Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
das Budget des Sonderbereiches 2, Produktgruppe Jugendamt, unter
Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und
Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und
Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am
25. September 2018 eingebracht.
Der
Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2019 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes
des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die
Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den
zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist
daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und
Finanzplan 2019 – 2022.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die
Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 -
Produktbereiches 21. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu
erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen
Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird ein
Überschuss erzielt.
Insgesamt wird jedoch seit
der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer
Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019
gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss
daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt
werden:
· Es
dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
· Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
· Sind
sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an
anderer Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen
gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I.
Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den
Sonderbereich 2 - Jugendamt im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von
81.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2102
Aufwendungen
Aufgrund der Änderung des § 21 f KiBiz entstehen der
Stadt Rheine bei den Transferaufwendungen für die Betriebskosten der
Tageseinrichtungen Mehraufwendungen in Höhe von 153 TEUR, welche mit 64 TEUR
das Jahr 2019 und mit 89 TEUR das Jahr 2020 belasten.
Transferaufwendungen - Berichtszeile 15 |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Betriebskostenanteile an den Tageseinrichtungen für Kinder |
alt |
18.701.000 |
20.681.000 |
21.908.000 |
23.096.000 |
|
neu |
18.701.000 |
20.745.000 |
21.997.0000 |
23.096.0000 |
Verschlechterung |
|
0 |
64.000 |
89.000 |
0 |
Produkt 2104
Aufwendungen
Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich
„Kindermatinee“ wird zum Haushaltsjahr 2020 in den Bereich Kultur wechseln. Zur
Durchführung der Veranstaltungen in der Saison 2019/2020 (Zuständigkeit noch
Produkt 2104) wird der Ansatz in Höhe von 17 TEUR hier noch benötigt. Ab 2020
kann er wie geplant entfallen.
Transferaufwendungen - Berichtszeile 15 |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufwendungen Kindermatinee |
alt |
17.000 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
17.000 |
17.000 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
0 |
17.000 |
0 |
0 |
II. Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den
Sonderbereich 2 - Jugendamt im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von
210.400 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2102
Auszahlungen
Irrtümlicherweise wurde im Haushaltsplanentwurf ein
Ansatz von 210.400 Euro für den Ausbau der Janusz-Korczak-Kita in das Produkt
eingebracht. Der Ansatz gehört in das Produkt des FB 5, wo er ebenfalls
angelegt wurde. Die Doppelveranschlagung ist an dieser Stelle zu korrigieren.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit – Berichtszeile 30 |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Einrichtung Neubauten |
alt |
1.195.400 |
762.500 |
500.000 |
500.000 |
|
neu |
985.000 |
762.500 |
500.000 |
500.000 |
Verbesserung |
|
210.400 |
0 |
0 |
0 |
B)
Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3
Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In
den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den
Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben
Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“
aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur
Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung
weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.
C) Informationen zum
Teiljahresabschluss
Das Produkt
„Unterhaltsvorschussleistungen“ (ehemals Bestandteil des Produktes 220 –
Leistungen zur Grundversorgung) wurde zum Haushalt 2018 in das Produkt 2106
überführt.