Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrats der TBR Technischen Betriebe Rheine AöR das Abwasserbeseitigungskonzept ABK 2019 bis 2024.

 


Begründung:

1.       Allgemeines

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu sammeln, zu reinigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgaben dient in NRW das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Erstellung eines solchen Konzeptes ist gem. §§ 46 und 47 Landeswassergesetz (LWG) NRW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden; ebenfalls die Fortschreibung nach spätestens sechs Jahren. Bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK ist die Gemeinde verpflichtet, über die Umsetzung des ABK unterjährig zu berichten. Einzelheiten sind im Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten geregelt.

Gem. § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“ vom 11. Dezember 2007 ist der TBR die Erarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt übertragen worden. Diese Regelung ist ebenso durch die o. a. §§ 46 und 47 LWG NRW begründet. Die TBR erstellt das ABK. Dies wird dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mit dem ABK legt die TBR AöR nach der Beschlussfassung am 04.12.2018 im Rat der Stadt Rheine der Bezirksregierung MS als zuständige Aufsichtsbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Es handelt sich um ein Kontrollinstrument der Aufsichtsbehörde über die durchgeführten und geplanten Entwässerungsvorhaben.

Das ABK aus 2010 hatte eine Laufzeit bis 2016. In 2013 wurde es im Rahmen eines Zwischenberichtes und in Absprache der Bez.-Reg. MS novelliert mit der Zielvorgabe, in 2018 auf Basis der neuen landesweiten elektronischen ELWAS-Eingabesystems (Elektronisches Wasserinformationssystem des Umweltministeriums NRW) ein neues ABK aufzustellen.

 

2.       Redaktionelles zum ABK

Alle Maßnahmen zum ABK wurden in eine Excel-Liste zusammengeführt. Das Format dieser Liste wurde der TBR AöR von der Bezirksregierung verpflichtend vorgegeben. Die Maßnahmen werden anschließend ausschließlich im elektronischen, internetbasierten ELWAS-System  eingepflegt. Das elektronische Verfahren dient dazu, seitens der Aufsichtsbehörden einen Datenfluss zur landesweiten Auswertung von Abwasserbeseitigungskonzepten zu erzeugen.


3.       Sachstand Rheine

3.1     Altes ABK

Das letzte ABK wurde sehr gut umgesetzt. Im betrachteten Zeitraum wurden insgesamt 182 konkrete Einzelmaßnahmen und 20 allgemeine Maßnahmen (z. B. jährlich wiederkehrende Arbeiten wie Inlinersanierung, Hausanschlussinstandsetzung, Kanal-TV-Inspektion u. ä.) im ABK aufgeführt. Von den 182 konkreten Maßnahmen (Kanalsanierung/-erneuerung, Neuerschließung, Erneuerungen an Kläranlage und Sonderbauwerken) wurden 122 Maßnahmen umgesetzt. 28 Maßnahmen befinden sich im Bau. Das ergibt einen Umsetzungsgrad von ca. 82 %. Die restlichen 32 Maßnahmen wurden aus verschiedenen Gründen (z. B. Straßenbau folgt nicht, Erschließungsgebiete wurden nicht weiter geplant, andere technische Lösungen) verschoben oder waren grundsätzlich nicht mehr notwendig.

Grundlage aller Investitionsmaßnahmen sind verschiedene Konzepte (s.  ABK-Erläuterungsbericht). Beispielhaft hier, das im Jahr 2000 aufgestellte Kanalsanierungskonzept: So wurden seinerzeit formulierte Sanierungsziele, die Abwicklung der Haltungszustandsklassen HZK 0 (sofortiger Handlungsbedarf aufgrund sehr starker Mängel) und HZK 1 (kurzfristiger Handlungsbedarf, starke Mängel) in 2010 erreicht:

 


Diagramm:           Prognosezustand 2010 der Kanalisation bei Einhaltung Investitionsbudget

 

Eine aktuelle Kanalzustandsauswertung zeigt: Das Kanalsanierungskonzept greift.


