Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Caritasverband Rheine e. V. vertragliche Verhandlungen im Aufgabenbereich der Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2019 mit nachfolgend aufgeführten Stellenanteilen und Förderquoten zum Abschluss zu bringen.
1. Erziehungsberatungsstelle 11 Stellenanteile (inkl. 2 Sekr.)
90% Förderquote
2. Jugendberatung / Jugendsozialarbeit 1,5 Stellenanteile
90% Förderquote
3. Maßnahmen der frühen Hilfen 1,75 Stellenanteile
93% Förderquote
4. Kur- und Erholungswesen (inkl. Stadtranderh.) 0,5 Stellenanteile
50% Förderquote
- Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die vertragliche Regelung so zu fixieren, dass der Vertragspartner zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
- Darüber hinaus ist vertraglich die Höhe der Sach- und Gemeinkosten mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe SuE 12 (derzeit 13.440,-€) anteilig zu vereinbaren
- Die Vertragslaufzeit soll den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 betragen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund vor dem 31.12.2020 soll nicht vorgesehen werden.
Begründung:
Die aktuellen Verträge zu den einzelnen Leistungsbereichen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine sind mit Wirkung zum 01.01.2014 geschlossen worden. Nach § 6 der Verträge „Laufzeit und Kündigungsregelung“ ist eine Laufzeit bis zunächst 31.12.2018 vereinbart und die Verpflichtung beider Vertragspartner fixiert worden, im ersten Halbjahr 2018 Gespräche über eine Verlängerung der Verträge aufzunehmen.
Es handelt sich um nachfolgend aufgeführte
Leistungsbereiche:
Nr. |
Bezeichnung des Vertrags |
Produkt |
Stellen VZÄ |
% Förd. |
1. |
Erziehungsberatung |
2101 |
11 (2) |
90% |
2. |
Jugendberatung/Jugendsozialarbeit
|
2101 |
1,5 |
90% |
3. |
Maßnahmen der Frühen Hilfen |
|
|
|
3.1 |
Schwangerschaftsberatungsstelle |
2101 |
1,0 |
90% |
3.2 |
Familienpatenmodell |
2101 |
0,25 |
90% |
3.3 |
Familienhebamme |
2101 |
0,5 |
97% |
4. |
Trennungs- und
Scheidungsberatung |
2101 |
0,5 |
50% |
5. |
Vollzeitpflege (Akquise und
Ausbildung von Pflegefamilien) |
2101 |
0,5 |
90% |
6. |
Kur- und Erholungswesen +
Stadtranderholung |
2101 |
0,5 |
50% |
Ein erstes Gespräch der Geschäftsführung des CV Rheine und dem Beigeordneten hat am 15.03.2018 stattgefunden. In diesem Gespräch waren einige grundlegende Vertragspunkte benannt und eine Arbeitsvereinbarung zur Erstellung von differenzierten Leistungsbeschreibungen in den einzelnen Leistungsbereichen als Grundlage der inhaltlichen Ausrichtung und Berichterstattung der Arbeit getroffen worden. Die Verwaltung hat dazu ein Gliederungsmuster mit entsprechenden Ausfüllhinweisen für eine Leistungsbeschreibung erarbeitet. Vereinbart wurde, dass zunächst der Träger komplette Leistungsbeschreibungen nach diesem Muster als Grundlage für die weiteren fachlichen Verhandlungen aufbereiten sollte.
Nach einer gemeinsam Publikation der Landesjugendämter Westfalen und Rheinland mit der
Landesarbeitsgemeinschaft
Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege in NRW aus Februar 2017 wird die
Empfehlung ausgesprochen in Aushandlungsprozessen zwischen öffentlichen und
freien Trägern der Jugendhilfe eine Erstellung von Leistungsbeschreibungen
vorzunehmen.
Die
Leistungsbeschreibungen des Caritasverbandes Rheine e. V. liegen in den
Leistungsbereichen der Jugendhilfe, hier Förderung der Erziehung junger
Menschen und Familien, seit Oktober 2018 komplett vor. In der Folge haben
verschiedene Gespräche zwischen den fachlich verantwortlichen Leitungskräften
in den Aufgabenbereichen stattgefunden.
