Betreff
Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritas Verband Rheine e. V. in der Jugendhilfe
Vorlage
023/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Caritasverband Rheine e. V. vertragliche Verhandlungen im Aufgabenbereich der Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2019 mit nachfolgend aufgeführten Stellenanteilen und Förderquoten zum Abschluss zu bringen.

 

1. Erziehungsberatungsstelle                                                 11        Stellenanteile (inkl. 2 Sekr.)

                                                                                   90%    Förderquote

 

2. Jugendberatung / Jugendsozialarbeit                     1,5      Stellenanteile

                                                                                   90%    Förderquote

 

3. Maßnahmen der frühen Hilfen                              1,75    Stellenanteile

                                                                                   93%    Förderquote

    

 

4. Kur- und Erholungswesen (inkl. Stadtranderh.)   0,5      Stellenanteile

                                                                                   50%    Förderquote

 

  1. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die vertragliche Regelung so zu fixieren, dass der Vertragspartner zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.

 

  1. Darüber hinaus ist vertraglich die Höhe der Sach- und Gemeinkosten mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe SuE 12 (derzeit 13.440,-€) anteilig zu vereinbaren

 

  1. Die Vertragslaufzeit soll den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 betragen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund vor dem 31.12.2020 soll nicht vorgesehen werden.

 


Begründung:

 

Die aktuellen Verträge zu den einzelnen Leistungsbereichen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine sind mit Wirkung zum 01.01.2014 geschlossen worden. Nach § 6 der Verträge „Laufzeit und Kündigungsregelung“ ist eine Laufzeit bis zunächst 31.12.2018 vereinbart und die Verpflichtung beider Vertragspartner fixiert worden, im ersten Halbjahr 2018 Gespräche über eine Verlängerung der Verträge aufzunehmen.

 

Es handelt sich um nachfolgend aufgeführte Leistungsbereiche:

 

Nr.

Bezeichnung des Vertrags

Produkt

Stellen VZÄ

% Förd.

1.

Erziehungsberatung

2101

11 (2)

90%

2.

Jugendberatung/Jugendsozialarbeit

2101

1,5

90%

3.

Maßnahmen der Frühen Hilfen

 

 

 

3.1

Schwangerschaftsberatungsstelle

2101

1,0

90%

3.2

Familienpatenmodell

2101

0,25

90%

3.3

Familienhebamme

2101

0,5

97%

4.

Trennungs- und Scheidungsberatung

2101

0,5

50%

5.

Vollzeitpflege (Akquise und Ausbildung von Pflegefamilien)

2101

0,5

90%

6.

Kur- und Erholungswesen + Stadtranderholung

2101

0,5

50%

 

 

Ein erstes Gespräch der Geschäftsführung des CV Rheine und dem Beigeordneten hat am 15.03.2018 stattgefunden. In diesem Gespräch waren einige grundlegende Vertragspunkte benannt und eine Arbeitsvereinbarung zur Erstellung von differenzierten Leistungsbeschreibungen in den einzelnen Leistungsbereichen als Grundlage der inhaltlichen Ausrichtung und Berichterstattung der Arbeit getroffen worden. Die Verwaltung hat dazu ein Gliederungsmuster mit entsprechenden Ausfüllhinweisen für eine Leistungsbeschreibung erarbeitet.  Vereinbart wurde, dass zunächst der Träger komplette Leistungsbeschreibungen nach diesem Muster als Grundlage für die weiteren fachlichen Verhandlungen aufbereiten sollte.

 

Nach einer gemeinsam Publikation der Landesjugendämter Westfalen und Rheinland mit der 

Landesarbeitsgemeinschaft Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege in NRW aus Februar 2017 wird die Empfehlung ausgesprochen in Aushandlungsprozessen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe eine Erstellung von Leistungsbeschreibungen vorzunehmen.

 

Die Leistungsbeschreibungen des Caritasverbandes Rheine e. V. liegen in den Leistungsbereichen der Jugendhilfe, hier Förderung der Erziehung junger Menschen und Familien, seit Oktober 2018 komplett vor. In der Folge haben verschiedene Gespräche zwischen den fachlich verantwortlichen Leitungskräften in den Aufgabenbereichen stattgefunden.  Dabei sind in einigen Bereichen noch Konkretisierungen, Veränderungen und Nachbesserungen vereinbart worden.

Im Ergebnis ist geplant, die dann fertiggestellten und vereinbarten Leistungsbeschreibungen zur Konkretisierung der Leistungserbringung zu verwenden. Darin sind auch Vereinbarungen zu den jährlichen Berichtspflichten und Qualitätsdialogen geregelt.

Der Beschlussvorlage ist die Mustergliederung als Anlage beigefügt. (Anlage 1)

 

In den folgenden Ausführungen sind weitere Informationen zu den jeweiligen Leistungsbereichen dargestellt und erläutert.

 

 

1.    Erziehungsberatungsstelle

Die Leistungen einer Erziehungsberatungsstelle sind weitestgehend in Bundes- und Landesempfehlungen beschrieben (bspw. in den Publikationen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V.).  In Ergänzung zu den üblichen Beratungsleistungen der allgemeinen Beratungen nach § 16 für Einzelpersonen oder als informative Gruppenangebote und den Beratungsleistungen der klassischen Erziehungsberatung sollen in die Leistungsbeschreibung weitere Teilleistungen aufgenommen worden, die z. T. in der letzten Vertragsperiode auf freiwilliger Basis integriert worden waren. 

Dabei handelt es sich  um die Beratungsleistungen bei Kinderschutzfragestellungen  insoweit erfahrener Fachkräfte nach § 8a/b des SGB VIII, die Durchführung von begleiteten Umgängen als Basis zur Entwicklung von einvernehmlichen Umgangsregelungen von getrennt lebenden Elternteilen) und die weitere Vorhaltung einer Krisen- und Notfallberatung.

 

Die derzeit 3 Teams der Erziehungsberatung erhalten zu etwa einem Viertel Landesmittel und bieten Erziehungsberatung nicht nur für die Stadt Rheine, sondern auch für die Kommunen Neuenkirchen und Wettringen an. Vom Kreis Steinfurt erfolgte in der Vergangenheit eine entsprechende aufwandsabhängige Anteilsfinanzierung. Für die weitere Vertragslaufzeit streben beide Vertragspartner eine vergleichbare Gesamtförderung wie in der vergangenen Laufzeit an.

Nach Abzug der Landesmittel und des Anteils des Kreises Steinfurt für die Versorgung der Kommunen Neuenkirchen und Wettringen und unter Berücksichtigung eines 10-prozentigen Trägeranteils,  ist mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 580.000 € zu kalkulieren.

 

Für die 3  multidisziplinär zusammengesetzten hauptamtlichen Fachteams der Erziehungsberatungsstelle sind insgesamt 9 Fachkraftstellen der Disziplinen Psychologie (bis zu 3,0 Vollzeitäquivalente), Sozialen Arbeit und für beratende und therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vereinbart. (Quelle: fachliche Standards der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung – bke  e. V.)

Ergänzt wird die Beratungsstelle von 2 Sekretariatsstellen.

 

 

2. Jugendberatung/Jugendsozialarbeit

Zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen und zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen bietet der Caritasverband Jugendberatung in einer eigens eingerichteten Jugendberatungsstelle an und ist mit den Fachkräften in unterschiedlichen Projekten zur o. g. Zielsetzung involviert (bspw. JustiQ und aktuell gestellter Antrag „Kinder stärken im Quartier“).

 

Die Förderung der Jugendberatungsstelle soll auch zukünftig mit einem Volumen von 1,5 Fachkräften nach Abzug von Drittmitteln mit einem Fördervolumen von 90% erfolgen. Parallel dazu beabsichtigt die Verwaltung für den derzeit gestellten Antrag des Caritasverbandes in Kooperation mit dem Jugend- und Familiendienst zum Projekt „Kinder stärken im Quartier“ die Restkosten und benötigten Trägeranteile zu finanzieren.

