Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine
nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine 2017 zur
Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des
Gesamtabschlusses 2017 in der Fassung vom 07.01.2019.
3. Die Ratsmitglieder der Stadt
Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung gem. § 116 Abs. 1 i. V.
mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für
den Abschlussstichtag 31.12 einen Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Der
Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und
dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Zusätzlich ist
dem Gesamtabschluss gem. § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (alt Stand
2018) ein Beteiligungsbericht beizufügen. Durch die Zusammenfassung der
Einzelabschüsse der Kernverwaltung und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden, so dass der Gesamtabschluss die
wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine aufzeigen soll.
Laut § 102 Abs. 3
GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buch-führung ergibt und die gesetzlichen Vorschriften,
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der
Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in
Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gemeinde vermittelt.
Der Rat der Stadt Rheine hat in
seiner Sitzung am 04.12.2018 den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 zur Kenntnis
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses gem.
§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung, die den Gesamtabschluss
2017 in der Fassung vom 07.01.2019 (Anlage 1) geprüft hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in der Sitzung am 28.03.2019 die Prüfungsergebnisse eingehend erörtert. Das
Ergebnis der Ausschussberatung ist in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
(Anlage 2) zusammengefasst worden, der vom Ausschussvorsitzen-den
unterschrieben worden ist.
Dieser uneingeschränkte Bestätigungsvermerk bildet die
Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Gesamtabschluss 2017
festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs.
1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2017
Anlage 2: Bestätigungsvermerk des RPA zum Gesamtabschluss 2017