Betreff
Beschlussfassung über die Wirtschafts- und Finanzplanung 2019 - 2023 der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
Vorlage
470/18
Aktenzeichen
BdB-06-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH (Kloster Bentlage gGmbH), Herrn Dr. Peter Lüttmann, den Wirtschafts-und Finanzplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2019 zu beschließen und den Finanzplan 2020 – 2023 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wirtschafts- und Finanzplan Kloster Bentlage gGmbH 2019-2023

 

Wirtschaftsplan 2019

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Einnahmen

 

 

 

 

 

1. Erlöse

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

2. Erträge

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Summe Einnahmen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

Kosten

 

 

 

 

 

1. Personalkosten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

2. Betriebskosten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

3. Geschäftskosten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

3.1 Verwaltungskosten

100 €

100 €

100 €

100 €

100 €

3.2 Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

3.3 Versicherungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

3.4 Periodenfremde Aufwendungen

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

3.5 Aufsichtsrat / Sitzungsgelder

400 €

400 €

400 €

400 €

400 €

Summe Kosten

15.500 €

15.500 €

15.500 €

15.500 €

15.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten

15.500 €

15.500 €

15.500 €

15.500 €

15.500 €

Summe Einnahmen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Jahresdefizit

15.500 €

15.500 €

15.500 €

15.500 €

15.500 €

 


Begründung:

 

Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages der Kloster Bentlage gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres zu beschließen.

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH.

 

Um das Umsatzsteuerverfahren einschließlich der notwendigen Rechtsmittel (Einspruch und Klage) betreiben zu können, muss die Gesellschaft bis zum Abschluss des Verfahrens bestehen bleiben. Die möglicherweise anfallenden Aufwendungen müssen durch einen Wirtschaftsplan gedeckt werden. Bei den Periodenfremden Aufwendungen (Ziff. 3.4) handelt es sich um die geschätzten Kosten zur Durchführung der Rechtsmittel. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH im kommenden Jahr reicht der vorliegende Wirtschaftsplan aus.

 

Das ausgewiesene Jahresdefizit wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage der Gesellschaft gedeckt.

 

Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 den Wirtschaftsplan 2019 und Finanzplan 2020 – 2023 zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Beschluss des Aufsichtsrates:

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den von der Geschäftsführung erstellten Wirtschaftsplan 2019 zu beschließen und die Finanzplanung 2020-2023 zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig