Betreff
Ausbau der Straße Südhoek von Brückenstraße bis Haus Nr. 24 (53014-0801)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
117/19
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße

 

Südhoek (Brückenstraße bis Haus Nr. 24) /Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus

 

a)     niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. 

         rotem Betonsteinpflaster

 

b)     Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)    Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

 

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3. Straßenentwässerung durch Entwässerungsmulden

 

 

Fuß- und Radwege

 

1. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2. Entwässerung durch eine Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Kanalisation oder durch Entwässerungsmulden 

 

 

 


 

 

 

Begründung:

 

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Straße Südhoek (Brückenstraße bis Haus Nr. 24) hat in der Zeit vom 21.11.2018 bis zum 06.12.2018 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage erschienen 12 Anlieger. Es wurden 7 Eingaben und 1 Anfrage und 1  Nachfrage aus dem Bauausschuss am 15.11.18 eingereicht. Die Anlagen sind Nr. 1 bis Nr.8 beigefügt. 

 

 

 

 

1          Eingabe (Anlage 1):                                                                                                                                                           

 

        Wunsch auf Aufweitung der Einmündung Brückenstraße

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 1:

 

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass die Einmündung zur Brückenstraße für den Begegnungsverkehr zu eng sei.

 

Um den Begegnungsfall PKW/PKW zu verbessern,  wird die Einmündung der Straße Südhoek zur Brückenstraße auf der westlichen Seite verbreitert. Hierzu wird die auszutauschende Straßenleuchte in die östliche Grünfläche oberhalb der Versickerungsmulde versetzt und die heute als Geh-/Radweg und Grünfläche existierenden Bereiche in rotem Betonsteinpflaster angelegt.

 Eine Verbreiterung auf der Ostseite ist aufgrund der wassertechnischen Berechnung nicht möglich, da die Flächen der Versickerungsmulde benötigt werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der Einmündung zur Brückenstraße

 

 

 

 

2          Eingabe (Anlage 2):                                                                                                                                                           

 

2.1 Wunsch auf Beibehaltung der vorhandenen Beleuchtung

2.2 Wunsch, die Straße Südhoek nicht auszubauen

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 2.1:

 

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass die vorhandene Beleuchtung ausreichend sei.

 

Die Abstände der heute vorhandenen Straßenbeleuchtung (bis zu 100 m) entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung des Straßenraumes ist für die Verkehrssicherheit erforderlich.

Die Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den  Stadtwerken Rheine ermittelt.

Für die so notwendige Verdichtung der Leuchtenstandorte ist eine Erhöhung der Leuchtenanzahl unumgänglich. Als Folge der Verdichtung ergeben sich abweichende Leuchtenstandorte. Es werden alle Leuchten erneuert.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

Abwägung zu 2.2:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass die vorhandene Baustraße ausreichend  sei.

 

Ein Ausbau der Straße Südhoek ist unerlässlich.

In der Straße Südhoek befindet sich kein Regenwasserkanal. Aufgrund der fehlenden Anschlussmöglichkeiten in der Brückenstraße und der Südstraße ist eine Neuverlegung nicht möglich. Das anfallende Oberflächenwasser muss daher versickert werden. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Bodenbeschaffenheit im Bereich der Straße Südhoek zur Versickerung. Aus diesem Grund ist an der Südseite der Straße Südhoek ein Grabensystem zur Entwässerung geplant, welches möglichst bald umgesetzt werden muss. Der anstehende Boden in diesem Bereich, der zur Versickerung geeignet ist, wird durch dort parkende Fahrzeuge, Überfahren und Lagerung diverser Materialien mit der Zeit immer weiter verdichtet, so dass die Versickerung nicht dauerhaft gewährleistet ist. 

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

 

 

3 Eingabe (Anlage 3):                                                                                                                                                                    

 

3.1 Wunsch, die Straße Südhoek nicht auszubauen

3.2 Wunsch auf Beibehaltung der vorhandenen Beleuchtung

3.3 Wunsch, die Parksituation zu belassen

3.4 Wunsch, keine Sackgasse einzurichten

 

 

Abwägung zu 3.1:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass die vorhandene Baustraße ausreichend  sei.

 

Ein Ausbau der Straße Südhoek ist unerlässlich.

In der Straße Südhoek befindet sich kein Regenwasserkanal. Aufgrund der fehlenden Anschlussmöglichkeiten in der Brückenstraße und der Südstraße ist eine Neuverlegung nicht möglich. Das anfallende Oberflächenwasser muss daher versickert werden. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Bodenbeschaffenheit im Bereich der Straße Südhoek zur Versickerung. Aus diesem Grund ist an der Südseite der Straße Südhoek ein Grabensystem zur Entwässerung geplant, welches möglichst bald umgesetzt werden muss. Der anstehende Boden in diesem Bereich, der zur Versickerung geeignet ist, wird durch dort parkende Fahrzeuge, Überfahren und Lagerung diverser Materialien mit der Zeit immer weiter verdichtet, so dass die Versickerung nicht dauerhaft gewährleistet ist. 

 

Abwägungsbeschluss zu 3.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 3.2:

 

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass die vorhandene Beleuchtung ausreichend sei.

 

Die Abstände der heute vorhandenen Straßenbeleuchtung (bis zu 100 m) entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung des Straßenraumes ist für die Verkehrssicherheit erforderlich.

Die Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den  Stadtwerken Rheine ermittelt.

Für die so notwendige Verdichtung der Leuchtenstandorte ist eine Erhöhung der Leuchtenanzahl unumgänglich. Als Folge der Verdichtung ergeben sich abweichende Leuchtenstandorte. Es werden alle Leuchten erneuert.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

Abwägung zu 3.3:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass die vorhandene Parksituation belassen werden solle.

 

In Zuge des Ausbaus der Straße Südhoek als verkehrsberuhigter Bereich werden in der Straßenparzelle zum einen Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung und zum anderen Parkstände eingeplant. In diesen mit anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführten Bereichen darf geparkt werden ein Parken im Bereich des Grabensystems der Versickerungsmulde ist das Abstellen von Fahrzeugen aller Art untersagt.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.3:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

Abwägung zu 3.4:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass keine Sackgasse eingerichtet werden solle.

 

Eine Sperrung der Straße Südhoek mit Einrichtung einer Sackgasse (Z 357) ist nicht vorgesehen. Der Ausbau soll gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 103 „Südhoek“ erfolgen. Dieser weist keine Wendemöglichkeit für große Fahrzeuge (z.B. LKW) oder eine Ausweisung als Sackgasse aus, sondern lediglich eine Wendemöglichkeit für PKW aus.

Bei der Planung der Straße als Sackgasse müssen somit bei der Gestaltung und inneren Erschließung die Vorgaben der DGVU-Regel 114-601 Teil I Abfallsammlung „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“ berücksichtigt werden (Straßenbreiten, Größe Wendehammer etc.).

Ist dies nicht gewährleistet und/oder die Durchfahrt durch Einbauten oder möglicherweise später dort Parkende Fahrzeuge behindert, kann die direkte Abfallentsorgung vor den Häusern nicht sichergestellt werden. In diesem Falle müssten bei den Planungen direkt an der Zufahrt zur Straße ausreichend große Stellflächen für die Mülltonnen und Abfallgroßcontainer 1,1 m² (Rest-, Bio-, PPK-, LVP) mit eingeplant werden. Dies bedeutete einen Flächenverlust und die Anlieger müssten die Tonnen über weite Strecken aus der Sackgasse ziehen.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 3.4:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

 

 

 

4 Eingabe (Anlage 4):                                                                                                                                                                    

 

4.1 Wunsch, keine Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung anzulegen

4.2 Wunsch, weniger Leuchten einzuplanen

 

Abwägung zu 4.1:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass keine Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung eingeplant werden sollen.

 

Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung gehören wie das Anlegen von Parkständen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Z 325.1/325.2). Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung engen die Fahrbahn permanent ein, während Parkstände diese Funktion nur während ihrer Nutzung aufweisen. 

 

Abwägungsbeschluss zu 4.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 4.2:

 

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass weniger Leuchtenstandorte vorgesehen werden sollen.