Dabei sind in einigen Bereichen noch Konkretisierungen, Veränderungen
und Nachbesserungen vereinbart worden.
Im
Ergebnis ist geplant, die dann fertiggestellten und vereinbarten
Leistungsbeschreibungen zur Konkretisierung der Leistungserbringung zu
verwenden. Darin sind auch Vereinbarungen zu den jährlichen Berichtspflichten
und Qualitätsdialogen geregelt.
Der
Beschlussvorlage ist die Mustergliederung als Anlage beigefügt. (Anlage 1)
In
den folgenden Ausführungen sind weitere Informationen zu den jeweiligen
Leistungsbereichen dargestellt und erläutert.
1.
Erziehungsberatungsstelle
Die
Leistungen einer Erziehungsberatungsstelle sind weitestgehend in Bundes- und
Landesempfehlungen beschrieben (bspw. in den Publikationen der Bundeskonferenz
für Erziehungsberatung e. V.). In
Ergänzung zu den üblichen Beratungsleistungen der allgemeinen Beratungen nach §
16 für Einzelpersonen oder als informative Gruppenangebote und den
Beratungsleistungen der klassischen Erziehungsberatung sollen in die
Leistungsbeschreibung weitere Teilleistungen aufgenommen worden, die z. T. in
der letzten Vertragsperiode auf freiwilliger Basis integriert worden
waren.
Dabei
handelt es sich um die
Beratungsleistungen bei Kinderschutzfragestellungen insoweit erfahrener Fachkräfte nach § 8a/b
des SGB VIII, die Durchführung von begleiteten Umgängen als Basis zur Entwicklung
von einvernehmlichen Umgangsregelungen von getrennt lebenden Elternteilen) und
die weitere Vorhaltung einer Krisen- und Notfallberatung.
Die
derzeit 3 Teams der Erziehungsberatung erhalten zu etwa einem Viertel
Landesmittel und bieten Erziehungsberatung nicht nur für die Stadt Rheine,
sondern auch für die Kommunen Neuenkirchen und Wettringen an. Vom Kreis
Steinfurt erfolgte in der Vergangenheit eine entsprechende aufwandsabhängige
Anteilsfinanzierung. Für die weitere Vertragslaufzeit streben beide
Vertragspartner eine vergleichbare Gesamtförderung wie in der vergangenen
Laufzeit an.
Nach
Abzug der Landesmittel und des Anteils des Kreises Steinfurt für die Versorgung
der Kommunen Neuenkirchen und Wettringen und unter Berücksichtigung eines
10-prozentigen Trägeranteils, ist mit
einem Gesamtfördervolumen von ca. 580.000 € zu kalkulieren.
Für die 3 multidisziplinär zusammengesetzten hauptamtlichen Fachteams der Erziehungsberatungsstelle sind insgesamt 9 Fachkraftstellen der Disziplinen Psychologie (bis zu 3,0 Vollzeitäquivalente), Sozialen Arbeit und für beratende und therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vereinbart. (Quelle: fachliche Standards der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung – bke e. V.)
Ergänzt wird die Beratungsstelle von 2 Sekretariatsstellen.
2.
Jugendberatung/Jugendsozialarbeit
Zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen und zum Ausgleich sozialer
Benachteiligungen bietet der Caritasverband Jugendberatung in einer eigens
eingerichteten Jugendberatungsstelle an und ist mit den Fachkräften in
unterschiedlichen Projekten zur o. g. Zielsetzung involviert (bspw. JustiQ und
aktuell gestellter Antrag „Kinder stärken im Quartier“).
Die
Förderung der Jugendberatungsstelle soll auch zukünftig mit einem Volumen von
1,5 Fachkräften nach Abzug von Drittmitteln mit einem Fördervolumen von 90%
erfolgen. Parallel dazu beabsichtigt die Verwaltung für den derzeit gestellten
Antrag des Caritasverbandes in Kooperation mit dem Jugend- und Familiendienst
zum Projekt „Kinder stärken im Quartier“ die Restkosten und benötigten
Trägeranteile zu finanzieren.
