Stadt Rheine
Vorlage
324/18
Aktenzeichen
5/stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine genehmigt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Nahverkehrsplanes des Kreises Steinfurt.

2.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Eingaben zum Nahverkehrskonzept Rheine als Teilplan des Nahverkehrsplanes des Kreises Steinfurt zur Kenntnis und stimmt der als Anlage 2 beigefügten Synopse der Stellungnahmen zu.

3.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu 1. und 2. gegenüber dem Kreis Steinfurt das Einvernehmen zu den das Aufgabengebiet der Stadt Rheine betreffenden Inhalten des Nahverkehrsplans gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖPNVG NRW zu erklären.

 


Begründung:

 

1.        Der Kreis Steinfurt stellt zurzeit den dritten Nahverkehrsplan (NVP) auf. Mit der Erarbeitung wurde die Gutachterkooperation plan:mobil /NahverkehrsConsult aus Kassel beauftragt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens war die Stadt Rheine als kreisangehörige Stadt unter anderem in verschiedenen Veranstaltungen und Gesprächen einbezogen.

In seiner Sitzung am 16.05.2018 hat der zuständige Fachausschuss des Kreistages, der Ausschuss für Verkehr, Wirtschaft, Bauen, Energie, Tourismus und Demografie den Beschluss gefasst, das offizielle Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ÖPNVG NRW zu beginnen.

Mit Schreiben vom 24.05.2018 hat der Kreis Steinfurt die Stadt Rheine und die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des 3. NVP aufgefordert.

Da die Stadt Rheine kreisangehörige Kommune ist, stellt sie keinen Nahverkehrsplan auf. Das vom Rat der Stadt Rheine am 8.5.2018 beschlossene Nahverkehrskonzept Rheine wird daher als Teilplan in den Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wurde das Beteiligungsverfahren mit Schreiben des Kreises vom 10.07.2018 formal um die Stellungnahme zum Nahverkehrskonzept erweitert.

Mit anliegendem Schreiben vom 12.7.2018 hat die Stadt Rheine eine mit der Verkehrsgesellschaft abgestimmte gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hierauf wurde bereits in der Ratssitzung am 10.7. hingewiesen und der Entwurf zum 3. Nahverkehrsplan in der Ratsinformation zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Wegen der besonderen Bedeutung des Nahverkehrsplanes bezogen auf die regionale verkehrliche Einbindung der Stadt Rheine wird mit der heutigen Beschlussfassung die formelle Bestätigung der Stellungnahme durch den Rat nachgeholt.

2.        Im Rahmen des o.g. Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 ÖPNVG NRW wurden die Beteiligten auch zur Stellungnahme zum Nahverkehrskonzept Rheine als Teilplan des Nahverkehrsplanes des Kreises Steinfurt aufgefordert. In der als Anlage 2 beigefügten Synopse sind die hierzu abgegebenen Stellungnahmen mit ihrem wesentlichen Inhalt und einem Vorschlag (Abwägung) zur weiteren Behandlung aufgeführt. Da die Stellungnahmen explizit das Nahverkehrskonzept Rheine und damit den Stadtverkehr in Rheine betreffen, muss der Rat der Stadt Rheine hierüber beschließen.

 

Sämtliche zum Nahverkehrsplan inklusive Nahverkehrskonzept Rheine eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse zur Auswertung und Abwägung des weiteren Umgangs aufbereitet und dem Fachausschuss des Kreises Steinfurt am 12.9. zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung hat daher bereits die Synopse zum Nahverkehrskonzept unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine an den Kreis übersandt.

 

Eventuelle Änderungswünsche bzw. Anregungen aus dem Rat werden dem Kreis Steinfurt unmittelbar nach der Ratssitzung übermittelt. Der Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes für den Kreis Steinfurt durch den Kreistag des Kreises Steinfurt ist für den 5.11.2018 vorgesehen.

 

3.        Die Bedeutung, Regelungsinhalte und das Verfahren des Nahverkehrsplanes bestimmen die §§ 8 und 9 ÖPNVG NRW. Die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes ist demnach den Kreisen, kreisfreien Städten und Zweckverbänden vorbehalten. Der Stadt Rheine kommt als kreisangehörige Stadt, die gleichzeitig Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW ist, eine Sonderstellung gegenüber den anderen kreisangehörigen Kommunen zu. Sie muss ausdrücklich ihr Einvernehmen zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Nahverkehrsplans des Kreises Steinfurt erklären.

 

Die Voraussetzungen hierfür liegen aus Sicht der Verwaltung vor, wenn das vom Rat beschlossene Nahverkehrskonzept Rheine Bestandteil des Nahverkehrsplanes wird und die übrigen Inhalte des Nahverkehrsplanes den Zielen der Entwicklung des ÖPNV in Rheine, insbesondere dem Nahverkehrskonzept nicht widersprechen. Letzteres wurde von der Verwaltung und der VSR im Rahmen ihrer gemeinsamen Stellungnahme geprüft. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu 1. und 2. kann daher das Einvernehmen der Stadt Rheine zum Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt erklärt werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Rheine und der VSR

Anlage 2: Synopse der Stellungnahmen zum Nahverkehrskonzept