Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat
der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW
an, in seiner Sitzung am 06.12.2018 die „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung
in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG
NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der
wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates (§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO
NRW).
Die derzeit
gültige „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt
Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ ist am 14.12.2017 entsprechend der Weisung
des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR
beschlossen worden.
Eine Neufassung
der Satzung ist insbesondere durch die Einführung der gelben Tonne
erforderlich.
Der Verwaltungsrat
hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 die „Satzung über die Abfallentsorgung und
Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung - in der
Fassung der 1. Änderungssatzung“ beraten und mit der Beschlussempfehlung an den
Rat verwiesen. Entgegen der im Verwaltungsrat gewählten Bezeichnung handelt es
sich hier nicht um eine Änderungssatzung, sondern um eine Neufassung der
Satzung. Die damit verbundenen redaktionellen Anpassungen wurden vorgenommen.
Änderungen am Satzungsinhalt ergeben sich dadurch nicht, so dass der
Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates weiterhin Bestand haben sollte.
Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 06.12.2018 vollzogen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 3 Verwaltungsrat TBR AöR vom 06.11.2018 „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“