Betreff
Gedenktafeln und Erinnerungsstätten in Rheine - Vorstellung eines Richtlinienentwurfes
Vorlage
450/18
Aktenzeichen
BdB-dy-0602
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Richtlinie „Gedenktafeln und Erinnerungsstätten in Rheine“ zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung Entwürfe für die Gestaltung der Gedenktafel unter Beteiligung der Bürgerschaft zu sammeln und im Ausschuss vorzustellen.

 


Begründung:

 

In der Sitzung am 14.03.2018 hat der Kulturausschuss die Anbringung von Gedenktafeln zur Erinnerung an bedeutende Bürgerinnen und Bürger sowie historischen Ereignisse der Stadt Rheine grundsätzlich begrüßt. Damit verbunden wurde aber auch die Erwartung, dass eine gestalterische und inhaltliche Willkürlichkeit im Interesse eines ansprechenden Stadtbildes vermieden werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Verwaltung beauftragt, ein zeitgemäßes, gesamtstädtisches Gestaltungskonzept zu entwickeln.

 

Als Grundlage des Konzeptes soll die beigefügte Richtlinie dienen. Sie legt sowohl Kriterien für eine Ehrung fest, als auch die Ausführung und Zuständigkeiten fest. Ebenfalls ist eine Kostenregelung enthalten. Dieser Richtlinienentwurf bedarf im Weiteren einer umfassenden politischen Diskussion damit möglichst in der ersten Jahreshälfte 2019 eine konsensuale Fassung beschlossen werden kann.

 

Hinsichtlich des Erscheinungsbildes (Ziffer 3) ist es wichtig, dass diese Tafeln nicht einer Beliebigkeit unterliegen, sondern durch eine „gewisse Einheitlichkeit“ überzeugen, um ein

„geordnetes Stadtbild“ zu erhalten.

Aus diesem Grunde ist die Verwaltung der Auffassung, dass als Mindestanforderung das Material, Größe, Schrifttyp und Befestigung grundsätzlich verbindlich festgeschrieben werden sollte. Diese Mindestanforderungen sollen aber auch künstlerisch ansprechend sein und durch eine breite bürgerschaftliche Unterstützung getragen werden. Eine „inflationäre“ Verwendung von Gedenktafeln und Büsten sollte vermieden werden.

 

Die Errichtung sollte möglichst von einem breiten politischen Konsens getragen werden. Deshalb soll die Zuständigkeit des Kulturausschusses begründet werden (für Gedenktafeln / Büsten) bzw. des Rates (für Erinnerungsstätten).

 

Bevor die Verwaltung die weiteren Details klärt, soll die Beratung im Kulturausschuss jetzt dazu dienen, möglichen Änderungsbedarf zu definieren, um einen abschließenden Entwurf für die Richtlinie dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.  

 

Ziel ist es, dass der Rat die abschließende Entscheidung noch vor den Sommerferien 2019 fassen könnte.


Anlagen:

 

Anlage 1: Richtlinie Gedenktafeln und Erinnerungsstätten in Rheine