Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AÖR)
gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 06.12.2018 die
„Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -
Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ zu beschließen
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG
NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der
wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates (§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO
NRW).
Die derzeit
gültige „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und
Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung -“ ist am 14.12.2017
entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische
Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 unter
Berücksichtigung der „Gebührenbedarfsberechnung 2019“ die „Satzung für die
Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags-
und –Gebührensatzung - in der Fassung der 1. Änderungssatzung“ in der Stadt
Rheine beraten und mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.
Entgegen der im Verwaltungsrat gewählten Bezeichnung handelt es sich hier nicht
um eine Änderungssatzung, sondern um eine Neufassung der Satzung. Die damit
verbundenen redaktionellen Anpassungen wurden vorgenommen. Änderungen am
Satzungsinhalt ergeben sich dadurch nicht, so dass der Empfehlungsbeschluss des
Verwaltungsrates weiterhin Bestand haben sollte.
Die endgültige
Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 06.12.2018
vollzogen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 5 Verwaltungsrat TBR AöR vom 06.11.2018 „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung -“