Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrats der TBR Technischen Betriebe
Rheine AöR das Abwasserbeseitigungskonzept ABK 2019 bis 2024.
Begründung:
1. Allgemeines
Grundsätzlich ist es Aufgabe der
Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu sammeln, zu reinigen und
die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. Zur Umsetzung dieser
komplexen Aufgaben dient in NRW das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte
(ABK). Die Erstellung eines solchen Konzeptes ist gem. §§ 46 und 47
Landeswassergesetz (LWG) NRW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden; ebenfalls die
Fortschreibung nach spätestens sechs Jahren. Bei zeitlichen oder inhaltlichen
Änderungen im ABK ist die Gemeinde verpflichtet, über die Umsetzung des ABK
unterjährig zu berichten. Einzelheiten sind im Runderlass des Ministeriums für
Umwelt, Natur, Landwirtschaft und die Aufstellung von
Abwasserbeseitigungskonzepten geregelt.
Gem. § 2 Abs. 3 der Satzung der
Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“ vom
11. Dezember 2007 ist der TBR die Erarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt übertragen worden. Diese Regelung
ist ebenso durch die o. a. §§ 46 und 47 LWG NRW begründet. Die TBR erstellt das
ABK. Dies wird dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mit dem ABK legt die TBR AöR
nach der Beschlussfassung am 04.12.2018 im Rat der Stadt Rheine der
Bezirksregierung MS als zuständige Aufsichtsbehörde eine Übersicht über den
Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Es handelt sich um ein
Kontrollinstrument der Aufsichtsbehörde über die durchgeführten und geplanten
Entwässerungsvorhaben.
Das ABK aus 2010 hatte eine
Laufzeit bis 2016. In 2013 wurde es im Rahmen eines Zwischenberichtes und in
Absprache der Bez.-Reg. MS novelliert mit der Zielvorgabe, in 2018 auf Basis
der neuen landesweiten elektronischen ELWAS-Eingabesystems (Elektronisches
Wasserinformationssystem des Umweltministeriums NRW) ein neues ABK
aufzustellen.
2. Redaktionelles zum ABK
Alle Maßnahmen zum ABK wurden in
eine Excel-Liste zusammengeführt. Das Format dieser Liste wurde der TBR AöR von
der Bezirksregierung verpflichtend vorgegeben. Die Maßnahmen werden
anschließend ausschließlich im elektronischen, internetbasierten
ELWAS-System eingepflegt. Das
elektronische Verfahren dient dazu, seitens der Aufsichtsbehörden einen Datenfluss
zur landesweiten Auswertung von Abwasserbeseitigungskonzepten zu erzeugen.
3. Sachstand Rheine
3.1 Altes ABK
Das letzte ABK wurde sehr gut
umgesetzt. Im betrachteten Zeitraum wurden insgesamt 182 konkrete
Einzelmaßnahmen und 20 allgemeine Maßnahmen (z. B. jährlich wiederkehrende
Arbeiten wie Inlinersanierung, Hausanschlussinstandsetzung, Kanal-TV-Inspektion
u. ä.) im ABK aufgeführt. Von den 182 konkreten Maßnahmen
(Kanalsanierung/-erneuerung, Neuerschließung, Erneuerungen an Kläranlage und
Sonderbauwerken) wurden 122 Maßnahmen umgesetzt. 28 Maßnahmen befinden sich im
Bau. Das ergibt einen Umsetzungsgrad von ca. 82 %. Die restlichen 32 Maßnahmen
wurden aus verschiedenen Gründen (z. B. Straßenbau folgt nicht,
Erschließungsgebiete wurden nicht weiter geplant, andere technische Lösungen)
verschoben oder waren grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Grundlage aller
Investitionsmaßnahmen sind verschiedene Konzepte (s. ABK-Erläuterungsbericht). Beispielhaft hier,
das im Jahr 2000 aufgestellte Kanalsanierungskonzept: So wurden seinerzeit
formulierte Sanierungsziele, die Abwicklung der Haltungszustandsklassen HZK 0
(sofortiger Handlungsbedarf aufgrund sehr starker Mängel) und HZK 1
(kurzfristiger Handlungsbedarf, starke Mängel) in 2010 erreicht:
Diagramm: Prognosezustand 2010 der Kanalisation
bei Einhaltung Investitionsbudget
Eine aktuelle Kanalzustandsauswertung
zeigt: Das Kanalsanierungskonzept greift.
Eine aktuelle Auswertung ergibt
folgenden Abwasserkanalzustand:
Kein Kanal befindet sich in der
HZK 0. Lediglich 0,6 % (3 km) befinden sich in der HZK 1. Für rund 81 % der
Kanäle (HZK 4 + 5) besteht kein Handlungsbedarf bzgl. einer Sanierung. Das
Augenmerk der nächsten Jahre liegt in der HZK 2 (mittlerer Handlungsbedarf,
mittlere Mängel), mit 7,5 % (37,3 km)
Bis heute wurden rd. 2,8 Mio.
