Knotenpunkt Elter Straße /Scharnhorststraße
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt auf Basis der vorgestellten Vorplanung, den
Knotenpunkt Elter Straße/Scharnhorststraße als Kreisverkehrsplatz auszubauen
und beauftragt die Verwaltung, die
weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Begründung:
1. Anlass
Für die
Entwicklung der Eschendorfer Aue ist ein verkehrstechnisches Gutachten durch
das Ingenieurbüro Schnüll Haller und Partner (SHP) erstellt worden, um eine
Konzeption für die verträgliche Aufnahme des zu erwartenden zukünftigen
Verkehrsaufkommens zu erarbeiten. Dieses Konzept ist im STUK am 21.06.2017
vorgestellt worden.
Entsprechend der
aktuellen Nutzungskonzeption des Bebauungsplanes sind die Verkehrsprognosen für
die maßgeblichen Spitzenstunden in der Verkehrsbelastung bei vollständiger
Erschließung der Eschendorfer Aue wie folgt ermittelt worden (Anlage 1):
- Surenburgstraße - West: 723 Kfz/h
(Ist:661 Kfz/h)
- Surenburgstraße - Ost: 542 Kfz/h
(Ist: 441 Kfz/h)
- Schorlemer Straße: 129 Kfz/h (Ist:
33 Kfz/h)
- Scharnhorststraße: 412 Kfz/h (Ist: 359 Kfz/h
- Aloysiusstraße: 418 Kfz/h (Ist: 391 Kfz/h)
Auf Basis dieser
Verkehrsstärken sind die umliegenden Knotenpunkte hinsichtlich ihrer
Verkehrsqualität überprüft worden, um die Notwendigkeit von Ausbaumaßnahmen an
bestehenden Kreuzungen darstellen zu können.
In der Bemessung
der Knotenpunkte stellte sich heraus, dass lediglich an einem Knotenpunkt
größere Umbaumaßnahmen erforderlich werden:
1. KP Surenburgstr./Aloysiusstr
gute Verkehrsqualität, lediglich
Schaltzeiten an der LSA anpassen
2. KP Surenburgstr./Schorlemer Str.
gute Verkehrsqualität; kein
Umbaubedarf
3. KP Elter Str./Scharnhorststr.
schlechte Verkehrsqualität; Umbau
notwendig!
4. KP Zufahrt-Nord (bis Wasserlauf)
gute
Verkehrsqualität; kein Umbaubedarf
Für die Kreuzung
Elter Straße/Scharnhorststraße sind in der Verkehrsuntersuchung zwei mögliche
Kreuzungsvarianten vorgestellt worden:
- Lichtsignalanlage
- Kreisverkehrsplatz
Da beide Knotenpunktformen
in der Umsetzung eine gute und vergleichbare Verkehrsqualität erzielen, werden
im Folgenden die beiden Kreuzungsformen gegenübergestellt, damit mit einer
Variante die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden können.
2. Gegenüberstellung der Ausbauvarianten
Da es sich bei der
Elter Straße um eine Landesstraße handelt (L 578), ist Straßen NRW als
Straßenbaulastträger bei einem Umbau der Kreuzung hinsichtlich der
Ausbaumerkmale zu beteiligen.
Beide hier
vorgestellten möglichen Varianten sind mit Straßen NRW abgestimmt worden. Nach
der Entscheidung zu einer Ausbauvariante würde die Stadt Rheine mit Straßen NRW
eine UA-Vereinbarung zum Umbau der Kreuzung abschließen.
2.1 Variante „Lichtsignalanlage“
Die Vorplanung
eines Umbaus zu einer Lichtsignalanlage (Anlage 2) zeigt, dass grundsätzlich
ein Ausbau umsetzbar ist, ohne die vorhandenen Verkehrsflächen großflächig zu
erweitern.
Allerdings wird
durch Einplanung einer notwendigen Linksabbiegerspur, von Norden kommend, eine
Verbreiterung des nördlichen Knotenpunktarmes erforderlich. Dies hat erhebliche
Folgen, da hierdurch der Umbau/Neubau des vorhandenen Brückenbauwerkes über den
Hemelter Bach erforderlich wird.
