Betreff
Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertangebotes der Stadt Rheine
Vorlage
445/18
Aktenzeichen
BdB-dy-0601
Art
Beschlussvorlage

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügten

Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertangebotes der Stadt Rheine mit Gültigkeit ab der Spielzeit 2019/2020

 


Begründung:

 

Die bisher gültigen Geschäftsbedingungen wurden vom Rat der Stadt Rheine am 14.12.2010 beschlossen und ab der Spielzeit 2011/2012 angewendet. Inzwischen hat es sowohl Änderungen bei gesetzlichen Vorschriften (z. B. Datenschutz) als auch in der Organisationsstruktur der Verwaltung gegeben, die zwar „gelebt“, aber in den Geschäftsbedingungen nicht nachvollzogen wurden.

 

Auch die Wünsche und das Besuchsverhalten der Theater- und Konzertbesucher haben sich seitdem verändert und wurden von den Gästen in vielen Gesprächen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturservices herangetragen.

 

Zu Guter Letzt hat es auch eine Weiterentwicklung im Bereich der genutzten Software gegeben, die neue Angebote und Angebotsformen ermöglicht. Dies allem sollen die neuen Geschäftsbedingungen Rechnung tragen.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen erläutert:

 

I.                   Allgemeine Bedingungen

 

Ermäßigungskategorie 1:

Neu hinzugefügt wurden die Inhaber/innen einer Jugendleiter/in-Card (Juleica). Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen.

 

Die Stadt Rheine unterstützt ehrenamtliches Engagement in vielfältiger Weise. Aus diesem Grunde wird z.B. bereits seit 2010 eine Vergünstigung für Besitzer/innen von Ehrenamtskarten gewährt. Da die Juleica in gleichem Maße für ehrenamtliches Engagement bei Jugendlichen steht, sollen auch für diese Vergünstigungen gewährt werden. Da diese außerdem häufig auch Schüler/innen bzw. Studierende sind, wurde eine Ermäßigung von 50% gewählt.

 

Ermäßigungskategorie 2:

Abgeschafft wird er Nachlass von 20% für Abonnenten. Dieser wird ersetzt durch die ABOCARD25. Diese wird im folgenden Abschnitt II (D) erläutert.

 

Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen wurden jederzeit eingehalten. Mit Einführung der EU-DSGVO ergaben sich allerdings neue datenschutzrechtliche Bestimmungen, über deren Einhaltung die Kunden zu informieren sind. Dies geschieht durch die Aufnahme der entsprechenden Informationen in den Geschäftsbedingungen.


 

 

II.                Besondere Bedingungen:

 

1.                  Festabonnement Theater:

Hier wurden zur Klarstellung die Theaterringe A-C sowie das ElMesHorst-Abo und das Steinfurter Abo in einen Begriffskreis aufgenommen. Bei allen Abonnements hat es sich immer schon um eine Reihe mit 5 festen Veranstaltungen gehandelt. Inhaltliche Änderungen erfolgten nicht.

 

2.                   Festabonnement Konzert

Hier wurden die bisher in mehreren Positionen dargestellten Konzertangebote in einer Position gebündelt. Beim Konzertabonnement Bagno/Falkenhof entfällt der bisher angebotene Bustransfer nach Steinfurt, da dieser nur in geringem Maße angenommen wurde.

 

3.                  ABOCARD25

Neu eingeführt wird die ABOCARD25, die das bisherige Wahlabonnement ersetzt.

 

Das Wahlabonnement hat sich in den Jahren seit seiner Einführung sehr positiv entwickelt. Es schaffte die Möglichkeit, dass kulturinteressierte Menschen sich ein Abonnement nach Ihren persönlichen Vorlieben und Terminen zusammenstellen konnten. Des Weiteren erhielten Wahlabonnenten bereits einen Monat vor Beginn des Einzelkartenverkaufs die Möglichkeit, ihre Wunschplätze auszuwählen. Dieses Angebot war außerdem mit einem Preisvorteil von ca. 20 – 25%  gegenüber dem Einzelkartenpreis verbunden. Allerdings war es auf lediglich 4 Veranstaltungen beschränkt, die alle bereits unmittelbar bei der Bestellung festgelegt werden mussten. Mehr oder weniger Veranstaltungen waren nicht möglich. In den vielen Kundengesprächen, die der Kulturservice führte wurde bei Wahlabonnements immer häufiger der Wunsch nach noch mehr Flexibilität geäußert. Meistens handelte es sich dabei um den Wunsch, mehr als 4 Veranstaltungen zu erwerben, die Veranstaltungen später auswählen zu können oder auch unterschiedliche Preisstufen wählen zu können.  Diesem Wunsch folgt die ABOCARD25. Mit der ABOCARD25 erhält der/die Kunde/in die Möglichkeit, sich sein persönliches Abonnement sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Veranstaltungen, der Preisstufe als auch des Kauftermins zusammenzustellen. Gleichzeitig erhält er aber grundsätzlich einen Nachlass von 25% auf den regulären Eintrittspreis. Wie im bisherigen Wahlabonnement können alle Eintrittskarten bereits 1 Monat vor dem Verkaufsstart der Einzelkarten erworben werden.

 

Sie verlängert sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt wird. Abonnenten aller Theater- und Konzertabonnements erhalten die ABOCARD25 als kostenlose Zugabe, zu ihren bestehenden Abonnements. Dieses Angebot ersetzt die bisherige Abonnentenermäßigung der Stufe 2.

 

Die ABOCARD25 wird für jeden Abonnenten persönlich ausgestellt und ist nicht übertragbar. Es gilt der Grundsatz, dass eine ABOCARD25 je Veranstaltung nur einmal genutzt werden kann. Die ABOCARD25 ist somit ein persönliches Abonnement für einen Mehrwert/Vorteil des/der Kunden/in.

 

4.                  Jugendabonnement

Keine besonderen Änderungen.

 

5.                  Schülergruppenkarten

Dieses Angebot wurde 2010 für die Schulen eingerichtet, um einen günstigen Theaterbesuch im Klassenverbund zu ermöglichen. Damals wurde von einer Klassengröße von mindestens 20 Schüler/innen ausgegangen. Inzwischen besuchen auch kleinere Lerngruppen die Theatervorstellungen. Um auch diesen die Möglichkeit zu einem vergünstigten Besuch zu ermöglichen, wurde die Mindestanzahl für die Schülergruppenkarte auf 10 Personen reduziert.

 

6.                  Einzelkarten

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Kunden beim Kauf von Einzelkarten die bisherige Zuordnung von Veranstaltungen zu den Theaterringen nicht sofort nachvollziehen. Im bisherigen System bedeutete dies zum Beispiel, dass eine Karte für eine Musicalaufführung aus dem Ring A teurer war als eine Musicalaufführung im Ring C. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Eintrittspreise zukünftig nur an der Art der Aufführung (Musiktheater oder Schauspiel) fest zumachen.

 

Abschließend wurden die Informationen über die (Vor)Verkaufsstellen aktualisiert. Außerdem wurde der Hinweis aufgenommen, dass als Ticketdienstleister die Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH, Bremen agiert, über dessen Software auch der Kartenvertrieb in den Vorverkaufsstellen abgewickelt wird.

Diese Software nutzen auch Rheine.Tourismus.Veranstaltungen e.V. und die Stadthalle Rheine.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertangebotes der Stadt Rheine (gültig ab der Spielzeit 2019/2020 ff.)

Anlage 2: aktuelle Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertangebotes der Stadt Rheine (Stand 14.12.2010, gültig sei Spielzeit 2011/2012)