Betreff
Ausbau der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) (53014-8155)
Offenlage
Vorlage
085/19
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße An den Kleingärten III. BA befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.287, Kennwort: „Am Hilgenfeld – Ost“.

 

           Die Straße An den Kleingärten III. BA  ist als reine Wohnstraße anzusehen. Die Straßenparzelle weist eine Breite von 6,00 m auf. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 130 m.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Straße An den Kleingärten III. BA sind bis auf ein Grundstück bereits bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

  2.     Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße An den Kleingärten III. BA ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Die Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie eine Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

Verkehrsberuhigende Elemente wie Parkstände oder Grünbeete können hier aufgrund der in geringem Abstand aufeinanderfolgenden Kurven und der bereits in An den Kleingärten II. BA (2009) eingebauten Parkstand-/Grünbeetkombination (Richtung Einmündung Am Hilgenfeld) und der Parkstände (Garage Haus Nr. 14) nicht angelegt werden, da sonst ein Befahren mit dem 3-achsigen Müllfahrzeug nicht problemlos möglich ist. Eine Abstimmung mit den Technischen Betrieben Rheine Entsorgung ist erfolgt.

                          

3.       Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

a)      An den Kleingärten III. BA (Verkehrsberuhigter Bereich)   

 

 Mischfläche:

 

           Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

                Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt  6,00 m und weitet sich in den Einmündungsbereichen auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

               

     4.  Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.

 

5.       Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche.

 

6.       Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

7.      Abrechnung der Baukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße An den Kleingärten III. BA handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

8.       Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 3. Quartal 2019 beginnen.

 

 

9.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplanverkleinerung ohne Maßstab