Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
„Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der
Stadt Rheine“ (kursiven Textpassagen) zu aktualisieren.
VI. Projekte im Rahmen der Jugendarbeit
1. Zuwendungszweck
Die Träger der Jugendarbeit sollen gefördert
werden, wenn sie aktuelle Themen der Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und
innovative Projekte praktisch erproben wollen und damit neue Perspektiven für
ihre regelmäßige Arbeit entwickeln.
In Einzelfällen können erprobte Kinder- und
Jugendprojekte, die sich verstetigt haben, jährlich gefördert werden.
Zu diesen Themen gehören beispielsweise:
- interkulturelle Jugendarbeit
- Beteiligungsprojekte mit
Kindern und Jugendlichen
- Projekte der Mädchen- und
Jungenarbeit
- Integration von Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
- besonders
bewährte Kinder- und Jugendprojekte
Begründung:
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, dass
die Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der
Stadt Rheine (Stand Januar 2015) auf Anfragen verschiedenster Träger aus dem
Bereich der Kinder- Jugendförderung, um den Aspekt besonders bewährter Kinder-
und Jugendprojekte“ erweitert werden.
Jährlich finden in Rheine verschiedene innovative
zum Teil auch kulturelle Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendförderung
statt, die sich etabliert haben und deren Fortführung eine qualitative
Weiterentwicklung für die Kinder- und Jugendarbeit darstellt. Bislang konnten
entsprechend der Richtlinien „nur“ neue innovative Projekte, die praktisch nur
einmal erprobt wurden, gefördert werden. Eine wiederkehrende Förderung bei
gleichem Inhalt (wie z. B. jährlich stattfindende Bandcontests, Jugendkonzerte,
Skatecontests, Kinder-Jugendtheaterveranstaltungen …) war nicht möglich.
Da es aber nach Angaben der Träger der Kinder- und
Jugendarbeit bewährte Projekte gibt, die auch eine Nachhaltigkeit und
Beständigkeit erfordern, sollte eine jährliche Förderung ermöglicht werden.
Es wird empfohlen, den Absatz im Rahmen der
Richtlinien wie folgt (kursive Textpassagen) zu verändern:
Alte Fassung |
Aktualisierung |
VI. Projekte im Rahmen
der Jugendarbeit 1.
Zuwendungszweck Die Träger der
Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der
Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch
erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit
entwickeln. Zu diesen Themen gehören
beispielsweise: -
interkulturelle Jugendarbeit -
Beteiligungsprojekte mit Kindern
und Jugendlichen -
Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit -
Integration von Kindern und Jugendlichen
mit und ohne Behinderungen 2.
Gegenstand der Förderung/ Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden
Veranstaltungen, die sich inhaltlich an den Lernzielen der außerschulischen
Jugendarbeit orientieren. 3.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt als
Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 75 % der
Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro pro Träger und Kalenderjahr. 4.
Verfahren Für das Antrags-, Bewilligungs-
und Verwendungsnachweisverfahren sind die Vordrucke „Projekte im Rahmen der
Jugendarbeit“ zu verwenden. |
VI. Projekte im Rahmen
der Jugendarbeit 1.
Zuwendungszweck Die Träger der
Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der
Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch
erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit
entwickeln. In
Einzelfällen können erprobte Kinder- und Jugendprojekte, die sich verstetigt
haben, jährlich gefördert werden. Zu diesen Themen gehören
beispielsweise: -
interkulturelle Jugendarbeit -
Beteiligungsprojekte mit Kindern
und Jugendlichen -
Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit -
Integration von Kindern und Jugendlichen
mit und ohne Behinderungen -
besondere bewährte
Kinder- und Jugendprojekte 2.
Gegenstand der Förderung/ Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden
Veranstaltungen, die sich inhaltlich an den Lernzielen der außerschulischen
Jugendarbeit orientieren. 3.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt als
Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 75 % der
Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro pro Träger und Kalenderjahr. 4.
Verfahren Für das Antrags-,
Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren sind die Vordrucke „Projekte
im Rahmen der Jugendarbeit“ zu verwenden. |
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Haushaltsjahre
wird davon ausgegangen, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es
ist zu prüfen, wie sich das Antragsvolumen durch die Aktualisierung entwickeln
wird.
Bis zum Jahr 2020 sollen die Richtlinien zur
Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine im
Rahmen der Weiterentwicklung des Kinder- Jugendförderplanes überarbeitet
werden. In diesem Zusammenhang soll die Zusammenlegung der 1. Richtlinien zur
Förderung der Behindertenarbeit und der 2. Richtlinien zur Förderung freier
gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine unter Einbeziehung
inklusiver Aspekte erarbeitet werden.