Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Bereiches 0 - Produktgruppe
07/Sportförderung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den
endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.
Der Rat der Stadt
hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019
zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die
Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes
ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.
Diesem Ausschuss
obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine
Zuständigkeit fallenden Bereiches 0 - Produktgruppe 07/Sportförderung. Die
Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte
Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den
Folgejahren 2020 – 2022 wird ein Überschuss erzielt.
Insgesamt wird
jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer
Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019
gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem
Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes
sichergestellt werden:
- Es
dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
- Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
- Sind
sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen
an anderer Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Änderungen
gegenüber dem Haushaltsplan sind weder im Ergebnisplan noch im Investitionsplan
vorgesehen.
Hinzuweisen ist jedoch auf den Umstand, dass im Rahmen der Neufassung der
Sportförderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2019 budgetneutrale
Umschichtungen innerhalb der Aufwandskonten
zu erwarten sind.
B) Produktbeschreibungen und Einbindung des
Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025
wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden
allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche
Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere
Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine
„Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte
welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich
mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.