Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Straße An den Kleingärten III. BA befindet sich im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr.287, Kennwort: „Am Hilgenfeld – Ost“.
Die Straße An den Kleingärten III.
BA ist als reine Wohnstraße anzusehen. Die
Straßenparzelle weist eine Breite von 6,00 m auf. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 130 m.
Die angrenzenden Grundstücke an der Straße An den
Kleingärten III. BA sind bis auf ein Grundstück bereits bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen
sollte.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Straße An den Kleingärten III. BA ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Die
Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie eine
Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.
Verkehrsberuhigende
Elemente wie Parkstände oder Grünbeete können hier aufgrund der in geringem
Abstand aufeinanderfolgenden Kurven und der bereits in An den Kleingärten II.
BA (2009) eingebauten Parkstand-/Grünbeetkombination (Richtung Einmündung Am
Hilgenfeld) und der Parkstände (Garage Haus Nr. 14) nicht angelegt werden, da
sonst ein Befahren mit dem 3-achsigen Müllfahrzeug nicht problemlos möglich
ist. Eine Abstimmung mit den Technischen Betrieben Rheine Entsorgung ist
erfolgt.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
a) An den Kleingärten III. BA (Verkehrsberuhigter Bereich)
Mischfläche:
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 6,00 m und weitet sich in den Einmündungsbereichen auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
4. Beleuchtung:
Es werden energieeffiziente Leuchten
mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Abrechnung der
Baukosten:
Beim
geplanten Ausbau der Straße An den Kleingärten III. BA handelt es sich um die
erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des
BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet
wird (90 % Anliegeranteil).
Die
Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum
der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich
zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 3. Quartal 2019 beginnen.
9. Finanzierung:
Die
Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019
vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplanverkleinerung ohne Maßstab