Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze sowie Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Vorlage
468/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Alternative 1:

 

Die im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen einigen sich und

a.      bestätigen, dass die am 01.07.2014 getroffene und unten aufgeführte Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Besetzung (inkl. Stellvertreter) weiterhin Bestand hat.

b.      bestimmen für den neu gegründeten Betriebsausschuss, dass
die ________________-Fraktion den Ausschussvorsitzenden,
die ________________-Fraktion den 1. stellv. Ausschussvorsitzenden und
die ________________-Fraktion den 2. stellv. Ausschussvorsitzenden stellt.

Die Ratsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass für den Betriebsausschuss

Ratsmitglied __________________ zum/zur Ausschussvorsitzenden,

Ratsmitglied __________________ zum/zur 1. stellv. Ausschussvorsitzenden und

Ratsmitglied __________________ zum/zur 2. stellv. Ausschussvorsitzenden bestimmt wird.

 

Alternative 2

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen, und bestimmen zugleich den Vorsitz (und Stellvertretung) wie folgt:

 

Ausschuss

Ausschuss-vorsitzender

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

 

 

Bauausschuss

 

 

 

Betriebsausschuss

 

 

 

Kulturausschuss

 

 

 

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

 

Schulausschuss

 

 

 

Sozialausschuss

 

 

 

Sportausschuss

 

 

 

Wahlprüfungs-ausschuss

 

 

 

 

 

 


Begründung:

Durch die Gründung eines neuen Ausschusses (hier: Betriebsausschuss) ist das Verfahren zur Besetzung aller Ausschussvorsitze (und Stellvertreter) zu wiederholen/neu durchzuführen (§ 58 Abs. 6 GO).

 

Aktuell sind die Ausschussvorsitze wie folgt verteilt:

Ausschuss

Ausschuss-vorsitzender

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

CDU

SPD

SPD

Bauausschuss

SPD

CDU

CDU

Kulturausschuss

CDU

SPD

SPD

Rechnungsprüfungs-ausschuss

SPD

CDU

CDU

Schulausschuss

CDU

SPD

SPD

Sozialausschuss

SPD

CDU

CDU

Sportausschuss

CDU

SPD

SPD

Wahlprüfungs-ausschuss

CDU

SPD

SPD

 

 

Die Besetzung der Ausschussvorsitze ist entweder – wie in der konstituierenden Ratssitzung am 01.07.2014 - durch einen gemeinsamen Vorschlag oder alternativ im Rahmen der Verhältniswahl (sog. Zugreifverfahren) vorzunehmen.

 

Sollte kein gemeinsamer Vorschlag für den Vorsitz erfolgen bzw. (mindestens) ein Fünftel der Ratsmitglieder widersprechen diesem, dürften beim Zugreifverfahren die Fraktionen in folgender Reihenfolge einen Ausschussvorsitz (und anschließend den 1. und dann den 2. Stellvertreter) beanspruchen:

 

1.      CDU

2.      SPD

3.      CDU

4.      CDU

5.      SPD

6.      CDU

7.      SPD

8.      CDU

9.      BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

 

Andere Ausschüsse, wie etwa der Haupt- und Finanzausschuss, Wahlausschuss und Jugendhilfeausschuss sind aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen hiervon nicht betroffen.