Betreff
Beratung Stellenplan 2019, Sonderbereich 2 - Jugendamt
Vorlage
378/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2 – Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2019 zu übernehmen und

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 2 - Jugendamt,

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Allgemeiner Sozialer Dienst - Zugangssteuerung

0,65

24

 

Summe

0,65

24

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Begründung:

 

1.       Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2019 der Stadt Rheine wurde am 25.09.2018 mit der Vorlage 343/18 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 18.12.2018 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019 in seiner Sitzung am 15.01.2019 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.       Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 343/18 vom 25.09.2018

 

Der Stellenplanentwurf des Sonderbereiches 2 (Jugendamt) vom 25.09.2018 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2018 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2019.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Kindergartenangelegenheiten

1,5

EG 8 TVöD

2

Tagespflegeverwaltung / OGS

0,66

EG 7 TVöD

3

Pflegekinderdienst

0,7

SuE 14 TVöD

 

Summe

2,86

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat Ende 2016/Anfang 2017 schwerpunktmäßig das Aufgabengebiet Kindertageseinrichtungen geprüft und die Ergebnisse mit 25 Kommunen gleicher Größenordnung verglichen.

Danach waren 2015 im Jugendamt der Stadt Rheine für die Elternbeitragssachbearbeitung (Kita) 0,8 Stellenanteile weniger vorhanden, als im Mittelwert aller 25 Vergleichskommunen.

 

Seit 2015 sind die Fallzahlen deutlich angestiegen, so dass mit den heutigen Werten für 2018 allein für die Elternbeitragsbearbeitung eine Stellenausweitung um 1,0 Stellen notwendig ist, um den Mittelwert aller 25 Vergleichskommunen zu erreichen.

 

Neben der Elternbeitragsbearbeitung ist die Betriebskostenabrechnung für die Kindertageseinrichtungen ein Teil des Stellenumfanges. Auch die dafür notwendigen Stellenanteile sind mit der Anzahl der zusätzlichen Kitas und Kinder in den Kitas gestiegen, so dass auch hier Nachholbedarf besteht. Mit Blick auf den laufenden Neubau von weiteren Kitas ist hier eine Stellenanpassung um  weitere 0,5 Stellenanteile angezeigt, so dass sich in der Summe eine

notwendige Ausweitung des Stellenplans um 1,5 Stellen ergibt.

 

zu 2:

Mit dem Stellenplan 2015 wurde wegen der gestiegenen Fallzahlen in der Kindertagespflege der Stellenanteil von 1,0 auf 1,25 erhöht. Zwischenzeitlich sind die Fallzahlen deutlich weiter angestiegen, so dass weitere Stellenanteile von 0,5 Stellen erforderlich sind.

 

Im Aufgabengebiet wird seit 2015 auch der Elternbeitrag für die Schulbetreuung bearbeitet. Die in 2015 bereitgestellten Stellenanteile von 0,75 mussten wegen der hohen Fallzahlen mit dem Stellenplan 2017 auf 1,5 Stellen angepasst werden. Derzeit ist diese Stellenbemessung gerade noch ausreichend. Wegen der zukünftig weiter steigenden Fallzahlen empfiehlt es sich dringend, den Stellenanteil um weitere 0,16 Stellen zu erhöhen.

 

zu 3:

In der JHA-Sitzung am 16.11.2017 hat der Jugendhilfeausschuss dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Rheine mit dem Jugendamt des Kreises Steinfurt zu schließen (nähere Einzelheiten können der Vorlage 357/17 entnommen werden). Dieser Empfehlung ist der Rat gefolgt.

Seit dem 01.02.2018 gibt es nun die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle. Eine im Kreisjugendamt tätige Kraft nimmt einen Teil der Aufgaben wahr,

zusätzlich erfolgte im Jugendamt der Stadt Rheine eine Personalaufstockung um einen Stellenanteil von 0,7; dieser Anteil wird refinanziert durch den Kreis Steinfurt.

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2019

1

Unterhaltsheranziehung

(im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem UVG)

EG 9b TVöD

EG 9c TVöD

2

Kindergartenangelegenheiten

A 8 LBesG NRW

EG 8 TVöD

3

Leitungsunterstützung im Jugendamt

SuE 14 TVöD

A 10 LBesG NRW

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Am 12.06.2018 hat die Bewertungskommission getagt und aufgrund der vorliegenden Stellenbeschreibungen entschieden, dass die Voraussetzungen zur Eingruppierung nach EG 9c TVöD vorliegen. In der Konsequenz findet eine Verschiebung von 0,64 Stellenanteilen von der EG 9b TVöD in die EG 9c TVöD statt.

 

zu 2:

Aufgrund der Besetzung von 0,5 Stellenanteilen mit einer Angestellten ist eine Verschiebung von 0,5 Stellenanteilen von A 8 LBesG NRW nach EG 8 TVöD notwendig.

zu 3:

Im Rahmen des Jugendamtes hat es seit der Neustrukturierung des Dezernates II viele personelle und organisatorische Änderungen gegeben.

So nimmt beispielsweise die Produktverantwortliche der Produkte 2104 (Kinder- und Jugendarbeit), 2105 (öffentliche Spielplätze), 2401 (offene Altenarbeit) und 2402 (offene Behindertenarbeit) die operative Jugendamtsleitung wahr; die strategische Jugendamtsleitung obliegt einem weiteren Mitarbeiter. Um die Leitungsarbeit effektiv gestalten zu können und anstehende Prozesse optimal begleiten zu können, ist eine Unterstützung der Jugendamtsleitung notwendig. Um eine Ausweitung des Stellenplans zu vermeiden, wurde beschlossen, eine Stelle aus dem Bereich der Sozialen Dienste in eine Leitungsunterstützung umzuwandeln.


3.       Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 343/18 vom 26.09.2018

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss ist folgende Änderung gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 25.09.2018 erforderlich:

 

Anbringen von kw-Vermerken

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert

 

1

Jugendgerichtshilfe

SuE 14 TVöD

 

 

 

 

 

 

Begründungen zum Anbringen von kw-Vermerken:

 

zu 1:

Wegen sinkender Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe ist zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigt, die Stelle des jetzigen Stelleninhabers nicht neu zu besetzen.

 

 

4.       Endgültige Version  Stellenplans für den Sonderbereich 2 - Jugendamt

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2019, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2018 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 15.01.2019 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.            befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1           bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Allgemeiner Sozialer Dienst - Zugangssteuerung

0,65 / SuE 14 TVöD

24 Monate

(bis 01.04.2019)

 

 

Summe

0,65 / SuE 14 TVöD

0,65 / SuE 14 TVöD

 

 

 

 

5.2           Ausblick auf den Stellenplan 2020 für den Sonderbereich 2 - Jugendamt

 

 

In den Jahren 2016 und 2017 erreichte die Stadt Rheine im Rahmen der Flüchtlingswelle eine große Anzahl von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge (sog. „UMA`s“). Dieses erforderte eine Ausweitung von Personalressourcen, u. a. im Jugendamt.

Seit einigen Monaten wird ein Rückgang der zu betreuenden UMA`s festgestellt.

Die weitere Entwicklung der Fallzahlen wird beobachtet, um dann ggfs. im Rahmen der Stellenplanberatungen für das Jahr 2020 zu reagieren.

 

Vor diesem Hintergrund wird derzeit auf eine Verlängerung der unter Punkt 5.1 angeführten Stelle über den 01.04.2019 hinaus verzichtet, obwohl diese Aufgaben auch weiterhin im bisherigen Umfang anfallen.

 

 


Anlage 1: Stellenplan 2019, Sonderbereich 2 - Jugendamt