Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Beschlüsse zu Punkt 2 und 3 im Rahmen der Zuständigkeitsordnung wieder an sich zu ziehen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Pflanzung von 116 Alleenbäumen am Schloßweg, Bentlager Weg und dem Weg an der Ökonomie vorbehaltlich einer Förderung aus dem Alleenprogramm NRW. Auf Grundlage der kalkulierten Gesamtkosten von 122.292,73 € ist eine Zuwendung von 69.600 € zu erwarten. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 52.692,73 € wird durch Mittelübertragungen und laufende Haushaltsmittel gedeckt.

 

3.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Pflanzung von 106 Alleenbäumen im Wegefächer in den nächsten Jahren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Gesamtkosten betragen ca. 100.000 €.

 

 


Begründung:

 

Zu Punkt 1

Allgemeine Konzepte und Maßnahmen der Waldwirtschaft werden gemäß der Zuständigkeitsordnung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (StUK) entschieden. Der Beschluss wird aufgrund der Dringlichkeit dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die nächste Sitzung des StUK ist für den 30.01.2019 geplant. Heckenpflege und Baumeinschläge in Bentlage sollen aufgrund der Schutzgebietseigenschaften in diesem Winterhalbjahr bis zum 28.02.2019 und im nächsten Winterhalbjahr 2019/20 in zwei Abschnitten erfolgen. Im entsprechenden “Landschaftplan IV Emsaue Nord“ ist eine sukzessive Heckenpflege geboten. Nach Beschluss des Projektes am 30.01.2019 durch den StUK wäre eine Auftragsvergabe bis Ende Februar nicht mehr möglich.

 

Zu Punkt 2 und 3

Einleitung

Der Rat der Stadt Rheine hat im Rahmen der Regionale 2004 einen Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan für den Raum Bentlage beschlossen. Die allgemeine Zielsetzung gilt dem Erhalt und der Sicherung der Natur- und Kulturlandschaft. Die Instandsetzung des ca. 3,5 km langen Alleenbestandes ist ein Teilziel des Planwerkes.

In 2017 wurden Fichtenbestände am Wegefächer durch standortgerechte Baumarten ersetzt. Im Zuge dieser Maßnahme sind Lichträume für Alleenpflanzungen geschaffen worden. Anschließend wurde der gesamte Bestand in Bentlage untersucht. Insgesamt ist eine Pflanzung von 222 Bäumen möglich.

Der Vorlage sind graphische Übersichten und Kurzerläuterungen (Anlagen 1 - 9) beigefügt. Die farblichen Markierungen in den Luftbildern sind weder ortsgenau noch maßstabsgetreu.

Die Pflanzungen erfolgen überwiegend in größeren Abschnitten und nach dem historischen Raster. Hiermit ist gegenüber einzelnen Lückenpflanzungen ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet. Es werden ausschließlich Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm und einer Höhe von ca. 4 m verwendet. Die Ausführung entspricht den Baumpflanzungen an den städtischen Straßen und Wegen. Die Bäume werden mit einem Dreibockgestell gesichert und erhalten einen Gießrand zur Wässerung sowie einen Stammschutz. Die Pflegekosten der Folgejahre beinhalten Wässerung, Pflanzenschutz und allgemeine Pflege.

Das Vorhaben ist der Unteren Naturschutzbehörde, dem Landesbetrieb Wald und Holz, dem Naturschutzbund, den Denkmalbehörden und der Bezirksregierung örtlich vorgestellt worden. Die Kloster Bentlage gGmbH, der Förderverein Kloster Bentlage sowie die Stiftung Kloster Bentlage haben eine graphische Übersicht mit Erläuterungen erhalten. Seitens der Beteiligten bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen. Die notwendigen Genehmigungen liegen vor.

Die Bezirksregierung hat die Förderfähigkeit der Alleenpflanzungen in der freien Landschaft am Schloßweg, Bentlager Weg und Weg an der Klosterökonomie anerkannt. Alleen im Wald werden vom Land nicht gefördert. Dies gilt für die geplanten Pflanzmaßnahmen im Wegefächer.

Zu Punkt 2

Es ist beabsichtigt, in diesem Jahr für die förderungsfähigen Alleenabschnitte (Anlagen 2 – 6) einen Förderantrag für 116 Baumpflanzungen zu stellen und mit der notwendigen Heckenpflege und den Baumeinschlägen zu beginnen. Der vorzeitige Beginn dieser Maßnahmen ist lt. Auskunft der Bezirksregierung nicht förderschädlich. Die kalkulierten Kosten von Pflanzung und einer 3-jährigen Entwicklungspflege betragen 122.292,73 €. Auf dieser Grundlage ist eine Zuwendung aus dem Alleenprogramm NRW in Höhe von 69.600,00 € möglich. Die Bezirksregierung hat für das Projekt vorsorglich bereits zusätzliche Mittel beim Land angefordert.

Zu Punkt 3

Die 106 Baumpflanzungen im Wegefächer (Anlagen 7 – 8.2) werden nicht gefördert. Ohne Landeszuwendungen und der Kalkulation der förderfähigen Abschnitte sowie unter Berücksichtigung der reduzierten Ausgaben der Vorarbeiten betragen die Gesamtkosten ca. 100.000 €. Es ist beabsichtigt, die geplanten 106 Baumpflanzungen im Wegefächer in den nächsten Jahren mit den verfügbaren Haushaltsmitteln umzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Schleusenweg. Der ursprünglich vierstrahlige Wegefächer hat eine kulturhistorisch herausragende Bedeutung und ist eine seltene Ausnahme gegenüber ähnlichen Landschaftselementen in NRW.

Anmerkungen

Das vorgestellte Gesamtprojekt ist seit Erwerb von Kloster und Bentlager Wald die erste größere Maßnahme zur Sicherung des Alleenbestandes. Bereits in 2006 hat der Pflege- und Entwicklungsplan einen Bedarf von 415 Bäumen festgestellt. Die hohen Kosten sind eine langfristige und nachhaltige Investition in die Kulturlandschaft Bentlage.

Das Vorhaben verfolgt jedoch nicht nur kulturhistorische Ziele, sondern ist  insbesondere auch Bestandteil des Naturschutzes. Alleen sind eigene Biotope und Lebensräume für viele Pflanzen, Insekten, Vögel und Fledermäuse. Die Eiche ist Hauptbaumart an den Wegen in Bentlage. Von allen heimischen Baumarten in Europa leben in der Eiche die meisten Insekten.

Das heutige Erscheinungsbild des Bentlager Waldes ist das Ergebnis kontinuierlicher forstlicher Bewirtschaftung von Pflanzung, Pflege und Baumeinschlag. Für die Umsetzung des Projektes sind für die Schaffung von Lichträumen Baumfällungen notwendig. Dies erfolgt überwiegend durch das auf den Stock setzen. Die regenerationsfähigen Stümpfe werden wieder austreiben. Vereinzelt erfolgt ein Ausfräsen der Baumstümpfe für Pflanzgruben von Alleenbäumen.

Umfangreiche Baumfällungen sind im Bereich des Schloßweges (Anlagen 2 – 3) erforderlich. Hier werden 60 Ahornbäume und vereinzelte Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von ca. 15 bis 45 cm, gemessen in 1 m Höhe gefällt. An der Klosterökonomie  (Anlage 6) ist die Entnahme von 5 Stieleichen mit einem BHD von ca. 20 – 30 cm für zukünftige Buchenpflanzungen erforderlich.  Am Schleusenweg (Anlage 8.1) wird auf 100 m Länge und 2 m Tiefe der junge Waldbestand entfernt. Die Baumpflanzungen an der Ems (Anlage 8.2) erfolgen nach Beseitigung des Fichtenbestandes und Wiederaufforstung mit standortgerechten Baumarten. In den übrigen Abschnitten werden nur vereinzelt standortfremde Baumarten oder junger Baumbestand entfernt.

Bei dem vorgestellten Projekt werden die notwendigen Baumeinschläge durch Neuanpflanzungen ersetzt. Darüber hinaus werden die Heckenstrukturen durch das auf den Stock setzen gefördert. Ohne die beschriebenen Maßnahmen werden sich die Alleenbestände langfristig zu Wald entwickeln.

Die lokale Bevölkerung hat eine starke emotionale Beziehung zum Bentlager Wald. Baumfällungen und Unterhaltungsarbeiten werden begleitet von Fragen, Hinweisen und Kritiken. An den Pflanzabschnitten sollen die Besucher durch Infotafeln über das Vorhaben informiert werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtübersicht Alleenpflanzungen in Bentlage

Anlage 2: Schloßweg/Gertrudenstift

Anlage 3: Schloßweg/Schäferei bis Wöste

Anlage 4: Kloster/Bentlager Weg

Anlage 5: Bentlager Weg/Bahnunterführung

Anlage 6: Klosterökonomie

Anlage 7: Wegefächer – Fensterweg/Eiskellerweg

Anlage 8.1: Wegefächer – Schleusenweg/Aufforstung

Anlage 8.2: Wegefächer – Schleusenweg/Ems

Anlage 9: Kurzerläuterungen