 

Die Abstände der heute vorhandenen Straßenbeleuchtung (bis zu 100 m) entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung des Straßenraumes ist für die Verkehrssicherheit erforderlich.

Die Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den  Stadtwerken Rheine ermittelt.

Für die so notwendige Verdichtung der Leuchtenstandorte ist eine Erhöhung der Leuchtenanzahl unumgänglich. Als Folge der Verdichtung ergeben sich abweichende Leuchtenstandorte. Es werden alle Leuchten erneuert.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 4.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

5. Eingabe (Anlage 5):                                                                                                                                                                   

 

5.1 Wunsch, keine Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung anzulegen

5.2 Wunsch, weniger Leuchten einzuplanen

 

Abwägung zu 5.1:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass keine Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung eingeplant werden sollen.

 

Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung gehören wie das Anlegen von Parkständen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Z 325.1/325.2). Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung engen die Fahrbahn permanent ein, während Parkstände diese Funktion nur während ihrer Nutzung aufweisen. 

 

Die Grünbeete sowie die Straßenbäume werden von Mitarbeitern der technische Betriebe Rheine regelmäßig gepflegt.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 5.2:

 

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass weniger Leuchtenstandorte vorgesehen werden sollen

.

Die Abstände der heute vorhandenen Straßenbeleuchtung (bis zu 100 m) entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung des Straßenraumes ist für die Verkehrssicherheit erforderlich.

Die Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den  Stadtwerken Rheine ermittelt.

Für die so notwendige Verdichtung der Leuchtenstandorte ist eine Erhöhung der Leuchtenanzahl unumgänglich. Als Folge der Verdichtung ergeben sich abweichende Leuchtenstandorte. Es werden alle Leuchten erneuert.

 

Eine privat aufgestellte Leuchte auf dem eigenen Grundstück kann nicht in die lichttechnische Berechnung der Straßenbeleuchtung mit einfließen.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

 

6. Eingabe (Anlage 6):                                                                                                                                                                   

 

6.1 Wunsch, weniger Leuchten einzuplanen

6.2 Wunsch, keine Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung anzulegen

 

Abwägung zu 6.1:

 

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass weniger Leuchtenstandorte vorgesehen werden sollen.

 

Die Abstände der heute vorhandenen Straßenbeleuchtung (bis zu 100 m) entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung des Straßenraumes ist für die Verkehrssicherheit erforderlich.

Die Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den  Stadtwerken Rheine ermittelt.

Für die so notwendige Verdichtung der Leuchtenstandorte ist eine Erhöhung der Leuchtenanzahl unumgänglich. Als Folge der Verdichtung ergeben sich abweichende Leuchtenstandorte. Es werden alle Leuchten erneuert.

 

Abwägungsbeschluss zu 6.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

Abwägung zu 6.2:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass keine Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung eingeplant werden sollen.

 

Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung gehören wie das Anlegen von Parkständen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Z 325.1/325.2). Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung engen die Fahrbahn permanent ein, während Parkstände diese Funktion nur während ihrer Nutzung aufweisen. 

 

Die Grünbeete sowie die Straßenbäume werden von Mitarbeitern der technische Betriebe Rheine regelmäßig gepflegt.

 

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu 6.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

 

 

7. Eingabe (Anlage 7):                                                                                                                                                                   

 

7.1 Wunsch, die Straße Südhoek zu einer Sackgasse zu machen

7.2 Wunsch, das Grünbeet vor Haus Nr. 23 entfallen zu lassen

 

Abwägung zu 7.1:

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass eine Sackgasse eingerichtet werden solle.

 

Eine Sperrung der Straße Südhoek mit Einrichtung einer Sackgasse (Z 357) ist nicht vorgesehen. Der Ausbau soll gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 103 „Südhoek“ erfolgen. Dieser weist keine Wendemöglichkeit für große Fahrzeuge (z.B. LKW) oder eine Ausweisung als Sackgasse aus, sondern lediglich eine Wendemöglichkeit für PKW aus.

Bei der Planung der Straße als Sackgasse müssen somit bei der Gestaltung und inneren Erschließung die Vorgaben der DGVU-Regel 114-601 Teil I Abfallsammlung „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“ berücksichtigt werden (Straßenbreiten, Größe Wendehammer etc.).

