Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -
Vorlage
456/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 06.12.2018 die „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -“ zu beschließen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW.

 

Die „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -“ ist am 14.12.2017 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 unter Berücksichtigung der „Gebührenbedarfsberechnung 2019“ die „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -“ beraten und mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 06.12.2018 vollzogen werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 6 Verwaltungsrat TBR AöR vom 06.11.2018 „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -“