Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung und 58 – Umwelt und Klimaschutz sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung und 58 – Umwelt und Klimaschutz sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird mit einem Überschuss geplant.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 -
Produktgruppe 51 keine Änderung.
Produktgruppe 58
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Korrektur des Ansatzes |
alt |
7.000 |
7.000 |
3.500 |
3.500 |
|
neu |
11.500 |
10.000 |
5.000 |
0 |
Differenz |
|
-4.500 |
-3.000 |
-1.500 |
3.500 |
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde die Summe der Erträge auch bei den Aufwendungen veranschlagt. Es handelt sich allerdings um Maßnahmen mit einer Förderung zu 70 %, so dass auch ein Eigenanteil zu berücksichtigen ist.
Sonderprojekte
Im Fachbereich 5 werden auch verschiedene Sonderprojekte betreut. Die Sonderprojekte werden mit ihren gesamten finanziellen Auswirkungen einmalig über den voraussichtlichen Projektzeitraum veranschlagt. Änderungen, die sich im Rahmen der Projektabwicklung zwischen den einzelnen Teilmaßnahmen ergeben und keine Auswirkungen auf die Höhe des finanziellen Gesamtrahmens des Sonderprojektes haben, werden im Haushaltsplan nicht abgebildet. Ein Umschichten der Mittel würde insgesamt im Sonderprojekt zur Unübersichtlichkeit führen. Die Änderungen werden im jährlichen Sachstandsbericht in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
Sonderprojekt IHK Dorenkamp
Im Haushaltsplanentwurf war das
Begegnungszentrum 2. Bauabschnitt (Aula) als Sanierung geplant. Bei der Umsetzung des 1. Bauabschnittes und
durch weitergehende Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass der
Sanierungsaufwand der Aula für den 2. Bauabschnitt erheblich größer ist als
zunächst angenommen. Nach Gegenüberstellung der Varianten Sanierung und
(Ersatz-)Neubau der Aula wird der Neubau der Aula angestrebt. Die Baukosten waren im
Haushaltsplanentwurf 2019 zunächst mit Sanierungskosten auf der Basis der
Entwurfsplanung und der Kostenschätzung nach DIN 276 und einer Förderung von 90
% veranschlagt. Aufgrund der veränderten Sachlage sind diese im Haushaltsplan
2019 anzupassen. Im Hinblick auf die zunächst erfolgte Antragstellung im
„regulären“ Städtebauförderprogramm 2019 wird die Förderung mit 70 % kalkuliert
und veranschlagt. Die Kosten der Gesamtmaßnahme des 2.
Bauabschnitts (inklusive der Integration der Bedarfe des ursprünglichen 3.
Bauabschnitts) werden mit insgesamt 2.971.000 € veranschlagt. Für die Kosten in
Höhe von insgesamt 2.971.000 € ergibt sich bei einer Förderung von 70 % ein
Eigenanteil von 891.300 € (s. Vorlage Nr. 418/18).
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergeben sich für das Sonderprojekt IHK Dorenkamp im
Ergebnisplan eine Verbesserung i. H. v. 100.000 € und im Finanzplan eine
Verschlechterung i. H. v. 200.000 €. Es ergeben sich folgende Veränderungen:
Ergebnisplan
Erträge
Zuweisungen für laufende Zwecke
vom Land |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
90 % Förderung |
alt |
900.000 |
310.100 |
0 |
0 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Differenz |
|
-900.000 |
-310.100 |
0 |
0 |
Aufwendungen
Instandhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Sanierung der Aula |
alt |
1.000.000 |
344.600 |
0 |
0 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Differenz |
|
1.000.000 |
344.600 |
0 |
0 |
Finanzplan
Einzahlungen
Investitionszuwendungen vom Land |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Sanierung der Aula (90 %
Förderung) |
alt |
90.000 |
220.860 |
0 |
0 |
Neubau der Aula (70 % Förderung) |
neu |
490.000 |
1.260.000 |
329.700 |
0 |
Differenz |
|
400.000 |
1.039.140 |
329.700 |
0 |
Auszahlungen
Auszahlungen aus dem Erwerb von
beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 410
Euro |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Medien-/EDV-Ausstattung |
alt |
0 |
30.000 |
0 |
0 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Differenz |
|
0 |
30.000 |
0 |
0 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Sanierung der Aula |
alt |
100.000 |
215.400 |
0 |
0 |
Abriss und Neubau der Aula |
neu |
700.000 |
1.800.000 |
471.000 |
0 |
Differenz |
|
-600.000 |
-1.584.600 |
-471.000 |
0 |
Sonderprojekt Konversion
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt Konversion keine Veränderung.
Die im Etat-Entwurf für das Sonderprojekt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden. Es werden gegenüber dem Entwurf folgende Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:
Projekt-Nr. |
Projektbezeichnung |
VE |
voraussichtlich fällige Auszahlungen |
||
2020 |
2021 |
2022 |
|||
5951-002 |
Rückbau und Entsorgung |
500.000 |
500.000 |
|
|
5951-070 |
Renaturierung
Gewässer 1100 |
100.000 |
100.000 |
|
|
5951-080 |
Grünanlagen/Spielplazt |
524.000 |
524.000 |
|
|
Summe 595 Rahmenplan Konversion |
1.124.000 |
1.124.000 |
|
|
B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs-
und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.