Für
den Fall, dass der gestellte Antrag nicht bewilligt wird, haben die Beteiligten
vereinbart, über eine Anhebung des fixierten Stellenvolumens von 1,5
Stellenanteilen auf dann 2,0 Stellenanteile nachzuverhandeln. Intention ist die
Zielgruppe der von Beeinträchtigungen und Benachteiligungen bedrohten jungen
Menschen und deren individuelle Bedarfe, die am Übergang in die Phase der
Verselbstständigung und Aufnahme von Beschäftigung und Ausbildung stehen,
besonders zu fördern. Erfahrungen aus dem Projekt JustiQ (Jugend stärken im
Quartier), einem begleitenden und stabilisieren Jugendangebot zur
Perspektivklärung sowie zur individuellen Förderung und die
Nachfragesteigerungen an beratungssuchenden jungen Menschen im Spezialgebiet
der Verselbstständigung des Jugendamtes können als Indiz für diese Modifikation
angeführt werden.
Zum
01.01.2019 wird somit sichergestellt, dass unabhängig von der Entscheidung über
den Projektförderantrag eine Schwerpunktsetzung in diesem Leistungsbereich
erfolgen wird.
Für
die Leistung der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit abzüglich möglicher
Drittmittel für 1,5 Stellenanteile bei einem Förderquote von 90% ist für 2019
mit ca. 69.000 € kalkuliert.
3.
Maßnahmen der Frühen Hilfen
In
den letzten Jahren ist die Bedeutung der Frühen Hilfen im Bund, in den Ländern
und auch in den Kommunen vor Ort weiter stark gestiegen. Was zunächst vor mehreren Jahren als
„Soziales Frühwarnsystem“ auf den Weg gebracht worden war, hat sich
mittlerweile zu einer eindeutig präventiv, familienbildende und
familienunterstützende ausgerichteten Hilfe in unterschiedlicher Ausprägung
weiterentwickelt.
Um
diesem Umstand noch gerechter zu werden, sollen in dem neuen Vertragszeitraum
die verschiedenen Frühen Hilfen des Caritasverbandes (Beratung, Bildung und
Unterstützung von Schwangeren, das Familienpatenmodell und das
Familienhebammenprojekt) zu einer gemeinsamen Leistungsgruppe der Frühen Hilfen
zusammengefasst werden. Damit soll unter anderem eine größere Flexibilität in
Bezug auf wechselnde Bedarfe ermöglicht werden.
Insgesamt
sollen auch weiterhin 1,75 Stellenanteile die Basis der Förderung bilden. Die
ehemaligen Leistungen sollen als Teilleistungen in der neuen gemeinsamen
Leistungsbeschreibung der Frühen Hilfen Berücksichtigung finden.
Für
2019 ist für diesen Bereich ein Fördervolumen bei einer Förderquote von
93% von ca. 137.000,-€ kalkuliert.
4. Kur- und Erholungswesen (inkl. der Stadtranderholung)
In diesem
Leistungsbereich geht es um ein Angebot zur
Beratung, um eine notwendige oder bedarfsgerechte Familienerholung
beantragen und realisieren zu können. Die beratende Fachkraft unterstützt die
Beantragung und Organisation einer Kur, bei Verhandlungen mit Kostenträgern,
sowie Erholungs- und Kuranbietern.
Ferner wird eine pädagogische Ferienmaßnahme für Kinder mit und ohne Behinderung im Grundschulalter geplant und realisiert.
Dieser Leistungsbereich soll auch zukünftig in gleichem Umfang mit 0,5 Stellenanteilen und einer Förderquote von 50% mit einem Fördervolumen von ca. 20.000,-€ Gegenstand des Neuvertrages sein.
Trennungs-
und Scheidungsberatung
Seit
einigen Jahren weist die Jahresberichterstattung des Caritasverbandes Rheine e.
