Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2019 - 2022, Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
364/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2, Produktgruppe Jugendamt, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 - Produktbereiches 21. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 - Jugendamt im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 81.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2102

 

Aufwendungen

Aufgrund der Änderung des § 21 f KiBiz entstehen der Stadt Rheine bei den Transferaufwendungen für die Betriebskosten der Tageseinrichtungen Mehraufwendungen in Höhe von 153 TEUR, welche mit 64 TEUR das Jahr 2019 und mit 89 TEUR das Jahr 2020 belasten.

 

Transferaufwendungen - Berichtszeile 15

 

2018

2019

2020

2021

Betriebskostenanteile an den Tageseinrichtungen für Kinder

alt

18.701.000

20.681.000

21.908.000

23.096.000

 

neu

18.701.000

20.745.000

21.997.0000

23.096.0000

Verschlechterung

 

0

64.000

89.000

0

 

 

Produkt 2104

 

Aufwendungen

Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich „Kindermatinee“ wird zum Haushaltsjahr 2020 in den Bereich Kultur wechseln. Zur Durchführung der Veranstaltungen in der Saison 2019/2020 (Zuständigkeit noch Produkt 2104) wird der Ansatz in Höhe von 17 TEUR hier noch benötigt. Ab 2020 kann er wie geplant entfallen.

 

Transferaufwendungen - Berichtszeile 15

 

2018

2019

2020

2021

Aufwendungen Kindermatinee

alt

17.000

0

0

0

 

neu

17.000

17.000

0

0

Verschlechterung

 

0

17.000

0

0

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 - Jugendamt im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 210.400 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2102

 

Auszahlungen

Irrtümlicherweise wurde im Haushaltsplanentwurf ein Ansatz von 210.400 Euro für den Ausbau der Janusz-Korczak-Kita in das Produkt eingebracht. Der Ansatz gehört in das Produkt des FB 5, wo er ebenfalls angelegt wurde. Die Doppelveranschlagung ist an dieser Stelle zu korrigieren.

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit – Berichtszeile 30

 

2019

2020

2021

2022

Einrichtung Neubauten

alt

1.195.400

762.500

500.000

500.000

 

neu

985.000

762.500

500.000

500.000

Verbesserung

 

210.400

0

0

0

 

 

 

 

B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.

 

 

C) Informationen zum Teiljahresabschluss

 

Das Produkt „Unterhaltsvorschussleistungen“ (ehemals Bestandteil des Produktes 220 – Leistungen zur Grundversorgung) wurde zum Haushalt 2018 in das Produkt 2106 überführt.