Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz nimmt die vorbereitende
Untersuchung zum Sanierungsgebiet „Märchenviertel“ zur Kenntnis.
2)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz beschließt die
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp für das
Programmgebiet „Soziale Stadt“, mit thematischen bzw. teilräumlichen
Schwerpunkten unter besonderer Berücksichtigung des „Märchenviertels“.
3)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz beschließt, für den
Bereich Märchenviertel kein förmliches Sanierungsgebiet festzulegen.
Begründung:
Als
Teilmaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp von 2011 wurde in
den Jahren 2017 sowie 2018 durch das Büro BauBeCon Sanierungsträger GmbH eine
Vorbereitende Untersuchung für ein potentielles Sanierungsgebiet
„Märchenviertel“ durchgeführt, da sich im Quartier Märchenviertel des
Programmgebietes Soziale Stadt Dorenkamp erhebliche städtebauliche Missstände
in Form von Funktions- sowie Substanzschwächen zeigen.
Im Rahmen
der Vorbereitenden Untersuchung wurde eine Bestandsanalyse u.a. hinsichtlich
des Gebäudezustands, der Sozial- und Nutzungsstruktur, einer Bestimmung und
Lokalisierung des Konfliktpotenzials und der städtebaulichen Missstände
durchgeführt. Abschließend wurden Vorschläge zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen
inkl. eines Kostenrahmens aufgezeigt. Der gesamte Prozess erfolgte in enger
Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Bürgern und Akteuren und hat die groben
Ziele einer zukünftigen Entwicklung im Untersuchungsgebiet herausgearbeitet.
Zudem wurde auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen auch geprüft, ob die
förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet ein zielführender Lösungsansatz für
das Quartier Märchenviertel ist.
Das Büro
BauBeCon Sanierungsträger GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass im Quartier ein
Handlungsbedarf im öffentlichen, als auch privaten Sektor besteht. Abgeleitet
aus der Bestandsanalyse wurden ein erstes Maßnahmenkonzept sowie eine Kosten-
und Finanzierungsübersicht erarbeitet. (siehe Anlage)
Für eine
finanzielle Förderung (bspw. durch die Städtebauförderung)
ist die Erarbeitung einer Städtebaulichen Rahmenplanung für das
„Märchenviertel“, in der die Konkretisierung der Maßnahmen sowie der Kosten-
und Finanzierungsübersicht erfolgt, notwendig. Dieser notwendige Schritt ist
unabhängig von der Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes
Märchenviertel durchzuführen. Die Städtebauliche Rahmenplanung wird in Form
einer Fortschreibung des IHK Dorenkamp erfolgen können, mit thematischen bzw.
teilräumlichen Schwerpunkten unter besonderer Berücksichtigung des
Märchenviertels. Die bisherigen Fortschritte im Prozess der Gebietsentwicklung
wurden durch das Projektmonitoring sowie die Projektevaluation festgehalten.
Sie bieten in Verbindung mit der Vorbereitenden Untersuchung „Märchenviertel“
die Möglichkeit zu einer strategischen Nachsteuerung des Gesamtprozesses. Durch
eine sinnvolle Ergänzung, Vertiefung oder Neuinitiierung von Projekten im
Programmgebiet „Soziale Stadt“ können Strukturen und Prozesse weiter verstetigt
bzw. ein Erfolg langfristig gesichert werden.
Bei der
Abwägung zur Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes „Märchenviertel“
stehen folgende Fragestellungen im Vordergrund:
-
Ist
mit sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu rechnen?
-
Ist
eine Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahme über flächendeckende Ausgleichsbeträge
gewollt?
-
Sind
steuerliche Abschreibungsmodelle in einem Sanierungsgebiet für Privatpersonen
als auch für ansässige Wohnungsbaugesellschaften von Interesse?
-
Das
„Sanierungsgebiet“ nach BauGB stellt ein hartes Instrumentarium dar (bspw.
flächendeckende Sanierungsvermerke in Grundbüchern; allgemeine Vorkaufsrechte
der Kommune; selbstständige Sanierungsgenehmigungen, unabhängig von einer
Baugenehmigung). Ist die Anwendung des Instrumentariums „Sanierungsgebiet“ für
den vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog zweckmäßig?
Die Stadt
Rheine kommt in Zusammenarbeit mit dem Büro BauBeCon Sanierungsträger GmbH zu
folgenden Ergebnissen:
-
Aufgrund
der überwiegenden Maßnahmen im öffentlichen Raum (bspw. Straßenneubau) ist mit
geringen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu rechnen und somit auch mit
einer geringen Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhungen durch die
Kommune.
-
Den
Großteil der Maßnahmen stellen die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung
von Erschließungsanlagen dar. Somit ist es nicht zweckmäßig, ein (umfassendes)
Sanierungsgebiet festzulegen. Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach
BauGB und KAG werden die Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligt, die
direkt betroffen sind und auch einen unmittelbaren Effekt/Nutzen haben. In einem
umfassenden Sanierungsgebiet würden hingegen flächendeckende Ausgleichsbeiträge
erhoben, die für Grundstückseigentümer an bspw. nicht sanierten Straßen
unangemessen bzw. nicht nachvollziehbar erscheinen können.
-
Die
Wohnungsbaugesellschaften mit Eigentum im „Märchenviertel“ signalisierten, dass
sie nur einen geringen Nutzen in den steuerlichen Abschreibungsvorteilen in
Sanierungsgebieten sehen. Ebenso wird die Investitionsbereitschaft der privaten
Eigentümerschaften allein aufgrund von steuerlichen Abschreibungsvorteilen als
verhalten prognostiziert.
Fazit:
Zur
Behebung der städtebaulichen Missstände im „Märchenviertel“ wird empfohlen,
kein förmliches Sanierungsgebiet „Märchenviertel“ festzulegen, da das
Instrumentarium Sanierungsgebiet keine wesentlichen Vorteile für die
erforderliche Erneuerung des „Märchenviertels“ angesichts der angedachten
Maßnahmen bietet, dagegen jedoch einen sehr hohen Verwaltungsaufwand und hohe
Widerstände der Eigentümer verursachen würde. Die angedachten Maßnahmen im
öffentlichen Raum wären im Wesentlichen auch auf dem normalen Wege
realisierbar. Die ansässigen Wohnungsbaugesellschaften werden im Dorenkamp
aktiv sein und auch im „Märchenviertel“ weiter ihren Bestand erneuern. In einem
partizipativen Prozess können zudem die Privateigentümer von einer
Modernisierung bzw. Sanierung ihrer Immobilien überzeugt werden.
Darüber
hinaus wird geprüft, ob Instrumentarien über das Programm Soziale Stadt hinaus,
wie bspw. die Festlegung eines Stadtumbaugebietes „Märchenviertel“ in
Kombination mit einer Stadtumbausicherungssatzung, zur Erreichung der Ziele
vorteilhaft sein können. Übergeordnetes Ziel für das „Märchenviertel“ ist eine
Imageaufwertung sowie die Verbesserung der baulichen Strukturen im Quartier
unter Mitwirkung der privaten Eigentümerschaften sowie der ansässigen
Wohnungsbaugesellschaften.
Anlagen:
Anlagen:
Vorbereitende Untersuchung „Märchenviertel"- BauBeCon Sanierungsträger GmbH