Betreff
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Rheine
Vorlage
351/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Rheine.

 


Begründung:

1.     Allgemeines

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Innerhalb dieses hier vorliegenden Konzepts werden die derzeitige Wasserversorgungssituation und deren Entwicklung dargestellt. Hierzu erfolgt eine Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen. Die Versorgungssituation wird auch im Hinblick auf die städtische Entwicklung und den Klimawandel betrachtet. Das Wasserversorgungskonzept zeigt derzeitige und zukünftige Risiken auf und beschreibt die Maßnahmen, die langfristig die öffentliche Wasserversorgung in der Stadt Rheine gewährleisten sollen.

 

2.       Zusammenfassung der Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

Mit den in den bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen genehmigten Grundwasserentnahmemengen ist die EWR in der Lage, auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Gebietsentwicklung der Stadt Rheine, die öffentliche Wasserversorgung in der Stadt langfristig sicherzustellen. Zum Schutz der Wassereinzugsgebiete existieren für alle Gewinnungsgebiete behördlich festgesetzte Schutzgebiete.

Zum Erhalt der Grundwasserqualität in den Wassergewinnungsgebieten sind folgende Maßnahmen eingeleitet worden:

Bereits seit Anfang der 90er Jahre bestehen auf Kreisebene Arbeitskreise bzw. Kooperationen zwischen der Landwirtschaft und den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen im Kreis Steinfurt. Ziel ist es, auf kooperativer Basis negative Einflüsse auf das Grund- und Oberflächenwasser durch die Landbewirtschaftung zu minimieren und Mehraufwendungen für eine gewässerschonende Bewirtschaftung auszugleichen. In diesem Zusammenhang werden zurzeit z. B. die Wasserschutzberatung durch die Landwirtschaftskammer, die Analyse von Bodenproben (Nmin-Analysen), die Anlegung von Uferrandstreifen, der Anbau von Zwischenfrüchten und die Anwendung von effizienten Gülleausbringtechniken gefördert.

Um dem Risiko Nitratauswaschung ins Grundwasser präventiv zu begegnen hat die EWR über die allgemeinen Fördermaßnahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft hinaus, konkrete präventive Maßnahmenpakete für besondere Gefährdungs- und Problembereiche aufgestellt. Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es zunächst mittels hydrogeologischer Arbeiten eine Identifizierung und Ausweisung der Haupteintragsflächen durchzuführen, die für die untersuchten Grundwassermessstellen mit Nitrat-Grenzwertüberschreitungen eine Relevanz haben. Auf Basis dieser Auswertungen werden unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials der einzelnen Flächen, Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Stickstoffdüngung vorgeschlagen und nach Möglichkeit mit den jeweiligen Grundstückseigentümern oder –bewirtschaftern langfristige Extensivierungsvereinbarungen abgeschlossen.

 

Die vorhandenen Wassergewinnungs- und –aufbereitungsanlagen entsprechen dem Stand der Technik und werden nach den betrieblichen Erfordernissen gemäß den techn. Regelwerken instandgehalten und gewartet, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Anlagen sind in der Lage, die Aufbereitungsziele zu erreichen und das geförderte Rohwasser in einwandfreies Trinkwasser aufzubereiten. Sofern Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder Klimaveränderungen dazu führen, dass die bisherigen Entnahmemengen insbesondere aus dem Frischhofsbach nicht mehr realisiert werden können, sind Alternativen betrachtet worden, die dann auszuwerten wären.

 

Mit dem Neubau der Hochbehälteranlage auf dem Waldhügel in 2016 und der für 2019/2020 geplanten Sanierung des Reinwasserbehälters am Wasserwerk Neuenkirchen sind auch die Trinkwasserspeicheranlagen in einem guten Zustand. Über das vorhandene Trinkwassertransport- und Verteilnetz werden die angeschlossenen Haushalte mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität und Menge versorgt sowie ein Grundschutz für Löschwasser dargestellt. Die geringen Wasserverluste und die geringe Anzahl an Rohbrüchen zeigen, dass die Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen im Trinkwassernetz effizient durchgeführt werden. Sofern hygienisch und wirtschaftlich tragbar werden in den Außenbereichen des Stadtgebietes auch zukünftig bislang nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossene Grundstücke an das öffentliche Netz angeschlossen.

 

Mit dem eingeführten Technischen Risikomanagement sind die EWR in der Lage Risiken in der gesamten Trinkwasserversorgungskette vom Schutzgebiet bis hin zum Verbraucher frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Im Dezember 2017 hat sich die EWR erneut durch den Fachverband DVGW gemäß TSM W 1000 zertifizieren lassen.  Durch die Zertifizierung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Aufbau- und Ablauforganisation der Trinkwasserversorgung durch die EWR den derzeit geltenden Gesetzen und technischen Regelungen entspricht.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wasserversorgungskonzept für die Stadt Rheine