Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fest.
Begründung:
Zum 01.01.2019
wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ errichtet (Vorlage 423/18).
Die Einrichtung
hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) spätestens einen Monat vor
Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Aufgrund des Zeitplans für die Errichtung der Einrichtung kann die Frist für
die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2019 nicht eingehalten werden.
Gem. § 4 Buchstabe
b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des
Wirtschaftsplans.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 war noch ein Zuschuss an die Kulturelle Begegnungsstätte Kloster gGmbH in Höhe von 673.000 € geplant. Grundlage für diesen Betrag war der im auslaufenden Pachtvertrag verankerte Betriebskostenzuschuss. Dieser Zuschussbetrag wäre unabhängig von der Betriebsform nicht mehr für den Betrieb des Klosters auskömmlich gewesen. Der Jahresfehlbetrag 2017 der gGmbH lag bei 73.430 €. Zusätzlich wären durch die Stadt Rheine Umsatzsteuer auf den Zuschuss i.H.v. von mindestens 127.870 € angefallen:
Die Ersparnis des neuen Eigenbetriebes gegenüber der gGmbH für das Jahr 2019 stellt sich überschlägig wie folgt dar:
städt. Zuschuss 2017 |
673.000 € |
Umsatzsteuer auf Zuschuss |
127.870 € |
Jahresfehlbetrag 2017 (gGmbH) |
73.430 € |
Gesamtsumme für gGmbH |
874.300 € |
Abzüglich Zuschuss Eigenbetrieb |
780.201 € |
Minderaufwand |
94.099 € |
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplanung 2019 - 2022