 

Für den Fall, dass der gestellte Antrag nicht bewilligt wird, haben die Beteiligten vereinbart, über eine Anhebung des fixierten Stellenvolumens von 1,5 Stellenanteilen auf dann 2,0 Stellenanteile nachzuverhandeln. Intention ist die Zielgruppe der von Beeinträchtigungen und Benachteiligungen bedrohten jungen Menschen und deren individuelle Bedarfe, die am Übergang in die Phase der Verselbstständigung und Aufnahme von Beschäftigung und Ausbildung stehen, besonders zu fördern. Erfahrungen aus dem Projekt JustiQ (Jugend stärken im Quartier), einem begleitenden und stabilisieren Jugendangebot zur Perspektivklärung sowie zur individuellen Förderung und die Nachfragesteigerungen an beratungssuchenden jungen Menschen im Spezialgebiet der Verselbstständigung des Jugendamtes können als Indiz für diese Modifikation angeführt werden.

Zum 01.01.2019 wird somit sichergestellt, dass unabhängig von der Entscheidung über den Projektförderantrag eine Schwerpunktsetzung in diesem Leistungsbereich erfolgen wird.

 

Für die Leistung der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit abzüglich möglicher Drittmittel für 1,5 Stellenanteile bei einem Förderquote von 90% ist für 2019 mit ca. 69.000 € kalkuliert.

 

 

3. Maßnahmen der Frühen Hilfen 

In den letzten Jahren ist die Bedeutung der Frühen Hilfen im Bund, in den Ländern und auch in den Kommunen vor Ort weiter stark gestiegen.  Was zunächst vor mehreren Jahren als „Soziales Frühwarnsystem“ auf den Weg gebracht worden war, hat sich mittlerweile zu einer eindeutig präventiv, familienbildende und familienunterstützende ausgerichteten Hilfe in unterschiedlicher Ausprägung weiterentwickelt.

Um diesem Umstand noch gerechter zu werden, sollen in dem neuen Vertragszeitraum die verschiedenen Frühen Hilfen des Caritasverbandes (Beratung, Bildung und Unterstützung von Schwangeren, das Familienpatenmodell und das Familienhebammenprojekt) zu einer gemeinsamen Leistungsgruppe der Frühen Hilfen zusammengefasst werden. Damit soll unter anderem eine größere Flexibilität in Bezug auf wechselnde Bedarfe ermöglicht werden.

 

Insgesamt sollen auch weiterhin 1,75 Stellenanteile die Basis der Förderung bilden. Die ehemaligen Leistungen sollen als Teilleistungen in der neuen gemeinsamen Leistungsbeschreibung der Frühen Hilfen Berücksichtigung finden.

Für 2019 ist für diesen Bereich ein Fördervolumen bei einer Förderquote von 93%  von ca. 137.000,-€ kalkuliert.

 

 

4. Kur- und Erholungswesen (inkl. der  Stadtranderholung)

In diesem Leistungsbereich geht es um ein Angebot zur  Beratung, um eine notwendige oder bedarfsgerechte Familienerholung beantragen und realisieren zu können. Die beratende Fachkraft unterstützt die Beantragung und Organisation einer Kur, bei Verhandlungen mit Kostenträgern, sowie Erholungs- und Kuranbietern.

Ferner wird eine pädagogische Ferienmaßnahme für Kinder mit und ohne Behinderung im Grundschulalter geplant und realisiert.

Dieser Leistungsbereich soll auch zukünftig in gleichem Umfang mit 0,5 Stellenanteilen und einer Förderquote von 50%  mit einem Fördervolumen von ca. 20.000,-€ Gegenstand des Neuvertrages sein.

