Betreff
Feststellung des Gesamtabschlusses 2017 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
109/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine 2017 zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2017 in der Fassung vom 07.01.2019.

 

3. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 

 


Begründung:

Die Stadt Rheine hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12 einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Zusätzlich ist dem Gesamtabschluss gem. § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (alt Stand 2018) ein Beteiligungsbericht beizufügen. Durch die Zusammenfassung der Einzelabschüsse der Kernverwaltung und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden, so dass der Gesamtabschluss die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine aufzeigen soll.

 

Laut § 102 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung ergibt und die gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses gem. § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung, die den Gesamtabschluss 2017 in der Fassung vom 07.01.2019 (Anlage 1) geprüft hat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 28.03.2019 die Prüfungsergebnisse eingehend erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Anlage 2) zusammengefasst worden, der vom Ausschussvorsitzen-den unterschrieben worden ist.

 

 

Dieser uneingeschränkte Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Gesamtabschluss 2017 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2017

Anlage 2: Bestätigungsvermerk des RPA zum Gesamtabschluss 2017