V. aus, dass das im bisherigen Vertrag fixierte Stellenvolumen von einer 0,5
Stelle für die spezialisierte Wahrnehmung der Trennungs- und
Scheidungsberatung wiederholt nur zu
einem Teil (0,15) angeboten und nachgefragt wird.
Vor
diesem Hintergrund haben beide Vertragspartner eine weitere vertragliche
Festlegung für die Zukunft in Frage gestellt.
Leistungen
der Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung nach den §§ 17 und 18 SGB VIII
stehen zudem den Leistungsberechtigten im Rahmen der Erziehungsberatung des
Caritasverbandes Rheine und als Beratungsleistungen der Ehe-, Familien- und
Lebensberatung (EFL) des Bistums Münster zur Verfügung.
In
diesem Leistungsbereich wird zukünftig keine weitere Förderung
erfolgen.
Vollzeitpflege
Nach
Empfehlungen und rechtlichen Hinweisen des Landesjugendamtes Westfalen zur
Organisation der Pflegekinderhilfe wird
dieser Leistungsbereich in 2019 neu ausgerichtet und organisiert werden. Die Aufgaben der Planung und Steuerung von
Pflegekinderhilfen werden zukünftig ausschließlich von Fachkräften des
Jugendamtes im Spezialdienst der Pflegekinderhilfe wahrgenommen werden. Weiter
wird dieser Spezialdienst die Aufgaben der Akquise und Ausbildung von neuen
Pflegefamilien, die Organisation eines Bereitschaftspflegekinderdienstes und
den Integrationsprozess in eine neue Pflegefamilie verantwortlich umsetzen.
Der
sich einer Entscheidung und Integration in eine Pflegefamilie anschließende
beratende Begleitungsprozess von mittelfristigen und langjährigen
Pflegeverhältnissen wird dann nach einer entsprechenden Entscheidung der
Leistungsberechtigten, weiterer
Beteiligter und des Jugendamtes von Fachkräften eines externen spezialisierten
PKD garantiert und umgesetzt werden.
Da es
sich dann in diesen Fällen um Einzelentscheidungen von Hilfen zur Erziehung
(hier: der Vollzeitpflege nach § 33) handelt, wird eine Finanzierung der
Aufwendungen auf der Basis von gesondert
vereinbarten Fachleistungsstunden und nicht weiter im Rahmen einer
pauschalierten Regelung erfolgen.
Aus
diesem Grund wird für den Bereich des Pflegekinderdienstes keine weitere vertragliche Vereinbarung geschlossen.
In
den Verhandlungen zwischen dem Caritasverband Rheine e. V. und der Stadt Rheine
waren insbesondere die Vereinbarungen in den Leistungsbeschreibung zu den
quantitativen und qualitativen Berichtsdaten als Grundlage für differenzierte
Qualitätsdialoge ein neues Thema. Hierdurch sollen zukünftig die
Voraussetzungen für eine wirkungsvollere Steuerung der Hilfen und
Dienstleistungen geschaffen werden.
Die
angestrebte Vereinbarung zu der Höhe der Sach- und Gemeinkosten in Höhe von 20%
des KGST-Tabellenwertes SuE 12 (derzeit: 13.440,-€) stellt einen
Verhandlungskompromiss dar, der sich an analogen Regelung des Kreises
orientiert und der vor dem Hintergrund real steigender Sach- und Gemeinkosten
in dieser Höhe angemessen und nach Auffassung der Verwaltung gut vertretbar
ist.
In
die Verträge wird neu eine Regelung zur Öffentlichkeitsarbeit mit aufgenommen,
nach der bei allen Publikationen der Hinweis „gefördert durch die Stadt Rheine“
integriert werden soll.
Darüber
hinaus ist geplant eine Regelung zur Altersteilzeit zu fixieren.
Der
Bereitschaft des Caritasverbandes Rheine e. V. zur Einbringung entsprechender
Trägeranteile und Eigenmittel, sowie durch dessen Engagement zur Einwerbung von
Drittmitteln, ist es zu verdanken, dass
die Kostenentwicklung im Budget 2101 insgesamt im Rahmen gehalten werden kann.
Anlagen:
Anlage 1: Muster Leistungsbeschreibung