Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Alternative 1:
Die im Rat der Stadt Rheine
vertretenen Fraktionen einigen sich und
a.
bestätigen, dass
die am 01.07.2014 getroffene und unten aufgeführte Verteilung der
Ausschussvorsitze und deren Besetzung (inkl. Stellvertreter) weiterhin Bestand
hat.
b.
bestimmen für den
neu gegründeten Betriebsausschuss, dass
die ________________-Fraktion den Ausschussvorsitzenden,
die ________________-Fraktion den 1. stellv. Ausschussvorsitzenden und
die ________________-Fraktion den 2. stellv. Ausschussvorsitzenden stellt.
Die Ratsmitglieder nehmen
zur Kenntnis, dass für den Betriebsausschuss
Ratsmitglied
__________________ zum/zur Ausschussvorsitzenden,
Ratsmitglied
__________________ zum/zur 1. stellv. Ausschussvorsitzenden und
Ratsmitglied
__________________ zum/zur 2. stellv. Ausschussvorsitzenden bestimmt wird.
Alternative 2
Die Fraktionen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der
Höchstzahlen, und bestimmen zugleich den Vorsitz (und Stellvertretung) wie
folgt:
Ausschuss |
Ausschuss-vorsitzender |
1. Stellvertreter |
2. Stellvertreter |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz |
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Bauausschuss |
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Betriebsausschuss |
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Kulturausschuss |
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Rechnungsprüfungs-ausschuss |
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Schulausschuss |
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Sozialausschuss |
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Sportausschuss |
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Wahlprüfungs-ausschuss |
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Begründung:
Durch die Gründung eines neuen Ausschusses (hier: Betriebsausschuss) ist das Verfahren zur Besetzung aller Ausschussvorsitze (und Stellvertreter) zu wiederholen/neu durchzuführen (§ 58 Abs. 6 GO).
Aktuell sind die Ausschussvorsitze wie folgt verteilt:
Ausschuss |
Ausschuss-vorsitzender |
1. Stellvertreter |
2. Stellvertreter |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz |
CDU |
SPD |
SPD |
Bauausschuss |
SPD |
CDU |
CDU |
Kulturausschuss |
CDU |
SPD |
SPD |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
SPD |
CDU |
CDU |
Schulausschuss |
CDU |
SPD |
SPD |
Sozialausschuss |
SPD |
CDU |
CDU |
Sportausschuss |
CDU |
SPD |
SPD |
Wahlprüfungs-ausschuss |
CDU |
SPD |
SPD |
Die Besetzung der Ausschussvorsitze ist entweder – wie in der konstituierenden Ratssitzung am 01.07.2014 - durch einen gemeinsamen Vorschlag oder alternativ im Rahmen der Verhältniswahl (sog. Zugreifverfahren) vorzunehmen.
Sollte kein gemeinsamer Vorschlag für den Vorsitz erfolgen bzw. (mindestens) ein Fünftel der Ratsmitglieder widersprechen diesem, dürften beim Zugreifverfahren die Fraktionen in folgender Reihenfolge einen Ausschussvorsitz (und anschließend den 1. und dann den 2. Stellvertreter) beanspruchen:
1. CDU
2. SPD
3. CDU
4. CDU
5. SPD
6. CDU
7. SPD
8. CDU
9. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Andere Ausschüsse,
wie etwa der Haupt- und Finanzausschuss, Wahlausschuss und Jugendhilfeausschuss
sind aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen hiervon nicht betroffen.