Das
Planungskonzept im Einzelnen:
Kfz-Verkehr
Für den
Kfz-Verkehr wird in der Elter Straße, im nördlichen Zufahrtsbereich eine
Linksabbiegespur eingeplant. Für die südliche Zufahrtssituation wird aus der
aktuellen Verkehrsprognose keine Linksabbiegespur erforderlich. Falls sich für
das „Kalksandstein-Grundstück“ jedoch noch stärkere Verkehrserzeuger ergeben
sollten, wäre dieses noch in einer dann zu aktualisierenden Untersuchung zu
überprüfen.
Die Straßen
Scharnhorststraße und die Zufahrt „Kalksandstein-Grundstück“ werden ohne
zusätzliche Aufweitungen an den Knotenpunkt herangeführt.
Radverkehr
Der Radfahrer
entlang der Elter Straße wird von dem vorhandenen Mehrzweckstreifen in einen
Radfahrstreifen übergeleitet und wird mit dem Kfz über den Knotenpunkt geführt.
Für Linksabbiegevorgänge ist indirektes Linksabbiegen vorgesehen, bei welcher
der Radfahrer zunächst die Kreuzung in Längsrichtung befährt, um dann mit Hilfe
der Fußgänger/Radfah-rerfurt die Straße zu queren.
In der
Scharnhorststraße und der Zufahrt „Kalksandstein-Grundstück“ wird der Radfahrer
im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Fußgänger
Für die Fußgänger
sind umlaufend Gehwege vorgesehen, und sie können die Kreuzung an den vier
Fußgänger/Radfahrerfurten queren.
ÖPNV
Für den ÖPNV wird
im Signalprogramm eine Bevorrechtigung eingerichtet. Ein Umbau der vorhandenen Bushaltestellen
an der Elter Straße könnte im Zuge des Umbaus der Kreuzung erfolgen.
Besonderheit
Bedingt durch die
Linksabbiegespur in der nördlichen Zufahrt der Elter Straße wird der
Umbau/Neubau des vorhandenen Brückenbauwerks erforderlich, das sich aktuell in
einem guten Zustand befindet.
Kosten
Die Ausbaukosten,
incl. der Ingenieurleitungen, belaufen sich auf rd. 480.000 € für die Kreuzung
selbst. Für das Brückenbauwerk konnten die Kosten noch nicht ermittelt werden,
da hierzu umfangreichere Planungen erforderlich sind, um abzuklären, ob am
bestehenden Bauwerk angebaut werden kann, oder ob das Bauwerk vollständig
ersetzt werden müsste.
In diesem Fall
wären Kosten von 950.000 € zusätzlich anzusetzen, so dass sich Gesamtkosten von
1.430.000 € ergeben.
Auch wenn eine
kleine Lösung als Anbau am bestehenden Bauwerk möglich wäre, lägen die Kosten
aber mindestens im Bereich von 650.000 € für die Herstellung der Kreuzung
inclusive der Erweiterung des Brückenbauwerks.
2.2 Variante „Kreisverkehrsplatz“
Die Vorplanung
eines Umbaus zu einem Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 35 m ist nur
mit größerem Grunderwerb möglich, da mit dieser Variante eine größere
Inanspruchnahme von Verkehrsflächen notwendig wird. Sie fügt sich aber dennoch
gut in die Verkehrsstruktur ein und markiert städtebaulich den Übergang in
einen Ortseingangsbereich.
Das
Planungskonzept im Einzelnen:
Kfz-Verkehr
Der Kfz-Verkehr
wird in allen Zufahrten entlang einer Verkehrsinsel auf die zweigeteilte
Kreisfahrbahn geführt. Durch die gute Ablenkung wird die Geschwindigkeit im
Kfz-Verkehr im Konfliktbereich deutlich reduziert. Die Zufahrten werden
gleichberechtigt der Kreisfahrbahn zugeleitet – eine Bevorrechtigung einzelner
Verkehrsströme ist nicht möglich.
Bei einer Änderung
der Entwicklung des „Kalksandstein-Grundstücks“ können mögliche zusätzliche
Verkehre ohne weiteres über den Kreisverkehr abgewickelt werden.
Radverkehr
Der Radfahrer wird
aus allen Zufahrten auf den separaten Radweg im Seitenbereich geführt und kann
in der Folge die Straßen mit Hilfe der ausreichend breiten Verkehrsinseln
queren.
Um den aufwendigen
Umbau/Neubau des Brückenbauwerkes über den Hemelter Bach zu verhindern, wird im
Bereich der nördlichen Zufahrt auf separate Geh- und Radwege verzichtet und der
Radfahrer mit dem Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh-/Radweg geführt.
Fußgänger
Der Fußgänger wird
aus allen Zufahrten auf den Gehwegen im Seitenbereich geführt und kann in der
Folge die Straßen mit Hilfe der ausreichend breiten Verkehrsinseln queren.
Um den aufwendigen
Umbau/Neubau des Brückenbauwerkes über den Hemelter Bach zu verhindern, wird im
Bereich der nördlichen Zufahrt auf separate Geh- und Radwege verzichtet und der
Fußgänger mit dem Radfahrer auf einem gemeinsamen Geh-/Radweg geführt.
ÖPNV
Für den ÖPNV kann
keine Bevorrechtigung eingerichtet werden. Ein Umbau der vorhandenen
Bushaltestellen an der Elter Straße könnte im Zuge des Umbaus der Kreuzung
erfolgen.
Besonderheit
Die Umsetzung der
Maßnahme hängt in größerem Maße vom Grunderwerb ab.
Kosten
Die Ausbaukosten,
incl. der Ingenieurleistungen, belaufen sich auf rd. 660.000 €.
2.3 Empfohlene Variante
Verkehrstechnisch
erzielen beide Varianten gute Verkehrsqualtäten und stellen grundsätzlich eine
geeignete Knotenpunktform an dieser Stelle dar.
Auch wenn der
Kreisverkehr Nachteile in den Kosten, im notwendigen Grunderwerb und der
fehlenden Bevorrechtigung von einzelnen Verkehrsströmen mit sich bringt, wird
seitens der Verwaltung dennoch diese Variante als Vorzugsvariante
vorgeschlagen.
Denn der Umbau als
lichtsignalgeregelte Kreuzung bietet zwar Vorteile bei der Bevorrechtigung von
Verkehrsteilnehmern und einem geringeren Flächenverbrau/Grunderwerb, allerdings
sind die Ausbaukosten nahezu vergleichbar – bei einer Brückenerneuerung würde die
LSA noch teurer als der Kreisverkehr sein.
Zudem können
langfristig, ohne weitere Umbaumaßnahmen, mögliche Verkehrszuwächse aus dem
Bereich „Kalksandstein-Grundstücks“ abgewickelt werden. Weitere Vorteile des
Kreisverkehrsplatzes liegen bei der Verstetigung des Verkehrsflusses, der
geringeren Geschwindigkeiten in den Konfliktbereichen und der Verbesserung der
städtebaulichen Gestaltung der Verkehrsfläche.
Ebenso liegen die
Unterhaltungskosten einer Lichtsignalanlage für diesen Knotenpunkt pro Jahr rd.
3.000 € über denen eines Kreisverkehrsplatzes.
3. Finanzierung
Im Projekt
Eschendorfer Aue stehen für den Knotenpunkt Elter Straße 276.828 € zur
Verfügung, die sich aus der Kostenschätzung zu einer lichtsignalgeregelten
Kreuzung im Zuge der Verkehrsuntersuchung ergeben haben.
Die Finanzierung
der Mehrkosten des Knotenpunktausbaus, der nach Ende der Abbrucharbeiten in der
Eschendorfer Aue voraussichtlich für 2020 vorgesehen ist, wird entweder durch
Verschiebungen innerhalb des Budgets der Eschendorfer Aue oder durch
Berücksichtigung im Haushaltsplan 2020 sichergestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan mit Verkehrsstärken
Anlage 2: Lageplan „Signalisierter Knotenpunkt“
Anlage 3: Lageplan „Kreisverkehrsplatz“