Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2019/20 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung
ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.
Begründung:
Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2019/2020 fanden in der Zeit vom 29. Januar bis zum 4. Februar 2019 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen nach Bereinigung der Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt. Das Jugendamt hat bei den Budgetgesprächen darauf geachtet, dass allen Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer von den Eltern gewünschten Kindertageseinrichtung anboten werden kann. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern erhalten 351 Ü3-Kinder Mitte März eine entsprechende Zusage.
Bei 28 Kindern werden die Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen ausweichen müssen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben haben. Das Jugendamt wird die betroffenen Eltern Mitte März über die bestehenden Alternativen informieren. Insbesondere die neuen Kitas des CJD an der Bühnertstr. und Schorlemer Str. werden den Großteil dieser Kinder aufnehmen können.
Punktuell übersteigt in
einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten
Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Andere Gründe für eine Überbelegung
einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu
suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule
verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen
werden müssen, führt das zu einer Überbelegung. Auch die Aufnahme von
Geschwisterkindern führt in Einzelfällen zu Überbelegungen.
So lässt es sich nicht
immer vermeiden, dass eine Kita überbelegt ist, die benachbarte Kita aber noch
über freie Plätze verfügt. Gerade auch die neuen Kitas und die Kitas mit zusätzlich
geschaffen Gruppen sind in der Regel im ersten Jahr nicht zu 100 % belegt.
Spätestens im Folgejahr, wenn nicht sogar schon unterjährig, werden diese
Plätze aber vergeben sein.
In den beiden großen neuen
Einrichtungen CJD Auen-Zwerge (Schorlemer Str.) und CJD Waldhügel-Zwerge
(Bühnertstr.) ist es erforderlich, dem Träger für die noch nicht in Betrieb
gehenden Gruppen, die anteiligen Mietkosten zu erstatten, da der Träger aus
seinem Mietvertrag heraus verpflichtet ist, die Miete für das gesamte Kita-Gebäude
zu zahlen. Die Kosten von rund 13.500 €/Gruppe und Jahr sind in den unten
ausgewiesen Kosten für das Rheiner Modell enthalten.
Die Überbelegung der
Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:
|
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
Kitas mit
Überbelegung |
34 |
25 |
30 |
33 |
davon maximale
Überbelegung |
24 |
11 |
10 |
20 |
Plätze durch
Überbelegung |
122 |
72 |
95 |
93 |
Wie zuvor ausgeführt, war
in einigen Kitas eine Überbelegung unvermeidlich, obwohl es gerade in den neuen
Kitas noch freie Plätze gibt. Im Rahmen der nächsten Kita-Bedarfsplanung wird
untersucht, ob insgesamt genügend Ü3-Plätze angeboten werden oder ob weitere
Ü3-Plätze geschaffen werden müssen, um die Überbelegung abzubauen.
Während bei den Ü3-Kindern
zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht,
werden bei den U3-Kindern auch Absagen erteilt werden müssen, obwohl die
Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 89 Plätze
angestiegen ist. 16 der zusätzlichen U3-Plätze stehen allerdings erst mit der
Eröffnung der zusätzlichen Kita in Mesum am Hohe Heideweg ab Januar 2020 zur
Verfügung.
Insgesamt wurden 470
zweijährige Kinder neu angemeldet, von denen 403 einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung erhalten werden. 63 Kinder erhalten eine Absage. Bei den
unter zweijährigen Kindern, die zwingend die Gruppenform II besuchen müssen,
lag die Zahl der Neuanmeldungen bei 178, von denen 128 Kinder eine Zusage
erhalten werden. Die Zahl der Absagen für die U3-Kinder liegt damit insgesamt
bei 113.
Im letzten Jahr lag die
Zahl der Absagen für die U3-Kinder bei 149, im Jahr davor bei 120. Der Rückgang
in der Zahl der Absagen ist dem intensiven Ausbau der Kitas in Rheine zu
verdanken.
Auch wenn 113 Eltern für
ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen,
muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung
alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt
wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform
hinweisen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten,
melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt
kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 300 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in
der Kindertagespflege. Hinzu kommen 10 Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder in der
Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen
(vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).
Entwicklung der
Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre
|
|
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
U3 |
25 Std. |
66 |
76 |
71 |
82 |
86 |
|
35 Std. |
259 |
260 |
269 |
310 |
370 |
|
45 Std. |
141 |
160 |
187 |
166 |
191 |
|
Summe |
466 |
496 |
527 |
558 |
647 |
|
|
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
Ü3 |
25 Std. |
158 |
188 |
215 |
253 |
241 |
|
35 Std. |
998 |
1000 |
981 |
994 |
1015 |
|
45 Std. |
847 |
908 |
888 |
906 |
967 |
|
Summe |
2003 |
2096 |
2084 |
2153 |
2223 |
Der Bau der neuen Einrichtungen hat das Angebot an
U3-Plätzen deutlich vergrößert. Gleichzeitig konnte dank der Neubau- und
Erweiterungsmaßnahmen die Kapazität geschaffen werden, um die Nachfrage nach
Ü3-Plätzen zu befriedigen.
Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten
zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.
|
|
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
U3 |
25 Std. |
14,2% |
15,3% |
13,5% |
14,7% |
13,3% |
|
35 Std. |
55,6% |
52,4% |
51,0% |
55,6% |
57,2% |
|
45 Std. |
30,3% |
32,3% |
35,5% |
29,7% |
29,5% |
|
Summe |
100% |
100% |
100% |
100% |
100% |
|
|
|
|
|
|
|
Ü3 |
25 Std. |
7,9% |
9,0% |
10,3% |
11,7% |
10,8% |
|
35 Std. |
49,8% |
47,7% |
47,1% |
46,2% |
45,7% |
|
45 Std. |
42,3% |
43,3% |
42,6% |
42,1% |
43,5% |
|
Summe |
100% |
100% |
100% |
100% |
100% |
Während im U3-Bereich der
Schwerpunkt der Betreuung im 35 Std. Bereich liegt, nähern sich bei den
Ü3-Kindern die 35 und die 45 Std. Betreuung an. Die Steigerungsrate von 1,4
Prozentpunkten ist aber weit vom gesetzlichen Maximum (4 Prozentpunkte)
entfernt.
Verteilung der Betreuungsplätze auf die
einzelnen Kindertageseinrichtungen
Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.
Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2019/20 betragen insgesamt 24.454.027 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von 2.544.680 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 21.909.347 €
die im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 12 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 9 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für
das Kindergartenjahr 2019/20 werden sie mit 1.729.408 €
kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr
2019/20 wird mit 11.255.462 €
kalkuliert.
Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im
Rahmen der Haushaltsplanung 2.761.000 €
veranschlagt.