Betreff
Namensänderung der Sekundarschule am Hassenbrock
Vorlage
452/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:

 

Die Sekundarschule am Hassenbrock führt ab dem 01.01.2019 den Namen „ Alexander-von-Humboldt- Schule, Sekundarschule der Stadt Rheine“.

 


Begründung:

Die Namensgebung/ -änderung einer Schule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Damit ist für die Namensgebung einer öffentlichen Schule der Schulträger alleine zuständig; sie gehört zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Eine Beteiligung bzw. Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde ist schulrechtlich nicht vorgesehen.

 

Ein formales Verfahren zur Namensgebung/ -änderung ist in NRW nicht vorgesehen, so dass lediglich § 6 Abs. 6 SchulG NRW als allgemeine Vorschrift zu beachten ist. Hiernach muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger und die Schulform angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden und muss der Schule eindeutig zuzuordnen sein. Ein rechtmäßiger Ratsbeschluss ist erforderlich. Eine Beteiligung bzw. Mitwirkung der Schule (Schulkonferenz) sollte erfolgen.

 

Die Sekundarschule am Hassenbrock wurde zum 01. August 2013 errichtet und führt seitdem diesen Namen.

 

Am 12.11.2018 hat sich die Schulkonferenz der Sekundarschule am Hassenbrock für die Umbenennung entschlossen. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Schulkonferenz, dass die Umbenennung kurzfristig erfolgt. Somit würden die zu erstellenden Halbjahreszeugnisse, mit denen der erste Abschlussjahrgang sich bewerben wird, sowie die jeweiligen Abschlusszeugnisse den identischen Schulnamen ausweisen. Aus diesem Grund ist eine vorherige Beratung durch den Schulausschuss nicht mehr möglich.

 

Das Protokoll der Schulkonferenz der Sekundarschule am Hassenbrock ist als Anlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Protokoll der Schulkonferenz der Sekundarschule am Hassenbrock vom 12.11.2018