im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die
Hildegard-von-Bingen-Straße verläuft innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Sie zweigt
bogenförmig von der Gisèle-Freund-Straße nach Westen ab – gegenüber vom
Anna-Louisa-Karsch-Ring - und führt in südliche Richtung bis zur Sutrumer
Straße.
Die
Hildegard-von-Bingen-Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als
Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in
einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 180 m.
Da die
angrenzenden Grundstücke größtenteils bebaut sind, soll die Straße nun
gemeinsam mit der Gisèle-Freund-Straße (2. Bauabschnitt) und dem
Anna-Louisa-Karsch-Ring endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll als
verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen.
Die
Hildegard-von-Bingen-Straße wird über ein Radwegenetz, das ebenfalls ausgebaut
wird, mit den umliegenden Grünflächen und Anliegerstraßen verbunden. Das ermöglicht
den Fußgängern und Radfahrern, relativ unberührt vom Kfz-Verkehr, das Quartier
zu durchqueren.
2. Einfügung in das Straßennetz
Die
Hildegard-von-Bingen-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im
Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Die Straße dient der Erschließung
der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger
zur Verfügung. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im
Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Hildegard-von-Bingen-Straße (verkehrsberuhigter
Bereich):
Es ist ein Ausbau
als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit
einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m.
Da die
Hildegard-von-Bingen-Straße an ein Radwegenetz angeschlossen ist, sind im
Querungsbereich Plateaupflasterungen vorgesehen, um die Aufmerksamkeit der
Kfz-Fahrer zu erhöhen und deren gefahrene Geschwindigkeit zu senken. Aufgrund
der nahen Lage zweier Zufahrten und zur Einengung im Bereich einer
Plateaupflasterung wird ein Strauchbeet in 1,50 m Breite eingeplant. Auf der
Straßenseite, an der sich Versorgungsleitungen befinden, werden anstelle von
Bäumen nur Sträucher vorgesehen.
Die Breite der
befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in der Kurve
und in der Einmündung auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt.
Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des
Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Die
Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
4. Entwässerung
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die
Hildegard-von-Bingen-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der
Hildegard-von-Bingen-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Hildegard-von-Bingen-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –
voraussichtlich im Sommer/Herbst 2019 und wird voraussichtlich zusammen mit dem
Ausbau der Gisèle-Freund-Straße durchgeführt.
9. Finanzierung
Die Durchführung
der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage