Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die als Anlage 3 beigefügte Neufassung der Sportförderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu beschließen.

 

2.       Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, mit den betroffenen Sportvereinen auf Grundlage der Neufassung der Sportförderrichtlinien den als Anlage 4 beigefügten Vertrag abzuschließen.


 

Begründung:

 

Zur grundsätzlichen Neuausrichtung der Sportförderrichtlinien wird auf die Vorlage 252/18 sowie auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.

 

 

Beteiligungsschritte

 

12.4.2018       Beteiligungsveranstaltung I (Sportvereine, Politik, Verwaltung)

   6.6.2018       Beratung im Sportausschuss

8.10.2018       Fraktionsübergreifende Abstimmungsrunde

5.11.2018       Beteiligungsveranstaltung II (Sportvereine, Politik, Verwaltung)

 

Im Ergebnis kann nach Durchführung der verschiedenen Beteiligungsformate ein breiter Konsens zur Neuausrichtung der Sportförderrichtlinien festgestellt werden.

 

Vorteile der Neuausrichtung

 

  • Einfachheit

(Entlastung der Vorstandsarbeit durch Wegfall von Anträgen)

  • Planungssicherheit

(stabiles Budget im Vereinbarungszeitraum in Abhängigkeit der Mitgliedszahlen)

  • Frühzeitige Budgetverfügbarkeit

(einheitlicher Auszahlungstermin nach Rechtskraft des Haushaltes)

  • Motivationsfördernd

(Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Vereine)          

 

Wesentliche Änderungen

 

§  Neue Förderstruktur (Pauschalisierung)

-      Pauschale Grundförderung

-      Betriebskostenpauschale

-      Platzanlagenpauschale

§  Vertragliche Absicherung der Pauschalbeträge für die nächsten fünf Jahre

§  Neuer Fördertatbestand „Projekte“

            Beispiele:

-      Öffnung des Vereinsgelände auch für Nichtvereinsmitglieder

-      besondere öffentliche Sport- und Bewegungsangebote

-      Kooperations- und Fusionsaktivitäten

-     

           

§  Änderungen bei der Förderung von Investitionen (Instandhaltung, Modernisierung, Neubau, …)

-      Klarstellung zur Behandlung von Eigenleistungen

-      Mitdenken von Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen

-      Reduzierung des maximalen Fördersatzes bei Modernisierungsmaßnahmen

        von 70% auf 60%

-      Förderung erst ab einem Kostenumfang von 3.000 € je Maßnahme

  • Übergangsregelungen für Investitionsanträge mit Stichtag 1. Oktober 2018

 

 

Budgetinformationen

 

Die Umsetzung der neuen Sportförderrichtlinien erfolgt budgetneutral. Zum Haushaltsplan 2019 f. werden die Ansätze des Sportbudgets der Buchungspraxis sowie der geplanten Neufassung der Sportförderrichtlinien (Darstellung siehe Anlage 5) angepasst.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Präsentation Beteiligungsrunde 2 - 5.11.2018

Anlage 2:        Änderungsvergleich Sportförderrichtlinien 

Anlage 3:        Neufassung der Sportförderrichtlinien

Anlage 4:        Vertragsentwurf zwischen Stadt Rheine und betroffenen Sportvereine

Anlage 5:        Entwurf Anpassung Budget Produktgruppe 7 Sportförderung