€/a in den Neubau und die Erneuerung der Entwässerungskanäle investiert (s.
unten). Die Ausgaben in den Jahren 2015 und 2016 waren durch Arbeiten am
Regenrückhaltebecken Stadtpark geprägt, das Jahr 2016 zudem mit insgesamt rd. 2
Mio. € für den Neubau der Klärgasverwertungsanlage auf der Kläranlage. Zur
Eingrenzung der Gebührenwirksamkeit wurden Kanalneubaumaßnahmen demnach
reduziert. In 2017 wurden 6,3 Mio. € für investive Anlagenerneuerungen
ausgegeben mit einem Kanalanteil von rd. 2,9 Mio. €.
Diagramm: Investitionsbudget
Entwässerung Rheine, Jahre 2011 bis 2017
Über alle zur Umsetzung
anstehenden Maßnahmen >50 T€ wurden im Verwaltungsrat entsprechende
Beschlüsse gefasst.
3.2 Neues ABK 2019
Das neue ABK ist gültig für die
Jahre 2019 bis 2024.
Die Investitionsmaßnahmen werden
generiert aus folgenden Betrachtungen und Konzepten:
·
Zentraler
Abwasserplan ZAP
·
Kanalsanierungskonzept
KSK (baulich, hydraulisch)
·
Pumpwerks-
und Beckensanierungskonzept PWSK
(baulich)
·
Kläranlagensanierungskonzept
KASK(baulich)
·
Fremdwassersanierungskonzept
FWSK
·
Linienbezogene
Immissionsbetrachtung nach BWK M 3
·
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
NBK
·
Wasserrahmenrichtlinie
WRRL
·
Überflutungsbetrachtung
UFB
·
Klärschlammverwertungskonzept
KKSB
·
Strategisches
Indirekteinleiterüberwachungs-/-beratungskonzept
·
Sonderprojekte,
Tätigkeiten
·
Ziel ist eine auch vor dem
Hintergrund der Abwassergebührenentwicklung angemessene Erneuerungsrate zur
Substanzerhaltung der Abwasseranlagen. Entscheidungen zur notwendigen
Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufgaben, aber auch Entscheidungen zum
Personaleinsatz und -bedarf werden auf Basis verschiedener Konzepte getroffen.
Dort sind auch diverse Vorgaben aus Gebietsentwicklungsplänen,
Flächennutzungsplänen, Komfortdiskussionen mit den Anliegern, Politik etc.
eingeflossen.
Betriebsbedingte Erneuerungsmaßnahmen
werden im ABK meist in Sammelpositionen eingebracht. Ebenso kleinere Maßnahmen
durch die Erschließung von Neubaugebieten. Die Listung aller Einzelmaßnahmen
wäre zu umfangreich. Lediglich große betriebliche Erneuerungen und prägende
Erschließungen neuer Baugebiete werden gelistet.
Die Erschließungen neuer
Baugebiet prägen das ABK bis 2023. Dazu gehört das Baugebiet Eschendorfer Aue
und das Gewerbegebiet Holsterfeld.
Folgende Ansätze bestehen:
2019
= 9,6 Mio.€
2020 = 9,3 Mio.€
2021 = 8,6 Mio.€
2022 = 8,8 Mio.€
2023 = 8,8 Mio.€
2024 = 6,7 Mio.€
Maßnahmenverschiebungen, z. B.
durch Abhängigkeiten von den Straßenbauträgern, baurechtliche Verzögerungen
geplanter Baugebiete etc., müssen der Bezirksregierung Münster unterjährig
berichtet werden.
Alle notwendigen Maßnahmen
werden in der Kaufmännischen Unternehmensplanung der TBR AöR berücksichtigt.
Die Beschlussfassung zur Feststellung des Unternehmensplanes erfolgt im
Verwaltungsrat. Der Unternehmensplan wird auch mit Sicht auf die
Gebührenwirksamkeit erstellt.
Beschlussfassungen des
Verwaltungsrates zur Freigabe von Einzelmaßnahmen > 50 T€ erfolgen laufend
nach ausführlicher Begründung.
Anlagen:
Anlage 1: Abwasserbeseitigungskonzept ABK 2019 – 2024
Anlage 2: Anlage zum ABK – Fließschema
Anlage 3: Anlage zum ABK – Lageplan 1 Nord
Anlage 4: Anlage zum ABK – Lageplan 2 Süd
Anlage 5: Anlage zum ABK – Tabelle Maßnahmen