1. Kostenentwicklung zum 1. Bauabschnitt
2. Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnittes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt, dem Rat der Stadt Rheine
folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der
Stadt Rheine nimmt die Kostenentwicklung zum 1. Bauabschnitt zur Kenntnis.
2. Der Rat der
Stadt Rheine beschließt den Abriss und Neubau der Aula an gleicher Stelle.
3. Der Rat der
Stadt Rheine stimmt dem Förderantrag für den Abriss und Neubau der Aula zu und
nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung für den Abriss und Neubau der Aula
einen Förderantrag zum Städtebauförderprogramm 2019 gestellt hat.
4. Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, parallel zum unter Punkt 3. genannten
Förderantrag einen Antrag zum Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier -
2019“ zu stellen.
5. Der Rat der
Stadt Rheine beschließt, dass der Haushaltsplan 2019 hinsichtlich der
finanziellen Auswirkungen zu Punkt 3. angepasst wird.
Begründung:
1.
Kostenentwicklung im ersten Bauabschnitt
Während der
Bauarbeiten zum 1. Bauabschnitt zeigten sich aktuell verschiedene Bauschäden
bzw. Baumängel, deren Ursache überwiegend in der Entstehungszeit des Gebäudes
liegen. Diese waren bei der Ausschreibung der Gewerke nicht absehbar und führten zu Nachträgen. Da noch
nicht alle Gewerke ausgeschrieben sind, ist die Auswirkung auf den
Gesamtkostenrahmen nicht bezifferbar.
Die Verwaltung ist bestrebt, den vorgegebenen Kostenrahmen einzuhalten.
Eine Anpassung im Haushaltsplan 2019 erfolgt daher nicht. Über den Sachstand
wird fortlaufend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
berichtet.
2. Sanierung oder
Abriss/Neubau der Aula
Bei der Umsetzung des 1. Bauabschnittes und durch weitergehende Untersuchungen hat sich
herausgestellt, dass der Sanierungsaufwand der Aula für den 2. Bauabschnitt
erheblich größer ist als zunächst angenommen. Dieses wurde auch in einem
Vororttermin am 10.10.18 mit der Bezirksregierung Münster begutachtet und
erörtert.
Nach den jetzt vorliegenden
Kostenschätzungen belaufen sich die Kosten
für die Sanierung der Aula auf ca. 91 % der Kosten für einen Neubau. Nach
Gegenüberstellung der Varianten Sanierung und (Ersatz-)Neubau der Aula wird aus
den nachfolgenden Gründen der Neubau der Aula angestrebt:
-
energetisch entspricht der Neubau dem aktuellen Stand; Energiekosten
können somit im Vergleich zum Altbau reduziert werden
-
Belange der Barrierefreiheit können optimal und vollständig
berücksichtigt werden (z.B.: bei der Sanierung müsste ein Höhenversatz zwischen
dem Foyer und der Aula durch Anrampungen mit entsprechendem Verlust nutzbarer
Grundfläche ausgeglichen werden; entfällt beim Neubau usw.)
-
Grundflächen, Funktionszusammenhänge und Zugänglichkeiten können optimiert
werden, da sie sich nicht mehr an den örtlichen Gegebenheiten orientieren
müssen
-
die Bedarfe für den vorgesehenen Anbau des 3. Bauabschnittes können in
die Aula integriert werden, so dass auf den Anbau verzichtet werden kann (wird
im Rahmen der Entwurfsplanung geprüft)
-
Ausrichtung und Belichtung der Gruppenräume kann zur Straßenseite und
zum Platz der Begegnung vor dem Gebäude orientiert werden, u.a. bessere
öffentliche Wahrnehmung
-
in Anbetracht der hohen Sanierungskosten stellt sich der Ersatzneubau
insbesondere im Hinblick auf die Folgekosten als wirtschaftlicher dar.
Insgesamt ist festzustellen, dass der
Ersatzneubau in energetischer, funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht
deutlich vorteilhafter ist als die Sanierung (Modernisierung) des Bestandes.
