Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2017 zur
Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 in der Fassung vom 20.08.2018 sowie die Zuführung des
ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 285.054,49 € zur
Ausgleichsrücklage.
3.
Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
für den Jahresabschluss 2017 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Gemeinde hat
gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO
NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich
der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S.
1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.
Den vom Kämmerer
aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss
2017 neben Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 08.05.2018
(Vorlage 168/18) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
Dabei ist gem. §
101 GO NRW zu prüfen, ob
·
der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt,
·
die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
·
ob der
Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und
·
seine
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durchgeführt und die Ergebnisse in dem
Prüfbericht vom 14.09.2018 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017
und des Lageberichtes in der Fassung vom 20.08.2018 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 09.10.2018
die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert (Vorlage 350/18)
und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der
Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Dieser
Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den
Rat, den Jahresabschluss 2017 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96
Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Neben der
Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO
NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des
Jahresfehlbetrages.
Der
Jahresabschluss 2017 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis
ab und weist einen Überschuss in Höhe von 285.054,49 € aus. Jahresüberschüsse
können gem. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden,
soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals
erreicht hat.
Die
Ausgleichsrücklage weist zum 31.12.2017 einen Bestand von 4.893.806,50 € aus
und lieg unterhalb der Höchstbetragsgrenze von knapp 83 Mio. €, so dass der
Jahresüberschuss 2017 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die
Zuführung erfolgt erst nach Beschluss des Rates.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2017
ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 285.054,49 € der Ausgleichsrücklage zu
zuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2017
Anlage 2: Bestätigungsvermerk des RPA zum Jahresabschluss 2017