Ist dies nicht gewährleistet und/oder die Durchfahrt durch Einbauten oder möglicherweise später dort Parkende Fahrzeuge behindert, kann die direkte Abfallentsorgung vor den Häusern nicht sichergestellt werden. In diesem Falle müssten bei den Planungen direkt an der Zufahrt zur Straße ausreichend große Stellflächen für die Mülltonnen und Abfallgroßcontainer 1,1 m² (Rest-, Bio-, PPK-, LVP) mit eingeplant werden. Dies bedeutete einen Flächenverlust und die Anlieger müssten die Tonnen über weite Strecken aus der Sackgasse ziehen.

Der im Bereich der Häuser 23/24 vorhandenen Wendehammer weist mit einem Durchmesser von 12 m allenfalls Raum für das Wenden eines PKW auf (RASt06). Für das Wenden eines Lieferfahrzeuges (kleiner LKW) oder eines 3-achsigen Müllfahrzeuges wäre ein Durchmesser von mindestens 20 m notwendig. In den Grenzen des heutigen Bebauungsplanes kann ein Wendehammer dieser Größe nicht realisiert werden.

Daher muss eine Durchfahrtmöglichkeit in Richtung Südstraße bestehen bleiben.

 

Abwägungsbeschluss zu 7.1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

Abwägung zu 7.2:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anwohnerseite wird angemerkt, dass ein vor Haus Nr. 23 geplantes Grünbeet entfallen solle.

 

Das Grünbeet vor der Hausnummer 23 (Flurstück 479) liegt nicht im Bereich des Wendekreises, der für das Wenden des Fahrzeugs benötigt wird. Da das Grünbeet das Wendemanöver des PKW nicht behindert, kann das Grünbeet bestehen bleiben.

 

Abwägungsbeschluss zu 7.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.

 

 

 

8. Eingabe (Anlage 8):                                                                                                                                                                   

 

Anlässlich einer Bürgerversammlung wurde ein Fragenkatalog mit 10 Punkten übermittelt.

 

 

Abwägung zu 8:

 

1. Eine Sperrung der Straße Südhoek mit Einrichtung einer Sackgasse (Z 357) ist nicht vorgesehen. Der Ausbau soll gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 103 „Südhoek“ erfolgen. Dieser weist keine Wendemöglichkeit für große Fahrzeuge (z.B. LKW) oder eine Ausweisung als Sackgasse aus, sondern lediglich eine Wendemöglichkeit für PKW aus.

                               Bei der Planung der Straße als Sackgasse müssen somit bei der Gestaltung und inneren Erschließung die Vorgaben der DGVU-Regel 114-601 Teil I Abfallsammlung „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“ berücksichtigt werden (Straßenbreiten, Größe Wendehammer etc.).

Ist dies nicht gewährleistet und/oder die Durchfahrt durch Einbauten oder möglicherweise später dort Parkende Fahrzeuge behindert, kann die direkte Abfallentsorgung vor den Häusern nicht sichergestellt werden. In diesem Falle müssten bei den Planungen direkt an der Zufahrt zur Straße ausreichend große Stellflächen für die Mülltonnen und Abfallgroßcontainer 1,1 m² (Rest-, Bio-, PPK-, LVP) mit eingeplant werden. Dies bedeutete einen Flächenverlust und die Anlieger müssten die Tonnen über weite Strecken aus der Sackgasse ziehen.

     Der im Bereich der Häuser 23/24 vorhandenen Wendehammer weist mit einem Durchmesser von 12 m allenfalls Raum für das Wenden eines PKW auf (RASt06). Für das Wenden eines Lieferfahrzeuges (kleiner LKW) oder eines 3-achsigen Müllfahrzeuges wäre ein Durchmesser von mindestens 20 m notwendig. In den Grenzen des heutigen Bebauungsplanes kann ein Wendehammer dieser Größe nicht realisiert werden.

Daher muss eine Durchfahrtmöglichkeit in Richtung Südstraße bestehen bleiben.

