Betreff
Aktualisierung der Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine
Vorlage
021/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine“ (kursiven Textpassagen) zu aktualisieren.

 

VI. Projekte im Rahmen der Jugendarbeit

 

1.  Zuwendungszweck

 

Die Träger der Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit entwickeln.

In Einzelfällen können erprobte Kinder- und Jugendprojekte, die sich verstetigt haben, jährlich gefördert werden.

 

Zu diesen Themen gehören beispielsweise:

 

-   interkulturelle Jugendarbeit

-   Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen

-   Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit

-   Integration von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung

-   besonders bewährte Kinder- und Jugendprojekte

 


Begründung:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, dass die Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine (Stand Januar 2015) auf Anfragen verschiedenster Träger aus dem Bereich der Kinder- Jugend­förderung, um den Aspekt besonders bewährter Kinder- und Jugendprojekte“ erweitert werden.

 

Jährlich finden in Rheine verschiedene innovative zum Teil auch kulturelle Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendförderung statt, die sich etabliert haben und deren Fortführung eine qualitative Weiterentwicklung für die Kinder- und Jugendarbeit darstellt. Bislang konnten entsprechend der Richtlinien „nur“ neue innovative Projekte, die praktisch nur einmal erprobt wurden, gefördert werden. Eine wiederkehrende Förderung bei gleichem Inhalt (wie z. B. jährlich stattfindende Bandcontests, Jugendkonzerte, Skatecontests, Kinder-Jugend­theater­­ver­an­staltungen …) war nicht möglich.

 

Da es aber nach Angaben der Träger der Kinder- und Jugendarbeit bewährte Projekte gibt, die auch eine Nachhaltigkeit und Beständigkeit erfordern, sollte eine jährliche Förderung ermöglicht werden.

 

Es wird empfohlen, den Absatz im Rahmen der Richtlinien wie folgt (kursive Textpassagen) zu verändern:

 

Alte Fassung

 

Aktualisierung

 

VI. Projekte im Rahmen der Jugendarbeit

 

1.        Zuwendungszweck

 

Die Träger der Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit entwickeln.

 

 

 

 

 

Zu diesen Themen gehören beispielsweise:

 

-       interkulturelle Jugendarbeit

-       Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen

-       Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit

-       Integration von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.        Gegenstand der Förderung/

Zuwendungsvoraussetzungen

 

Gefördert werden Veranstaltungen, die sich inhaltlich an den Lernzielen der außerschulischen Jugendarbeit orientieren.

 

 

 

3.        Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

 

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 75 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro pro Träger und Kalenderjahr.

 

 

4.        Verfahren

 

Für das Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren sind die Vordrucke „Projekte im Rahmen der Jugendarbeit“ zu verwenden.

 

VI. Projekte im Rahmen der Jugendarbeit

 

1.        Zuwendungszweck

 

Die Träger der Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit entwickeln.

 

In Einzelfällen können erprobte Kinder- und Jugendprojekte, die sich verstetigt haben,  jährlich gefördert werden.

 

Zu diesen Themen gehören beispielsweise:

 

-       interkulturelle Jugendarbeit

-       Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen

-       Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit

-       Integration von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen

-       besondere bewährte Kinder- und Jugendprojekte

 

 

 

 

 

 

 

2.        Gegenstand der Förderung/

Zuwendungsvoraussetzungen

 

Gefördert werden Veranstaltungen, die sich inhaltlich an den Lernzielen der außerschulischen Jugendarbeit orientieren.

 

 

 

3.        Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

 

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 75 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro pro Träger und Kalenderjahr.

 

 

4.        Verfahren

 

Für das Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren sind die Vordrucke „Projekte im Rahmen der Jugendarbeit“ zu verwenden.

 

 

Aufgrund der Ergebnisse der letzten Haushaltsjahre wird davon ausgegangen, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es ist zu prüfen, wie sich das Antragsvolumen durch die Aktualisierung entwickeln wird.

 

Bis zum Jahr 2020 sollen die Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine im Rahmen der Weiterentwicklung des Kinder- Jugendförderplanes überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll die Zusammenlegung der 1. Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit und der 2. Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine unter Einbeziehung inklusiver Aspekte erarbeitet werden.