Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
415/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2017 zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der Fassung vom 20.08.2018 sowie die Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 285.054,49 € zur Ausgleichsrücklage.

 

3.      Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2017 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 


Begründung:

Die Gemeinde hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss 2017 neben Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 08.05.2018 (Vorlage 168/18) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

Dabei ist gem. § 101 GO NRW zu prüfen, ob

·         der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt,

·         die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,

·         ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und

·         seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht vom 14.09.2018 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes in der Fassung vom 20.08.2018 hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert (Vorlage 350/18) und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

 

Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2017 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

Neben der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Jahresabschluss 2017 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss in Höhe von 285.054,49 € aus. Jahresüberschüsse können gem. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

 

Die Ausgleichsrücklage weist zum 31.12.2017 einen Bestand von 4.893.806,50 € aus und lieg unterhalb der Höchstbetragsgrenze von knapp 83 Mio. €, so dass der Jahresüberschuss 2017 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die Zuführung erfolgt erst nach Beschluss des Rates.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 285.054,49 € der Ausgleichsrücklage zu zuführen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2017

Anlage 2: Bestätigungsvermerk des RPA zum Jahresabschluss 2017