 

 

Trennungs- und Scheidungsberatung

Seit einigen Jahren weist die Jahresberichterstattung des Caritasverbandes Rheine e. V. aus, dass das im bisherigen Vertrag fixierte Stellenvolumen von einer 0,5 Stelle für die spezialisierte Wahrnehmung der Trennungs- und Scheidungsberatung  wiederholt nur zu einem Teil (0,15) angeboten und nachgefragt wird.

 

Vor diesem Hintergrund haben beide Vertragspartner eine weitere vertragliche Festlegung für die Zukunft in Frage gestellt.

Leistungen der Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung nach den §§ 17 und 18 SGB VIII stehen zudem den Leistungsberechtigten im Rahmen der Erziehungsberatung des Caritasverbandes Rheine und als Beratungsleistungen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) des Bistums Münster zur Verfügung.

In diesem Leistungsbereich wird zukünftig keine weitere Förderung erfolgen.  

 

 

Vollzeitpflege

Nach Empfehlungen und rechtlichen Hinweisen des Landesjugendamtes Westfalen zur Organisation der  Pflegekinderhilfe wird dieser Leistungsbereich in 2019 neu ausgerichtet und organisiert werden.  Die Aufgaben der Planung und Steuerung von Pflegekinderhilfen werden zukünftig ausschließlich von Fachkräften des Jugendamtes im Spezialdienst der Pflegekinderhilfe wahrgenommen werden. Weiter wird dieser Spezialdienst die Aufgaben der Akquise und Ausbildung von neuen Pflegefamilien, die Organisation eines Bereitschaftspflegekinderdienstes und den Integrationsprozess in eine neue Pflegefamilie verantwortlich umsetzen.

 

Der sich einer Entscheidung und Integration in eine Pflegefamilie anschließende beratende Begleitungsprozess von mittelfristigen und langjährigen Pflegeverhältnissen wird dann nach einer entsprechenden Entscheidung der Leistungsberechtigten,  weiterer Beteiligter und des Jugendamtes von Fachkräften eines externen spezialisierten PKD  garantiert und umgesetzt werden.

Da es sich dann in diesen Fällen um Einzelentscheidungen von Hilfen zur Erziehung (hier: der Vollzeitpflege nach § 33) handelt, wird eine Finanzierung der Aufwendungen  auf der Basis von gesondert vereinbarten Fachleistungsstunden und nicht weiter im Rahmen einer pauschalierten Regelung erfolgen.

Aus diesem Grund wird für den Bereich des Pflegekinderdienstes keine weitere  vertragliche Vereinbarung geschlossen.

 

 

In den Verhandlungen zwischen dem Caritasverband Rheine e. V. und der Stadt Rheine waren insbesondere die Vereinbarungen in den Leistungsbeschreibung zu den quantitativen und qualitativen Berichtsdaten als Grundlage für differenzierte Qualitätsdialoge ein neues Thema. Hierdurch sollen zukünftig die Voraussetzungen für eine wirkungsvollere Steuerung der Hilfen und Dienstleistungen geschaffen werden.

 

Die angestrebte Vereinbarung zu der Höhe der Sach- und Gemeinkosten in Höhe von 20% des KGST-Tabellenwertes SuE 12 (derzeit: 13.440,-€) stellt einen Verhandlungskompromiss dar, der sich an analogen Regelung des Kreises orientiert und der vor dem Hintergrund real steigender Sach- und Gemeinkosten in dieser Höhe angemessen und nach Auffassung der Verwaltung gut vertretbar ist.

 

In die Verträge wird neu eine Regelung zur Öffentlichkeitsarbeit mit aufgenommen, nach der bei allen Publikationen der Hinweis „gefördert durch die Stadt Rheine“ integriert werden soll.

 

Darüber hinaus ist geplant eine Regelung zur Altersteilzeit zu fixieren.

 

Der Bereitschaft des Caritasverbandes Rheine e. V. zur Einbringung entsprechender Trägeranteile und Eigenmittel, sowie durch dessen Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln,  ist es zu verdanken, dass die Kostenentwicklung im Budget 2101 insgesamt im Rahmen gehalten werden kann.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Muster Leistungsbeschreibung