Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2019 - 2022 Fachbereich 5 - Planen und Bauen - Produktgruppen 51 und 58 sowie Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion
Vorlage
409/18
Aktenzeichen
5/FC-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung und 58 – Umwelt und Klimaschutz sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung und 58 – Umwelt und Klimaschutz sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird mit einem Überschuss geplant.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 


 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 - Produktgruppe 51 keine Änderung.

Produktgruppe 58

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

2019

2020

2021

2022

Korrektur des Ansatzes

alt

7.000

7.000

3.500

3.500

 

neu

11.500

10.000

5.000

0

Differenz

 

-4.500

-3.000

-1.500

3.500

 

Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde die Summe der Erträge auch bei den Aufwendungen veranschlagt. Es handelt sich allerdings um Maßnahmen mit einer Förderung zu 70 %, so dass auch ein Eigenanteil zu berücksichtigen ist.

 

Sonderprojekte

 

Im Fachbereich 5 werden auch verschiedene Sonderprojekte betreut. Die Sonderprojekte werden mit ihren gesamten finanziellen Auswirkungen einmalig über den voraussichtlichen Projektzeitraum veranschlagt. Änderungen, die sich im Rahmen der Projektabwicklung zwischen den einzelnen Teilmaßnahmen ergeben und keine Auswirkungen auf die Höhe des finanziellen Gesamtrahmens des Sonderprojektes haben, werden im Haushaltsplan nicht abgebildet. Ein Umschichten der Mittel würde insgesamt im Sonderprojekt zur Unübersichtlichkeit führen.  Die Änderungen werden im jährlichen Sachstandsbericht in einer gesonderten Vorlage dargestellt.

 

Sonderprojekt IHK Dorenkamp

 

Im Haushaltsplanentwurf war das Begegnungszentrum 2. Bauabschnitt (Aula) als Sanierung geplant. Bei der Umsetzung des 1. Bauabschnittes und durch weitergehende Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass der Sanierungsaufwand der Aula für den 2. Bauabschnitt erheblich größer ist als zunächst angenommen. Nach Gegenüberstellung der Varianten Sanierung und (Ersatz-)Neubau der Aula wird der Neubau der Aula angestrebt. Die Baukosten waren im Haushaltsplanentwurf 2019 zunächst mit Sanierungskosten auf der Basis der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung nach DIN 276 und einer Förderung von 90 % veranschlagt. Aufgrund der veränderten Sachlage sind diese im Haushaltsplan 2019 anzupassen. Im Hinblick auf die zunächst erfolgte Antragstellung im „regulären“ Städtebauförderprogramm 2019 wird die Förderung mit 70 % kalkuliert und veranschlagt. Die Kosten der Gesamtmaßnahme des 2. Bauabschnitts (inklusive der Integration der Bedarfe des ursprünglichen 3. Bauabschnitts) werden mit insgesamt 2.971.000 € veranschlagt. Für die Kosten in Höhe von insgesamt 2.971.000 € ergibt sich bei einer Förderung von 70 % ein Eigenanteil von 891.300 € (s. Vorlage Nr. 418/18).

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für das Sonderprojekt IHK Dorenkamp im Ergebnisplan eine Verbesserung i. H. v. 100.000 € und im Finanzplan eine Verschlechterung i. H. v. 200.000 €. Es ergeben sich folgende Veränderungen:


 

Ergebnisplan

 

Erträge

 

Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land

 

2019

2020

2021

2022

90 % Förderung

alt

900.000

310.100

0

0

 

neu

0

0

0

0

Differenz

 

-900.000

-310.100

0

0

 

Aufwendungen

 

Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

2019

2020

2021

2022

Sanierung der Aula

alt

1.000.000

344.600

0

0

 

neu

0

0

0

0

Differenz

 

1.000.000

344.600

0

0

 

Finanzplan

 

Einzahlungen

 

Investitionszuwendungen vom Land

 

2019

2020

2021

2022

Sanierung der Aula (90 % Förderung)

alt

90.000

220.860

0

0

Neubau der Aula (70 % Förderung)

neu

490.000

1.260.000

329.700

0

Differenz

 

400.000

1.039.140

329.700

0

 

Auszahlungen

 

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 410 Euro

 

2019

2020

2021

2022

Medien-/EDV-Ausstattung

alt

0

30.000

0

0

 

neu

0

0

0

0

Differenz

 

0

30.000

0

0

 

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

2019

2020

2021

2022

Sanierung der Aula

alt

100.000

215.400

0

0

Abriss und Neubau der Aula

neu

700.000

1.800.000

471.000

0

Differenz

 

-600.000

-1.584.600

-471.000

0

 

 

Sonderprojekt Konversion

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt Konversion keine Veränderung.

 

Die im Etat-Entwurf für das Sonderprojekt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden. Es werden gegenüber dem Entwurf folgende Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:


 

Projekt-Nr.

Projektbezeichnung

VE

voraussichtlich fällige

Auszahlungen

2020

2021

2022

5951-002

Rückbau und Entsorgung

500.000

500.000

 

 

5951-070

Renaturierung Gewässer 1100

100.000

100.000

 

 

5951-080

Grünanlagen/Spielplazt

524.000

524.000

 

 

Summe 595 Rahmenplan Konversion

1.124.000

1.124.000

 

 

 

 

B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.