Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AÖR)
gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 06.12.2018 die
„Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt
Rheine - Abfallgebührensatzung -“ zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG
NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der
wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates (§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO
NRW).
Die derzeit
gültige „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der
Stadt Rheine - Abfallgebührensatzung -“ ist am 14.12.2017 entsprechend der
Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR
beschlossen worden.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 unter Berücksichtigung der „Abfallentsorgung - Gebührenbedarfsberechnung 2019“ die „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine – Abfallgebührensatzung – in der Fassung der 1. Änderungssatzung“ beraten und mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen. Entgegen der im Verwaltungsrat gewählten Bezeichnung handelt es sich hier nicht um eine Änderungssatzung, sondern um eine Neufassung der Satzung. Die damit verbundenen redaktionellen Anpassungen wurden vorgenommen. Änderungen am Satzungsinhalt ergeben sich dadurch nicht, so dass der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates weiterhin Bestand haben sollte.
Die endgültige
Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 06.12.2018
vollzogen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 4 Verwaltungsrat TBR AöR vom 06.11.2018 „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Rheine - Abfallgebührensatzung -“