Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt das
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Rheine.
Begründung:
1. Allgemeines
Zur langfristigen
Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38
Abs. 3 LWG NRW für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die
zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Innerhalb dieses hier
vorliegenden Konzepts werden die derzeitige Wasserversorgungssituation und
deren Entwicklung dargestellt. Hierzu erfolgt eine Darstellung der
Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der
Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des
Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und
deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen. Die Versorgungssituation wird
auch im Hinblick auf die städtische Entwicklung und den Klimawandel betrachtet.
Das Wasserversorgungskonzept zeigt derzeitige und zukünftige Risiken auf und
beschreibt die Maßnahmen, die langfristig die öffentliche Wasserversorgung in
der Stadt Rheine gewährleisten sollen.
2. Zusammenfassung
der Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der
öffentlichen Wasserversorgung
Mit den in den bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen
genehmigten Grundwasserentnahmemengen ist die EWR in der Lage, auch unter
Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Gebietsentwicklung der Stadt Rheine, die
öffentliche Wasserversorgung in der Stadt langfristig sicherzustellen. Zum
Schutz der Wassereinzugsgebiete existieren für alle Gewinnungsgebiete
behördlich festgesetzte Schutzgebiete.
Zum Erhalt der Grundwasserqualität in den
Wassergewinnungsgebieten sind folgende Maßnahmen eingeleitet worden:
Bereits seit Anfang der 90er Jahre bestehen
auf Kreisebene Arbeitskreise bzw. Kooperationen zwischen der Landwirtschaft und
den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen im Kreis Steinfurt. Ziel ist es,
auf kooperativer Basis negative Einflüsse auf das Grund- und Oberflächenwasser
durch die Landbewirtschaftung zu minimieren und Mehraufwendungen für eine
gewässerschonende Bewirtschaftung auszugleichen. In diesem Zusammenhang werden
zurzeit z. B. die Wasserschutzberatung durch die Landwirtschaftskammer, die
Analyse von Bodenproben (Nmin-Analysen), die Anlegung von
Uferrandstreifen, der Anbau von Zwischenfrüchten und die Anwendung von
effizienten Gülleausbringtechniken gefördert.
Um dem Risiko Nitratauswaschung ins
Grundwasser präventiv zu begegnen hat die EWR über die allgemeinen
Fördermaßnahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft hinaus,
konkrete präventive Maßnahmenpakete für besondere Gefährdungs- und Problembereiche
aufgestellt. Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es zunächst mittels
hydrogeologischer Arbeiten eine Identifizierung und Ausweisung der
Haupteintragsflächen durchzuführen, die für die untersuchten
Grundwassermessstellen mit Nitrat-Grenzwertüberschreitungen eine Relevanz
haben. Auf Basis dieser Auswertungen werden unter Berücksichtigung des
Gefährdungspotentials der einzelnen Flächen, Maßnahmen zur Reduzierung der
organischen Stickstoffdüngung vorgeschlagen und nach Möglichkeit mit den
jeweiligen Grundstückseigentümern oder –bewirtschaftern langfristige
Extensivierungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die vorhandenen Wassergewinnungs- und –aufbereitungsanlagen entsprechen dem Stand der Technik und werden nach den betrieblichen Erfordernissen gemäß den techn. Regelwerken instandgehalten und gewartet, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Anlagen sind in der Lage, die Aufbereitungsziele zu erreichen und das geförderte Rohwasser in einwandfreies Trinkwasser aufzubereiten. Sofern Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder Klimaveränderungen dazu führen, dass die bisherigen Entnahmemengen insbesondere aus dem Frischhofsbach nicht mehr realisiert werden können, sind Alternativen betrachtet worden, die dann auszuwerten wären.
Mit dem Neubau der Hochbehälteranlage auf dem Waldhügel in 2016 und der für 2019/2020 geplanten Sanierung des Reinwasserbehälters am Wasserwerk Neuenkirchen sind auch die Trinkwasserspeicheranlagen in einem guten Zustand. Über das vorhandene Trinkwassertransport- und Verteilnetz werden die angeschlossenen Haushalte mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität und Menge versorgt sowie ein Grundschutz für Löschwasser dargestellt. Die geringen Wasserverluste und die geringe Anzahl an Rohbrüchen zeigen, dass die Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen im Trinkwassernetz effizient durchgeführt werden. Sofern hygienisch und wirtschaftlich tragbar werden in den Außenbereichen des Stadtgebietes auch zukünftig bislang nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossene Grundstücke an das öffentliche Netz angeschlossen.
Mit dem eingeführten Technischen Risikomanagement sind die EWR in der Lage Risiken in der gesamten Trinkwasserversorgungskette vom Schutzgebiet bis hin zum Verbraucher frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Im Dezember 2017 hat sich die EWR erneut durch den
Fachverband DVGW gemäß TSM W 1000 zertifizieren lassen. Durch die Zertifizierung wird zum Ausdruck
gebracht, dass die Aufbau- und Ablauforganisation der Trinkwasserversorgung
durch die EWR den derzeit geltenden Gesetzen und technischen Regelungen
entspricht.
Anlagen:
Anlage 1: Wasserversorgungskonzept für die Stadt Rheine