Betreff
Einziehung der Bergeshöveder Straße -Einleitung des Verfahrens-
Vorlage
100/19
Aktenzeichen
I-5.72-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, die Bergeshöveder Straße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 297, einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen und eine Verkehrsbedeutung künftig nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird hiermit eingeleitet.

 

 


Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: Eschendorfer Aue - Teilabschnitt West, weist für die ehemalige Bundeswehrliegenschaft General Wever-Kaserne eine Wohnnutzung mit unterschiedlichen Wohnformen und Gebäudetypologien vor. Hierbei wird es auch erforderlich die verkehrliche Erschließung der künftigen und der bereits vorhandenen Grundstücke neu zu regeln.

 

Nach diesem neuen Verkehrskonzept ist die Bergeshöveder Straße entbehrlich, sie wird den künftigen Baugrundstücken zugeschlagen.

 

Die Bergeshöveder Straße ist aber als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von § 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW) mit der Eigenschaft einer Gemeindestraße zu betrachten. Die geplante Umnutzung der Verkehrsflächen setzt folglich ein förmliches Verfahren zur Entwidmung der Straße im Sinne von § 7 StrWG NRW voraus.

 

Ein solches Verfahren ist gerechtfertigt, wenn für die Aufhebung der Verkehrsfläche Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen oder die Straße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Gründe des öffentlichen Wohles sind gegeben, wenn die Aufhebung der Verkehrsflächen einem rechtswirksamen Bebauungsplan entspricht. Mit der angestrebten Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 339, Kennwort: Eschendorfer Aue - Teilabschnitt West, ist dieser Tatbestand gegeben. Allerdings ist der Einziehungsbeschluss zur Einziehung erst nach Rechtskraft zu treffen.

 

Mit der Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts verliert die Bergeshöveder Straße auch jegliche Verkehrsbedeutung. Die zurzeit erschlossenen Wohngebäude werden im Zuge der Gesamtentwicklung des neuen Baugebietswerden abgebrochen. Danach ist eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben.

 

Bevor jedoch der Beschluss zur Einziehung gefasst wird, ist insbesondere den Anliegern und anderen Sondernutzungsberechtigten die Gelegenheit des Einspruchs zu gewähren. Die Absicht der Einziehung ist daher 3 Monate vorher in der Gemeinde bekannt zu geben, um den Berechtigten Gelegenheit zu Einwendungen zu bieten.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan