Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
083/19
Aktenzeichen
II .11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2019/20 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.

 

 


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2019/2020 fanden in der Zeit vom 29. Januar bis zum 4. Februar 2019 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen nach Bereinigung der Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt. Das Jugendamt hat bei den Budgetgesprächen darauf geachtet, dass allen Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer von den Eltern gewünschten Kindertageseinrichtung anboten werden kann. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern erhalten 351 Ü3-Kinder Mitte März eine entsprechende Zusage.

 

Bei 28 Kindern werden die Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen ausweichen müssen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben haben. Das Jugendamt wird die betroffenen Eltern Mitte März über die bestehenden Alternativen informieren. Insbesondere die neuen Kitas des CJD an der Bühnertstr. und Schorlemer Str. werden den Großteil dieser Kinder aufnehmen können.

 

Punktuell übersteigt in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Andere Gründe für eine Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer Überbelegung. Auch die Aufnahme von Geschwisterkindern führt in Einzelfällen zu Überbelegungen.

 

So lässt es sich nicht immer vermeiden, dass eine Kita überbelegt ist, die benachbarte Kita aber noch über freie Plätze verfügt. Gerade auch die neuen Kitas und die Kitas mit zusätzlich geschaffen Gruppen sind in der Regel im ersten Jahr nicht zu 100 % belegt. Spätestens im Folgejahr, wenn nicht sogar schon unterjährig, werden diese Plätze aber vergeben sein.

 

In den beiden großen neuen Einrichtungen CJD Auen-Zwerge (Schorlemer Str.) und CJD Waldhügel-Zwerge (Bühnertstr.) ist es erforderlich, dem Träger für die noch nicht in Betrieb gehenden Gruppen, die anteiligen Mietkosten zu erstatten, da der Träger aus seinem Mietvertrag heraus verpflichtet ist, die Miete für das gesamte Kita-Gebäude zu zahlen. Die Kosten von rund 13.500 €/Gruppe und Jahr sind in den unten ausgewiesen Kosten für das Rheiner Modell enthalten.

 

 

 

Die Überbelegung der Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

Kitas mit Überbelegung

34

25

30

33

davon maximale Überbelegung

24

11

10

20

Plätze durch Überbelegung

122

72

95

93

 

Wie zuvor ausgeführt, war in einigen Kitas eine Überbelegung unvermeidlich, obwohl es gerade in den neuen Kitas noch freie Plätze gibt. Im Rahmen der nächsten Kita-Bedarfsplanung wird untersucht, ob insgesamt genügend Ü3-Plätze angeboten werden oder ob weitere Ü3-Plätze geschaffen werden müssen, um die Überbelegung abzubauen.

 

Während bei den Ü3-Kindern zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden bei den U3-Kindern auch Absagen erteilt werden müssen, obwohl die Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 89 Plätze angestiegen ist. 16 der zusätzlichen U3-Plätze stehen allerdings erst mit der Eröffnung der zusätzlichen Kita in Mesum am Hohe Heideweg ab Januar 2020 zur Verfügung.

 

Insgesamt wurden 470 zweijährige Kinder neu angemeldet, von denen 403 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten werden. 63 Kinder erhalten eine Absage. Bei den unter zweijährigen Kindern, die zwingend die Gruppenform II besuchen müssen, lag die Zahl der Neuanmeldungen bei 178, von denen 128 Kinder eine Zusage erhalten werden. Die Zahl der Absagen für die U3-Kinder liegt damit insgesamt bei 113.

 

Im letzten Jahr lag die Zahl der Absagen für die U3-Kinder bei 149, im Jahr davor bei 120. Der Rückgang in der Zahl der Absagen ist dem intensiven Ausbau der Kitas in Rheine zu verdanken.

 

Auch wenn 113 Eltern für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen, muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform hinweisen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 300 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzu kommen 10 Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).

 

 

 

 

Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre                                      

 

 

 

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

U3

25 Std.

66

76

71

82

86

 

35 Std.

259

260

269

310

370

 

45 Std.

141

160

187

166

191

 

Summe

466

496

527

558

647

 

 

 

 

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

Ü3

25 Std.

158

188

215

253

241

 

35 Std.

998

1000

981

994

1015

 

45 Std.

847

908

888

906

967

 

Summe

2003

2096

2084

2153

2223

 

Der Bau der neuen Einrichtungen hat das Angebot an U3-Plätzen deutlich vergrößert. Gleichzeitig konnte dank der Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen die Kapazität geschaffen werden, um die Nachfrage nach Ü3-Plätzen zu befriedigen.

 

Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.

 

 

 

 

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

U3

25 Std.

14,2%

15,3%

13,5%

14,7%

13,3%

 

35 Std.

55,6%

52,4%

51,0%

55,6%

57,2%

 

45 Std.

30,3%

32,3%

35,5%

29,7%

29,5%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

 

 

 

 

 

Ü3

25 Std.

7,9%

9,0%

10,3%

11,7%

10,8%

 

35 Std.

49,8%

47,7%

47,1%

46,2%

45,7%

 

45 Std.

42,3%

43,3%

42,6%

42,1%

43,5%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

Während im U3-Bereich der Schwerpunkt der Betreuung im 35 Std. Bereich liegt, nähern sich bei den Ü3-Kindern die 35 und die 45 Std. Betreuung an. Die Steigerungsrate von 1,4 Prozentpunkten ist aber weit vom gesetzlichen Maximum (4 Prozentpunkte) entfernt.

 

 

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.


 

 

Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.

 

Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2019/20 betragen insgesamt                                                                      24.454.027 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                            2.544.680 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von                21.909.347 €

 

die im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                                      12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                            9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                                           4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2019/20 werden sie mit                                             1.729.408 €

kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr

2019/20 wird mit                                                                                            11.255.462 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im

Rahmen der Haushaltsplanung                                                                     2.761.000 €

veranschlagt.