 

Eine aktuelle Auswertung ergibt folgenden Abwasserkanalzustand:

 

 

Kein Kanal befindet sich in der HZK 0. Lediglich 0,6 % (3 km) befinden sich in der HZK 1. Für rund 81 % der Kanäle (HZK 4 + 5) besteht kein Handlungsbedarf bzgl. einer Sanierung. Das Augenmerk der nächsten Jahre liegt in der HZK 2 (mittlerer Handlungsbedarf, mittlere Mängel), mit 7,5 % (37,3 km)

Bis heute wurden rd. 2,8 Mio. €/a in den Neubau und die Erneuerung der Entwässerungskanäle investiert (s. unten). Die Ausgaben in den Jahren 2015 und 2016 waren durch Arbeiten am Regenrückhaltebecken Stadtpark geprägt, das Jahr 2016 zudem mit insgesamt rd. 2 Mio. € für den Neubau der Klärgasverwertungsanlage auf der Kläranlage. Zur Eingrenzung der Gebührenwirksamkeit wurden Kanalneubaumaßnahmen demnach reduziert. In 2017 wurden 6,3 Mio. € für investive Anlagenerneuerungen ausgegeben mit einem Kanalanteil von rd. 2,9 Mio. €.

 

 

Diagramm:  Investitionsbudget Entwässerung Rheine, Jahre 2011 bis 2017

 

Über alle zur Umsetzung anstehenden Maßnahmen >50 T€ wurden im Verwaltungsrat entsprechende Beschlüsse gefasst.

 


 

3.2     Neues ABK 2019

Das neue ABK ist gültig für die Jahre 2019 bis 2024.

Die Investitionsmaßnahmen werden generiert aus folgenden Betrachtungen und Konzepten:

·      Zentraler Abwasserplan ZAP

·      Kanalsanierungskonzept KSK (baulich, hydraulisch)

·      Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept PWSK (baulich)

·      Kläranlagensanierungskonzept KASK(baulich)

·      Fremdwassersanierungskonzept FWSK

·      Linienbezogene Immissionsbetrachtung nach BWK M 3

·      Niederschlagswasserbeseitigungskonzept NBK

·      Wasserrahmenrichtlinie WRRL

·      Überflutungsbetrachtung UFB

·      Klärschlammverwertungskonzept KKSB

·      Strategisches Indirekteinleiterüberwachungs-/-beratungskonzept

·      Sonderprojekte, Tätigkeiten

·       

Ziel ist eine auch vor dem Hintergrund der Abwassergebührenentwicklung angemessene Erneuerungsrate zur Substanzerhaltung der Abwasseranlagen. Entscheidungen zur notwendigen Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufgaben, aber auch Entscheidungen zum Personaleinsatz und -bedarf werden auf Basis verschiedener Konzepte getroffen. Dort sind auch diverse Vorgaben aus Gebietsentwicklungsplänen, Flächennutzungsplänen, Komfortdiskussionen mit den Anliegern, Politik etc. eingeflossen.

Betriebsbedingte Erneuerungsmaßnahmen werden im ABK meist in Sammelpositionen eingebracht. Ebenso kleinere Maßnahmen durch die Erschließung von Neubaugebieten. Die Listung aller Einzelmaßnahmen wäre zu umfangreich. Lediglich große betriebliche Erneuerungen und prägende Erschließungen neuer Baugebiete werden gelistet.

Die Erschließungen neuer Baugebiet prägen das ABK bis 2023. Dazu gehört das Baugebiet Eschendorfer Aue und das Gewerbegebiet Holsterfeld.

Folgende Ansätze bestehen:

2019 = 9,6 Mio.€
2020 = 9,3 Mio.€
2021 = 8,6 Mio.€
2022 = 8,8 Mio.€
2023 = 8,8 Mio.€
2024 = 6,7 Mio.€

 

Maßnahmenverschiebungen, z. B. durch Abhängigkeiten von den Straßenbauträgern, baurechtliche Verzögerungen geplanter Baugebiete etc., müssen der Bezirksregierung Münster unterjährig berichtet werden.

Alle notwendigen Maßnahmen werden in der Kaufmännischen Unternehmensplanung der TBR AöR berücksichtigt. Die Beschlussfassung zur Feststellung des Unternehmensplanes erfolgt im Verwaltungsrat. Der Unternehmensplan wird auch mit Sicht auf die Gebührenwirksamkeit erstellt.

Beschlussfassungen des Verwaltungsrates zur Freigabe von Einzelmaßnahmen > 50 T€ erfolgen laufend nach ausführlicher Begründung.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Abwasserbeseitigungskonzept ABK 2019 – 2024

Anlage 2: Anlage zum ABK – Fließschema

Anlage 3: Anlage zum ABK – Lageplan 1 Nord

Anlage 4: Anlage zum ABK – Lageplan 2 Süd

Anlage 5: Anlage zum ABK – Tabelle Maßnahmen