Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Sportausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt die als Anlage 3 beigefügte Neufassung der
Sportförderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu beschließen.
2. Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, mit den betroffenen Sportvereinen auf Grundlage der Neufassung der Sportförderrichtlinien den als Anlage 4 beigefügten Vertrag abzuschließen.
Begründung:
Zur
grundsätzlichen Neuausrichtung der Sportförderrichtlinien wird auf die Vorlage
252/18 sowie auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.
Beteiligungsschritte
12.4.2018 Beteiligungsveranstaltung I (Sportvereine, Politik,
Verwaltung)
6.6.2018 Beratung im Sportausschuss
8.10.2018 Fraktionsübergreifende Abstimmungsrunde
5.11.2018 Beteiligungsveranstaltung II (Sportvereine, Politik,
Verwaltung)
Im Ergebnis kann
nach Durchführung der verschiedenen Beteiligungsformate ein breiter Konsens zur
Neuausrichtung der Sportförderrichtlinien festgestellt werden.
Vorteile der
Neuausrichtung
- Einfachheit
(Entlastung der
Vorstandsarbeit durch Wegfall von Anträgen)
- Planungssicherheit
(stabiles Budget im
Vereinbarungszeitraum in Abhängigkeit der Mitgliedszahlen)
- Frühzeitige
Budgetverfügbarkeit
(einheitlicher
Auszahlungstermin nach Rechtskraft des Haushaltes)
- Motivationsfördernd
(Stärkung der
Eigenverantwortlichkeit der Vereine)
Wesentliche
Änderungen
§
Neue
Förderstruktur (Pauschalisierung)
- Pauschale
Grundförderung
- Betriebskostenpauschale
- Platzanlagenpauschale
§ Vertragliche Absicherung der Pauschalbeträge
für die nächsten fünf Jahre
§ Neuer Fördertatbestand „Projekte“
Beispiele:
- Öffnung
des Vereinsgelände auch für Nichtvereinsmitglieder
- besondere
öffentliche Sport- und Bewegungsangebote
- Kooperations-
und Fusionsaktivitäten
- …
§ Änderungen bei der Förderung von
Investitionen (Instandhaltung, Modernisierung, Neubau, …)
- Klarstellung zur Behandlung von Eigenleistungen
- Mitdenken von Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen
- Reduzierung des maximalen Fördersatzes bei
Modernisierungsmaßnahmen
von 70% auf 60%
- Förderung erst ab einem
Kostenumfang von 3.000 € je Maßnahme
- Übergangsregelungen für
Investitionsanträge mit Stichtag 1. Oktober 2018
Budgetinformationen
Die Umsetzung der
neuen Sportförderrichtlinien erfolgt budgetneutral. Zum Haushaltsplan 2019 f.
werden die Ansätze des Sportbudgets der Buchungspraxis sowie der geplanten
Neufassung der Sportförderrichtlinien (Darstellung siehe Anlage 5) angepasst.
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation Beteiligungsrunde 2 - 5.11.2018
Anlage 2: Änderungsvergleich Sportförderrichtlinien
Anlage 3: Neufassung der Sportförderrichtlinien
Anlage 4: Vertragsentwurf zwischen Stadt Rheine und betroffenen Sportvereine
Anlage 5: Entwurf Anpassung Budget Produktgruppe 7 Sportförderung