 

2. Das Grünbeet vor der Hausnummer 23 (Flurstück 479) liegt nicht im Bereich des Wendekreises, der für das Wenden des Fahrzeugs benötigt wird. Da das Grünbeet das Wendemanöver des PKW nicht behindert, kann das Grünbeet bestehen bleiben.

 

3.  Für die Bepflanzung der Grünbeete ist der Woll-Apfel (Malus tschonoskii) vorgesehen. Der Woll-Apfel ist ein kleinkroniger, robuster  Straßenbaum mit aufrechter, schmal-eiförmiger Krone, Endhöhe ca. 10-12-m, Breite ca. 4 bis 6 m, sehr schöne orange bis purpurrote Herbstfärbung, für enge Wohnstraßen gut geeignet. Der relativ schwachwüchsige Zierapfel bildet kein aggressives Wurzelwerk aus. Durch den in den Grünbeeten mit Baumpflanzung standardmäßig erfolgenden Einbau von sehr gut durchwurzelbarem Baumsubstrat bis in eine Tiefe von mind. 1 m unter OK Straße, wird die Ausbildung eines tief gehenden Wurzelwerkes ermöglicht. Weitergehende Schutzmaßnahmen (z.B. Einbau von Wurzelsperrbahn an den Außenseiten des Grünbeetes) sind bei dieser Baumart und einer Mindestgrundfläche des offenen Baumbeetes von mind. 8 qm nicht erforderlich.

 

4. Das anfallende Regenwasser wird in das Muldensystem abgeleitet, in dem es versickert und verdunstet. Das Muldensystem hat ein Gefälle Richtung Brückenstraße. Über die Zufahrten wird das Wasser in 3-teiligen Rinnen geführt. Die Mulde, die an den Gehweg der Brückenstraße grenzt, weist einen Überlauf auf, dessen Höhe sich unterhalb der Außenkante dieser letzten Mulde befindet. Dieser Überlauf ist mit einem Rigolensystem verbunden, welches sich auf einer Länge von 205 m unter dem Muldensystem befindet und das überlaufende Wasser aufnimmt, um es unterirdisch versickern zu lassen.

Die Pflege des Grabens obliegt den Technischen Betriebe Rheine.

Der Geh-/Radweg weist zu ungefähr einem Viertel seiner Länge ein Längsgefälle zur Franz-Josef-Straße auf. Durch ein Einseitgefälle und eine Wasserführung wird das Oberflächenwasser Richtung Franz-Josef-Straße geleitet. Hier wird am Ende des Geh-/Radweges ein Ablauf eingebaut, der an den vorhandenen Regenwasserkanal der Franz-Josef-Straße angeschlossen wird.

Die Ableitung des Oberflächenwassers zur Straße Südhoek erfolgt auf die gleiche Weise wie zur Franz-Josef-Straße. Die Straßenverkehrsfläche, die ebenfalls als Zufahrt zu den Grundstücken dient, weist ein Gefälle zur 3-teiligen Rinne auf, die das Wasser von Mulde zu Mulde leitet. Die Wasserführung entlang des Geh-/Radweges wird mit dieser Rinne verbunden. Das anfallende Regenwasser wird so oberflächlich in das Muldensystem eingeleitet.

 

5. Der Zustand der Kanalisation (Hauptkanal und Hausanschlussleitung) ist durch eine Kamerabefahrung 2015 festgestellt und durch die Technischen Betriebe Rheine Entwässerung ausgewertet worden. Es wurden zwei Schäden festgestellt, die beide im Bereich der Brückenstraße liegen. Die Straßenparzelle der Straße Südhoek ist nicht betroffen.

Nach derzeitiger Zustandsbewertung ist mit einer Restnutzungsdauer von ca. 50 Jahren zu rechen.

 

6. Der Bereich der Straße Südhoek ist mit einer Internetgeschwindigkeit von   mindestens 30 Mbit/s ausgestattet. Das Gebiet gilt damit als ausreichend versorgt. Eine Erhöhung dieser Leistung durch Telekommunikationsmitarbeiter ist im Zuge des Straßenausbaus nicht vorgesehen.

