Betreff
Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH - Beauftragung des Bürgermeisters
Vorlage
471/18
Aktenzeichen
BdB-dy-0602
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der operative Geschäftsbetrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH ist soweit möglich zum Stichtag 31.12.2018, zwecks Fortführung durch einen städtischen Eigenbetrieb, an die Stadt Rheine zu übertragen.

Rechtsverhältnisse, welche nicht übertragen werden können, sind schnellstmöglich zu lösen. Ausgenommen sind Rechtsverhältnisse, welche sich aus den satzungsgemäßen oder gesetzlichen Mindestanforderungen der ruhenden Gesellschaft ergeben.

Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Erfüllungszeitpunkte vor dem 01.01.2019 liegen, verbleiben in der Gesellschaft. Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Erfüllungszeitpunkte nach dem 31.12.2018 liegen, gehen an den Eigenbetrieb der Stadt Rheine über.

 

2.      Die Betriebsmittel der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH sind zum Stichtag 31.12.2018 an die Stadt Rheine zwecks Fortführung des Betriebes zu veräußern. Als Verkaufswert wird der Buchwert gemäß Anlageverzeichnis zum Bilanzstichtag 31.12.2018 festgelegt.
Die Veräußerung ist in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.

 


Begründung:

 

Zu 1

Um die Geschäfte nach dem 31.12.2018 ohne Unterbrechung im Eigenbetrieb fortführen zu können, muss die Gesellschaft den operativen Geschäftsbetrieb an die Stadt übertragen. Hierzu gehört auch die Übergabe von bestehenden Verträgen, die für die Fortführung laufender Geschäfte erforderlich sind.

Bei den Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt eine Jahresabgrenzung, nach der nur die nach dem 31.12.2018 wirksamen Ansprüche an den Eigenbetrieb übertragen werden.

 

Zu 2

Zum reibungslosen Übergang des Geschäftsbetriebes ist es erforderlich, die Betriebsmittel  der Kloster Bentlage gGmbH an die Stadt Rheine zu übertragen. Hierzu gehören sowohl die Sachanlagen als auch immaterielle Werte wie z.B. Namens-, Bild- und Urheberrechte oder Kundenadressen.

 

Der Wert des Anlagevermögens wird, als Anlagevermögen, in das Stammkapital des zukünftigen städtischen Eigenbetriebs aufgenommen.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, diese Beschlüsse zu fassen.