Betreff
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ - Wirtschaftsplan 2019
Vorlage
474/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fest.

 


Begründung:

 

Zum 01.01.2019 wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ errichtet (Vorlage 423/18).

 

Die Einrichtung hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Aufgrund des Zeitplans für die Errichtung der Einrichtung kann die Frist für die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2019 nicht eingehalten werden.

 

Gem. § 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans.

 

Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 war noch ein Zuschuss an die Kulturelle Begegnungsstätte Kloster gGmbH in Höhe von 673.000 € geplant. Grundlage für diesen Betrag war der im auslaufenden Pachtvertrag verankerte Betriebskostenzuschuss. Dieser Zuschussbetrag wäre unabhängig von der Betriebsform nicht mehr für den Betrieb des Klosters auskömmlich gewesen. Der Jahresfehlbetrag 2017 der gGmbH lag bei 73.430 €.  Zusätzlich wären durch die Stadt Rheine Umsatzsteuer auf den Zuschuss i.H.v. von mindestens 127.870 € angefallen:

 

Die Ersparnis des neuen Eigenbetriebes gegenüber der gGmbH für das Jahr 2019 stellt sich überschlägig wie folgt dar:

 

 

städt. Zuschuss 2017

673.000 €

Umsatzsteuer auf Zuschuss

127.870 €

Jahresfehlbetrag 2017 (gGmbH)

73.430 €

Gesamtsumme für gGmbH

874.300 €

Abzüglich Zuschuss Eigenbetrieb

780.201 €

Minderaufwand

94.099 €

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplanung 2019 - 2022