Betreff
Ausbau Hildegard-von-Bingen-Straße (53014-3574)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
092/19
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Hildegard-von-Bingen-Straße verläuft innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Sie zweigt bogenförmig von der Gisèle-Freund-Straße nach Westen ab – gegenüber vom Anna-Louisa-Karsch-Ring - und führt in südliche Richtung bis zur Sutrumer Straße.

Die Hildegard-von-Bingen-Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 180 m.

Da die angrenzenden Grundstücke größtenteils bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit der Gisèle-Freund-Straße (2. Bauabschnitt) und dem Anna-Louisa-Karsch-Ring endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen.

Die Hildegard-von-Bingen-Straße wird über ein Radwegenetz, das ebenfalls ausgebaut wird, mit den umliegenden Grünflächen und Anliegerstraßen verbunden. Das ermöglicht den Fußgängern und Radfahrern, relativ unberührt vom Kfz-Verkehr, das Quartier zu durchqueren.

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Die Hildegard-von-Bingen-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Die Straße dient der Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Hildegard-von-Bingen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m.

Da die Hildegard-von-Bingen-Straße an ein Radwegenetz angeschlossen ist, sind im Querungsbereich Plateaupflasterungen vorgesehen, um die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrer zu erhöhen und deren gefahrene Geschwindigkeit zu senken. Aufgrund der nahen Lage zweier Zufahrten und zur Einengung im Bereich einer Plateaupflasterung wird ein Strauchbeet in 1,50 m Breite eingeplant. Auf der Straßenseite, an der sich Versorgungsleitungen befinden, werden anstelle von Bäumen nur Sträucher vorgesehen.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in der Kurve und in der Einmündung auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

4. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5. Beleuchtung

 

Für die Hildegard-von-Bingen-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Hildegard-von-Bingen-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Hildegard-von-Bingen-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2019 und wird voraussichtlich zusammen mit dem Ausbau der Gisèle-Freund-Straße durchgeführt.

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage