Betreff
Neubau Hallenbad am Stadtpark - Start der Ausschreibungen
Vorlage
465/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Ausschreibungen durch die Rheiner Bäder GmbH werden erst nach Entscheidung über den Förderantrag zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet (frühestens Sommer 2019).

2.      Sofern der Fördergeber die förderrechtliche Unbedenklichkeit erklärt, kann alternativ zu 1. die Ausschreibung durch die Rheiner Bäder GmbH für den 1. Bauabschnitt gestartet werden. In diesem Fall wird die Verwaltung beauftragt, die zum 31.8. eingereichte Projektskizze zurückzuziehen und bis zum 19.12.2018 eine Projektskizze ausschließlich für den 2. Bauabschnitt zum Bundesprogramm einzureichen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat für die Förderung des Ersatzneubaus des Hallenbades im Rahmen des Projektaufrufs 2018 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit Frist zum 31.8.2018 eine Projektskizze eingereicht. Der Rat der Stadt Rheine hat hierzu in seiner Sitzung am 25.9.2018 beschlossen, dass die Verwaltung im Fall der positiven Auswahl der Projektskizze das Koordinierungsgespräch mit dem Fördergeber führt und den entsprechenden Zuwendungsantrag stellt. Nach der im August vorgegebenen Zeitplanung sollte dieser bis zum 15.11.2018 eingereicht werden.

 

Der Fördergeber hat sich in dieser Angelegenheit bis zum 15.11. nicht gemeldet. Es konnten weder auf den Internetseiten noch anderweitig über verschiedenste Ansprechpartner Informationen zum Verfahrensstand in Erfahrung gebracht werden. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum 23.11. eine Pressemitteilung mit nachfolgenden wesentlichen Änderungen zum Bundesprogramm herausgegeben:

 

·         Die Mittel wurden von 100 Mio. auf 200 Mio. € aufgestockt und in den Bundeshaushalt 2019 verschoben.

·         Weitere Projektskizzen können noch bis zum 19.12.18 eingereicht werden.

·         Projektskizzen, die bereits zum 31.8. eingereicht wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden.

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/11/sanierung-kommunaler-einrichtungen.html

 

Hiermit einher geht auch eine neue Zeitplanung (siehe Anlage 1), wonach die Koordinierungsgespräche mit den ausgewählten Kommunen und die Erstellung der Zuwendungsanträge durch die Kommunen erst ab März 2019 vorgesehen sind. Mit der Erteilung der Zuwendungsbescheide ist vor diesem Hintergrund frühestens ab Mai / Juni 2019 zu rechnen.

 

Mit der Umsetzung einer Fördermaßnahme darf grundsätzlich erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Mit anderen Worten, bereits die Ausschreibung der baulichen Leistungen zählt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung von vornherein aus.

 

Die Ausschreibungen der Leistungen für die bauliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme sollen daher erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch die Rheiner Bäder GmbH gestartet und durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass der Baubeginn sich aufgrund der Verfahrensdauer der teilweise erforderlichen europaweiten Ausschreibungen auf das IV. Quartal 2019 verschiebt.

 

Alternativ prüfen die Verwaltung und die Projektbeteiligten gerade in Zusammenarbeit mit dem Fördergeber, ob sich die Maßnahme in zwei voneinander abgrenzbare Bauabschnitte unterteilen lässt, wobei förderrechtlich die Projektskizze vom 31.8. zurückzuziehen und bis zum 19.12.2018 eine Projektskizze begrenzt auf den 2. Bauabschnitt einzureichen ist. Mit der baulichen Umsetzung des 1. Bauabschnittes könnte dann zeitnah begonnen werden, da dieser außerhalb der Förderung läge.

 

Die Stadt Rheine bzw. die Rheiner Bäder GmbH hätte auch bei der Alternative, sofern die Förderung positiv beschieden wird, keinen finanziellen Nachteil in Bezug auf die Förderhöhe. Gemäß dem Projektaufruf soll der Bundesanteil der Förderung je Maßnahme in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Millionen Euro liegen. Das entspricht bei einem Fördersatz von 45 % rd. 9 Mio. € Baukosten. Die Baukosten für einen 2. Bauabschnitt werden nach derzeitigem Kenntnisstand darüber liegen. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass sich die förderfähigen Baukosten beim Hallenbadersatzneubau auf die Nettokosten beziehen, weil die Rheiner Bäder GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Zeitplanung Bundesprogramm