 

7. Die Beitragspflichtigen bekommen eine detaillierte Beitragsberechnung mit ausführlicher Begründung.

Zudem haben die Beitragspflichtigen das Recht und die Möglichkeit Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen.  

 

 

8. Um den Begegnungsfall PKW/PKW zu verbessern, wird die Einmündung der Straße Südhoek zur Brückenstraße auf der westlichen Seite verbreitert. Hierzu wird die auszutauschende Straßenleuchte in die östliche Grünfläche oberhalb der Versickerungsmulde versetzt und die heute als Geh-/Radweg und Grünfläche existierenden Bereiche in rotem Betonsteinpflaster angelegt.

Eine Verbreiterung auf der Ostseite ist aufgrund der wassertechnischen Berechnung nicht möglich, da die Flächen der Versickerungsmulde benötigt werden.

 

 

9.  Die Möglichkeit, das Ortsschild zu versetzen ist durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft worden. Ergebnis ist, dass ein Versetzen der Ortstafel ist gemäß § 42 StVO nur dann zulässig ist, wenn die angrenzenden Grundstücke von der Straße her erschlossen werden. Da die angrenzenden Grundstücke nicht von der Brückenstraße her erschlossen sind, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

 

10. Die Beeinträchtigung der Anlieger während der Bauphase wird nach Möglichkeit so gering und so kurz wie möglich gehalten. Es kann aber vorübergehend zu Behinderungen kommen, so dass ein Grundstück nicht durchgehend angefahren werden kann. Zur Klärung dieser Situation steht der zuständige Bauleiter der Technischen Betrieben Rheine zur Verfügung. Ein Zugang wird immer möglich sein.

Es wird angestrebt, die Baumaßnahme in einem möglichst geringen Zeitrahmen umzusetzen.

 

 Abwägungsbeschluss zu 8:

 

Zu 1.   Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.             Zu 2.   Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.             Zu 3.   Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.                                                      Zu 4.   Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.             Zu 5.   Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.                                                 Zu 6.   Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.                                                            Zu 7.   Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.                                                       Zu 8.   Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.             Zu 9.   Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.                                                 Zu 10.   Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.                            

 

 

 

 

9. Nachfrage im Bauausschuss:                                                                                                                                                 

 

9  Anfrage im Bauausschuss zur Anzahl der zurzeit bebauten/bebaubaren Grundstücke an der Straße Südhoek:

 

Wie in der Vorlage zum Bauausschuss am 15. November beschrieben, wird von einem zu bebauenden Grundstück ausgegangen. Zwei weitere noch nicht bebaute Grundstücke werden zurzeit als Gartengrundstücke mit entsprechender Einfriedung und Möblierung genutzt. Von einer zeitnahen Bebauung wird nicht ausgegangen.

 

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

 

Südhoek (Brückenstraße bis Haus Nr. 24) / Verkehrsberuhigter Bereich

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Straße Südhoek (Brückenstraße bis Haus Nr. 24) bis auf eines bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von insgesamt 8,50 vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt  4,00 m bis 6,00 m und weitet sich  in der Einmündung zur Brückenstraße auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die geplanten Grünbeete weisen eine Länge von 4,00m bis 6,300 m auf. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden Schutzmaßnahmen ergriffen.

 

Die 2,0 m breiten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 6,00 m bis 7,00 m lang.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsmulden, die durch einen Überlauf an eine Rigole angeschlossen sind.

 

 

 

 

 

Fuß- und Radwege

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird nördlich der Straße Südhoek ein 2,50 m breiter Fuß-/Radweg hergestellt, der eine Verbindung zur Franz-Josef-Straße schafft. Der Fuß-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt zum einen über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal, zum anderen über Entwässerungsmulden.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von     4,00 m eingesetzt, die zuvor auf der Straße Südhoek eingesetzt waren.

 

 

 

Finanzierung:

 

 

Beim geplanten Ausbau der Straße Südhoek (von Brückenstraße bis Haus Nr. 24) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Bei diesem Projekt werden für den Fuß- und Radweg (Südhoek bis Franz-Josef-Straße) keine Erschließungsbeiträge erhoben.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen 1 bis 8:   Eingaben/Anfrage 1-8 

Anlage 9:               Lageplan der Abwägung