Stadtgestalterisch wird sich der Neubau in das Ensemble einfügen und von der
Mittelstraße aus in einem Zusammenhang mit den bestehenden Gebäuden hergestellt
und wahrgenommen.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme des 2.
Bauabschnitts (inklusive der Integration der Bedarfe des ursprünglichen 3.
Bauabschnitts) werden mit insgesamt 2.971.000 € veranschlagt. Für die Kosten in
Höhe von insgesamt 2.971.000 € ergibt sich bei einer Förderung von 70 % ein
Eigenanteil von 891.300 €.
Durch
die Planung einen Neubau zu errichten, ist es nun denkbar, dass Nutzungen die
ursprünglich für den dritten Bauabschnitt vorgesehen waren, in den zweiten
Bauabschnitt aufgenommen werden. Eine Integration des dritten Bauabschnittes
würde zwar für den zweiten Bauabschnitt zu Mehrkosten führen, insgesamt aber
weniger kosten als ein separater Bauabschnitt. Ob die Konzeption funktioniert
und wie die Kosten sich darstellen, kann aber erst nach einer genaueren Planung
festgestellt werden. Diese wird dann dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz vorgelegt.
3. Neuer Förderantrag für den Neubau inkl. 3.
Bauabschnitt
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner
Sitzung am 16.2.2016 den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des
Begegnungszentrums Dorenkamp gefasst und die Zuständigkeit für die weitere
Umsetzung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz verwiesen.
Letzterer hat in seiner Sitzung am 27.6.2018 das Nutzungs- und Betriebskonzept
zur Kenntnis genommen (Beratung im Sozialausschuss am 12.6.2018), und die
Verwaltung beauftragt, den Förderantrag für das Programm „Soziale Integration
im Quartier“ zu stellen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel
einzustellen. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 25.9.2018 über
den Haushaltsplanentwurf 2019 beschlossen, welcher die Haushaltsmittel für den
2. Bauabschnitt des Begegnungszentrums mit der Sanierung der Aula auf der Basis
der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung nach DIN 276 beinhaltet. Die
Förderung wurde im Hinblick auf die Antragstellung im Programm „Soziale
Integration im Quartier – 2018“ mit 90 % berücksichtigt.
Der Förderantrag für das Programm „Soziale
Integration im Quartier – 2018“ für den 2. Bauabschnitt wurde im Juli des
Jahres gestellt, welcher jedoch in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt
wurde.
Es ist beabsichtigt, zum möglichen
Programmaufruf „Soziale Integration im Quartier - 2019“ erneut einen
Förderantrag zu stellen.
Um hinsichtlich der Städtebauförderung 2019
keine Fristen zu versäumen ( Antragsfrist 2.11.18) und die Fortsetzung der
Maßnahme „Begegnungszentrum“ in jedem Fall zu gewährleisten, hat die Verwaltung
in Absprache mit der Bezirksregierung Münster parallel hierzu den Förderantrag
zum Neubau der Aula für das Städtebauförderprogramm 2019 gestellt.
4. Anpassung des Haushaltsplanes 2019
Der
Haushaltsplan 2016, welcher auch die Einnahmen und Ausgaben für den 1.
Bauabschnitt des Begegnungszentrums beinhaltet, wurde am 16.2.2016 vom Rat der
Stadt Rheine beschlossen.
Die
Baukosten für den 2. Bauabschnitt werden im Haushaltsplan 2019 veranschlagt.
Diese waren im Haushaltsplanentwurf 2019 zunächst mit Sanierungskosten auf der
Basis der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung nach DIN 276 und einer
Förderung von 90 % veranschlagt. Aufgrund der veränderten Sachlage sind diese
im Haushaltsplan 2019 wie unter Punkt 2. erläutert anzupassen (s. Vorlage 409).
Im Hinblick auf die zunächst erfolgte Antragstellung im „regulären“
Städtebauförderprogramm 2019 wird die Förderung mit 70 % kalkuliert und
veranschlagt.
Anlagen:
Anlage 1: Kostenermittlung 2. BA (Aula)