Betreff
Kulturentwicklungsplan Rheine - Umsetzung der im "Handlungsleitfaden Kultur" vorgeschlagenen Maßnahmen
Vorlage
451/18
Aktenzeichen
BdB-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Kulturausschuss beschließt den als Anlage (1) beigefügten „Handlungsleitfaden Kultur“ als ersten Baustein zum Kulturentwicklungsplan Rheine.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt vorzugehen:

 

 

a)      Die im Handlungsleitfaden vorgeschlagene, kurzfristig umzusetzende Maßnahme („Etablierung und Organisation einer jährlichen, an kulturellen Sachthemen orientierte Veranstaltung“) wird unter dem Titel „Rheiner Kulturgespräch“ fortgesetzt.

 

b)      Die im Handlungsleitfaden vorgeschlagene, mittelfristig umzusetzende Maßnahme (Planung und Betrieb einer Kulturinstitution für junge Menschen) soll von der Verwaltung geprüft werden mit dem Ziel, die Grundlagen für den Betrieb einer Jugendkunstschule in Rheine in 2019 zu erarbeiten und Umsetzungsvorschläge zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020 zu präsentieren.

 

c)      Die im Handlungsleitfaden vorgeschlagene, langfristig umzusetzende Maßnahme („Stärkung des für die Kultur zuständigen Bereiches in der städtischen Verwaltung, verbunden mit der Schaffung einer zusätzlichen Fachkraft“) wird von der Verwaltung zunächst zurückgestellt.

 


Begründung:

 

Zu 1:

 

Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Rheine setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, diesen Plan nicht nur als statische Momentaufnahme zu verwenden, sondern ihn dauerhaft fortzuschreiben, zu aktualisieren und anzupassen. Der jetzt vorgelegte „Handlungsleitfaden Kultur“ ist dabei der erste und gleichzeitig wesentliche Baustein. Weitere Bausteine sind eine Dokumentation des bisherigen Prozesses und die gutachterliche Untersuchung der kulturellen Strukturen in Rheine. Die in der Zielkonferenz am 15.02.2018 formulierten und dem Kulturausschuss am 14.03.2018 vorgestellten Ziele und Maßnahmen sollen  ebenfalls Baustein des Kulturentwicklungsplanes werden.

 

Zu 2:

a)      Das erste Rheiner Kulturgespräch fand am 30. Oktober 2018 statt. Als Gastreferent stellte Prof. Dr. Oliver Scheytt an Hand von 8 Thesen (Anlage 2) vor, wie der Imagewandel zur Kulturstadt gelingen kann.

Herr Dr. Scheytt ist aktuell Geschäftsführer des Unternehmens „Kulturexperten“ in Essen. Mit seinem Unternehmen ist er in den Bereichen Personalberatung (Personalgewinnung, Personalauswahl, Personalführung und Qualifizierung) sowie Strategieberatung für Kunst und Kultur tätig. Vorher war er über 25 Jahre in Leitungspositionen der öffentlichen Verwaltung und bei

Großprojekten der Stadt- und Regionalentwicklung tätig. Von 1993 bis 2009 war Oliver Scheytt Kulturdezernent der Stadt Essen. Als Moderator unterstützte und steuerte er die erfolgreiche Bewerbung „“Essen für das Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas 2010“. Und er war von 2006 bis 2012 Geschäftsführer der „RUHR 2010 GmbH“. Er gilt in Fachkreisen als ausgewiesener Kenner der Materie und hat dies in seinem Vortrag in Rheine eindrucksvoll bewiesen. Im Anschluss an seinen Vortrag fand ein reger Meinungsaustausch zwischen den Gästen dieses Vortrags statt. Dies unterstreicht die während des ganzen Prozesses starke und intensive Bürgerbeteiligung. Sie leistete damit einen Beitrag zur Vernetzung der Kulturakteure untereinander. Die Verwaltung sollte deshalb beauftragt werden, dieses Format in einem mindestens jährlich wiederkehrenden Rhythmus zu konzipieren und zu organisieren.

 

b)      Bereits in der letzten Sitzung am 04.07.2018 wurde vereinbart, die Jugendkunstschule Kreativ-Haus Münster zu besuchen. Dieser Besuch fand am 05.09.2018 statt. Der Bericht über diesen Besuch ist als Anlage 3 beigefügt. Bereits unmittelbar im Anschluss war Einvernehmen erkennbar, dass die Idee der Jugendkunstschule weiter vorangetrieben und politisch diskutiert werden soll. Auf Grund des großen Interesses bei allen Beteiligten und der unverkennbaren Notwendigkeit, einen außerschulischen Raum zur kulturellen Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, wurde die Errichtung einer Jugendkunstschule als mittelfristige Maßnahme in den Handlungsleitfaden aufgenommen. Die Verwaltung schlägt nun vor, das Jahr 2019 zu nutzen, um aus temporären Projekten Erfahrungen zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen und finanziellen Anforderungen für die Gründung einer Jugendkunstschule auszuarbeiten. Das kommende Jahr soll außerdem dazu genutzt werden, mögliche Kooperationspartner anzusprechen und für die Mitarbeit zu gewinnen. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen könnten dann in 2020 eingeleitet werden. Ziel muss es aber aus Sicht der Verwaltung sein, eine Jugendkunstschule gemeinsam mit Jugendlichen aufzubauen, d.h. Schritt für Schritt. Nur so kann gewährleistet werden, dass weitere Planungen nicht „am Bedarf der Zielgruppe vorbei“ erfolgen. 

 

c)      Im Rahmen der Workshops zum Kulturentwicklungsplan wurde vielfach der Wunsch geäußert, dass bei der Verwaltung eine/e Ansprechpartner/in für Kulturtreibende zur Verfügung stehen sollte. Diese Person soll einerseits als Schnittstelle zwischen den Kultureinrichtungen, den Kulturakteuren und den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung fungieren, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie der gegenseitigen Unterstützung zu eruieren, sich andererseits professionell des Aufgabenkataloges der weiteren im Prozessverlauf identifizierten Ziele und Maßnahmen annehmen.
Als weiterer Schwerpunkt dieser Stelle wird die Ansprache von Kindern und Jugendlichen gesehen mit dem Ziel, dass ihre Interessen Gehör finden und ihnen eine aktive Teilhabe am Kulturleben der Stadt ermöglicht wird. Zu guter Letzt soll so der Imagewandel zur Kulturstadt langfristig und nachhaltig vorangetrieben werden.

Ob bzw. welche personellen und finanziellen Auswirkungen sich durch die neuen Tätigkeiten ergeben, soll seitens der Verwaltung aufbereitet und dem Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt werde. Zunächst bleibt aber abzuwarten, ob und wie das mittelfristige Ziel der Schaffung einer Jugendkunstschule erreicht werden kann. Erst, wenn sich hier ein Rahmen abzeichnet, der auch verlässliche Aussagen über die Ressourcen zulässt, wäre  die Schaffung einer zusätzlichen Stelle aus Sicht der Verwaltung zu erörtern. Angesichts der derzeit angespannten Stellensituation und der aktuellen Stellenplanberatungen kommt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle allenfalls langfristig in Betracht.

 

In der Zielkonferenz am 15.02.2018 wurden von den Teilnehmern/innen Ziele formuliert und dazugehörige Maßnahmen vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen zu beginnen. Die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen werden in einem nächsten Schritt in die Kategorien kurzfristig, mittelfristig und langfristig gegliedert und dann als weiterer Baustein in den Kulturentwicklungsplan aufgenommen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Handlungsleitfaden Kultur

Anlage 2: Thesen zum Vortrag von Prof. Dr. Oliver Scheytt

Anlage 3: Bericht über den Besuch in der Jugendkunstschule Kreativ-Haus Münster e.V.