Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeaussschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Im
Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird eine zusätzliche
Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen, in dem eine
Gruppenform I umgewandelt wird.
2.
Zum
01.08.2019 soll diese Gruppenumwandlung in der Kita St. Konrad, Am Pfarrhaus 6
in 48432 Rheine, umgesetzt werden.
3.
Der
Träger der Kita, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius, Bevergerner Str. 25 in
48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2019 für die
Gruppenumwandlung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 40.600 €.
Begründung:
Im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung 2019/20 ff. war ein erheblicher Ausbaubedarf für
zusätzliche Gruppenformen II festgestellt worden. Als eine Option zum Ausbau
der Gruppenformen II war in der Kindergartenbedarfsplanung die mögliche Gruppenumwandlung
in der Kita St. Konrad schon genannt worden.
Der Träger hat von
einem Architekten auf Grundlage der Vorgaben des Landesjugendamtes einen
Maßnahmenkatalog und eine Kostenschätzung aufstellen lassen (vgl. Anlagen 1 u.
2). Neben den reinen Maßnahmen zur Schaffung der Gruppenform II, fallen
weiteren Arbeiten an, die im Rahmen der Gruppenumwandlung mitangefasst werden.
Das Jugendamt
begrüßt ausdrücklich, dass der Träger Eigenmittel von 50.100 € beisteuert, um
den aufgestellten Maßnahmenkatalog abarbeiten zu können. Die baufachliche
Stellungnahme der Hochbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die
Änderungsmaßnahmen angemessen und wirtschaftlich seien.
Finanzierung:
Investitionskostenzuschüsse
für den U3-Ausbau werden derzeit vom Landesjugendamt nicht mehr bewilligt, da
alle entsprechenden Programme ausgelaufen sind. Gegebenenfalls kann die
Maßnahme bei zukünftigen Programmen des Bundes noch rückwirkend eingereicht
werden.
Eine Verschiebung
der Maßnahme ist jedoch nicht angezeigt, da
1. die Plätze
in der Gruppenform II dringend benötigt werden und
2. zum
Sommer 2019 sehr viele angehende Schulkinder die Kita verlassen, was eine
zwingende Voraussetzung für eine Gruppenumwandlung ist.
Die erforderlichen
40.600 € sind im Haushaltsplanentwurf für 2019 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Maßnahmenkatalog
Anlage 2: Kostenschätzung