Betreff
Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung -
Vorlage
455/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AÖR) gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 06.12.2018 die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ zu beschließen

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates (§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW).

 

Die derzeit gültige „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung -“ ist am 14.12.2017 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 unter Berücksichtigung der „Gebührenbedarfsberechnung 2019“ die „Satzung für die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung - in der Fassung der 1. Änderungssatzung“ in der Stadt Rheine beraten und mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen. Entgegen der im Verwaltungsrat gewählten Bezeichnung handelt es sich hier nicht um eine Änderungssatzung, sondern um eine Neufassung der Satzung. Die damit verbundenen redaktionellen Anpassungen wurden vorgenommen. Änderungen am Satzungsinhalt ergeben sich dadurch nicht, so dass der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates weiterhin Bestand haben sollte.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 06.12.2018 vollzogen werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 5 Verwaltungsrat TBR AöR vom 06.11.2018 „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung -“