I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogrammes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss
beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße Im Lied von
südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße:
A.
Im Lied von südliche Grenze Im Lied
Nr. 8 bis Nahrodder Straße
Es ist ein Ausbau
als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,0 m bis
6,50 m
è
In
Bereichen von Einengungen:
Herstellung einer
asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m
b) Begrünung
è
Anlegen von Grünbeeten z. T. mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung
c) Gehweg
è
Pflasterung
von plattierten Gehwegen in einer Breite von 1,70 m bis 3,75 m
d) Zufahrten/ Einmündungen
è
Pflasterung
in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grundstücken
in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
e) Entwässerung
è
Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne
è
Einbau
von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation
f) Straßenbeleuchtung
è
Aufstellen
von Leuchten mit einer LPH von 6 m
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
der Anlieger
Die Offenlage
der Ausbauplanung der Straße Im Lied von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis
Nahrodder Straße fand in der Zeit vom 21. November bis 6. Dezember
2018 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.
Während der
Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger
ein:
1)
Eingabe zu Haus Im Lied Nr. 19 (Anlage 1,
Eingabe 1)
Abwägung:
In der
Eingabe wird um den Wegfall des Baumbeetes gebeten.
Der
vollständige Verzicht auf das Baumbeet wird seitens der Verwaltung nicht als
sinnvoll erachtet. Die Straße Im Lied soll als T-30-Zone ausgebaut werden.
Dieser Umstand erfordert –nach Möglichkeit- den Einbau von verkehrsberuhigenden
Elementen. Üblicherweise sind dies Fahrbahneinengungen, die je nach Größe auch
mit Bepflanzung versehen werden. Idealerweise sollte die Bepflanzung auch
vertikale Elemente enthalten, die optisch die eingeengten Stellen verdeutlichen
und so zur besseren Beachtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
beitragen. Bei der vorliegenden Maßnahme sind im Verlaufe des Ausbauabschnittes
vier dieser Einengungen wechselseitig an geeigneten Stellen vorgesehen.
Das in der
Eingabe angesprochene Grünbeet führt zu keiner wesentlichen Verschlechterung
der Nutzbarkeit der anliegenden Grundstücke.
Eine
Sichtbeeinträchtigung ist in geringem vertretbarem Maß (Baumstammdicke)
gegeben.
Das Parken
auf der Fahrbahn ist dort möglich, wo keine Behinderung des fließenden
Verkehres stattfindet.
Eine
Verschmutzung des Umfeldes und das Entstehen eines unansehnlichen Bildes sind
keine Argumente gegen eine Anpflanzung von Bäumen. Das Grünbeet wird im
üblichen Maße von den Mitarbeitern der TBR gepflegt; eine Pflege von privater
Seite wird begrüßt.
Einer
Verschiebung des Baumbeetes in südliche Richtung –wie in der Eingabe alternativ
gewünscht- kann aus verkehrlicher Sicht zugestimmt werden.
In der
anliegenden Planung wird eine Verschiebung um etwa 5 m vorgeschlagen. Die
Sicht beim Verlassen der anliegenden Grundstücke (Häuser 19 und 21) ist so am
wenigsten beeinträchtigt, da das Beet etwa mittig zwischen den Zufahrten liegt.
Für die dem Grünbeet gegenüberliegenden Zufahrten (Häuser 20 und 22) ist
eventuell eine geringe Einschränkung der Anfahrbarkeit zu erwarten. Von
Grundstücksgrenze bis zum gegenüberliegenden Grünbeet verbleiben aber
mindestens 6 m, was der Fahrgassenbreite beim Senkrechtparken mit
2,50 m breiten Stellplätzen entspricht.
Die
Verschiebung des Grünbeetes vor Haus Nr. 19 ist im anliegenden Plan
berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der
Bauausschuss beschließt, das Baumbeet vor Haus Nr. 19 Haus Nr. 27 im Vergleich
zur Offenlageplanung um etwa 5 m in südliche Richtung zu verschieben.
2)
Eingabe zu Haus Im Lied Nr. 27 (Anlage 1,
Eingabe 2)
Abwägung:
In der
Eingabe wird um den Wegfall des Baumbeetes gebeten.
Der
vollständige Verzicht auf das Baumbeet wird seitens der Verwaltung, im Hinblick
auf die notwendigen geschwindigkeitsdämpfenden baulichen Maßnahmen,
zurückgewiesen. Die Straße Im Lied soll als T-30-Zone ausgebaut werden. Dieser
Umstand erfordert –nach Möglichkeit- den Einbau von verkehrsberuhigenden
Elementen. Üblicherweise sind dies Fahrbahneinengungen, die je nach Größe auch
mit Bepflanzung versehen werden. Idealerweise sollte die Bepflanzung auch
vertikale Elemente enthalten, die optisch die eingeengten Stellen verdeutlichen
und so zur besseren Beachtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
beitragen. Bei der vorliegenden Maßnahme sind im Verlaufe des Ausbauabschnittes
vier dieser Einengungen wechselseitig an geeigneten Stellen vorgesehen.
In der
Eingabe wird um den Wegfall des Beetes gebeten, um eine Zufahrt zum Grundstück
von Haus Nr. 27 in diesem Bereich anlegen zu können. Aus verkehrlicher Sicht
spricht nichts gegen die Anordnung einer Zufahrt an dieser Stelle.
Einer
Verschiebung des Baumbeetes –wie in der Eingabe alternativ gewünscht- kann aus
verkehrlicher Sicht zugestimmt werden.
In der
anliegenden Planung wird eine Verschiebung um etwa 4 m Richtung Norden
vorgeschlagen. Das Grünbeet liegt dann zwischen der neu entstehenden Zufahrt
und der Einmündung des Stichweges, der derzeit lediglich eine Grundstückstiefe
lang ist. Er wird aber voraussichtlich in der weiteren Entwicklung eine
Erschließungsfunktion im Bereich des neu zu entwickelnden Gebietes des
Bebauungsplanes Nr. 108 „Im Lied- Süd – Teil C“ übernehmen.
Für die dem
Grünbeet gegenüberliegenden Zufahrten (Häuser 28 und 30) ist eventuell eine
geringe Einschränkung der Anfahrbarkeit zu erwarten. Von Grundstücksgrenze bis
zum gegenüberliegenden Grünbeet verbleiben aber mindestens 6 m, was der
Fahrgassenbreite beim Senkrechtparken mit 2,50 m breiten Stellplätzen
entspricht.
Die
Verschiebung des Grünbeetes bei Haus Nr. 27 ist im anliegenden Plan
berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der
Bauausschuss beschließt, das Baumbeet bei Haus Nr. 27 im Vergleich zur
Offenlageplanung um etwa 4 m in nördliche Richtung zu verschieben.
3)
Eingabe zu Malterstraße 2 (Anlage 1,
Eingabe 3)
Abwägung:
In dieser
Eingabe wird um Berücksichtigung einer Zufahrt im südwestlichen
Grundstücksbereich von Haus Malterstraße 2 gebeten. Aus verkehrlicher Sicht
steht dem nichts im Wege.
Die Zufahrt
ist im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die Anlegung einer 4 breiten Zufahrt im südwestlichen
Grundstücksbereich von Malterstraße 2.
4)
Eingabe zu Im Lied 32 (Anlage 2.1)
Abwägung:
In dieser
Eingabe wird der Wunsch geäußert, dass die südliche Zufahrt um einen Meter
verbreitert werden soll und deshalb auch die dort vorgesehene Leuchte aus dem
Zufahrtsbereich heraus nach Norden verschoben wird. Aus verkehrlicher Sicht
steht dem nichts im Wege.
Die Änderung
ist im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die Verbreiterung der südlichen Grundstückszufahrt zu Haus Nr.32 um
1 m im Vergleich zur Offenlageplanung.
5)
Allgemeiner Widerspruch (Anlage 3)
Abwägung:
In der
vorliegenden zweiseitigen Anlage wird formuliert, dass Widerspruch gegen die
Baumaßnahme eingelegt wird. Die meisten Abschnitte betreffen den Zeitpunkt und
die Kostenverteilung des Projektes. Diese Punkte sind NICHT Bestandteil der
Offenlage und werden deshalb auch nicht in diesem Rahmen beantwortet. Hierzu wurde seitens der Bauverwaltung
bereits ein Antwortschreiben an die betroffenen Anwohner verfasst und
versendet.
Einziger im
Rahmen der Offenlage zu beantwortender Punkt ist der in der Anlage mit 3.
eingeleitete Abschnitt, dessen Inhalt die Befestigung der Gehwege ist.
Eine
Befestigung der Gehwege in Asphaltbauweise ist hier nicht kostengünstiger zu
erwarten als die in der Offenlageplanung vorgesehene Pflasterung, da es sich um vergleichsweise schmale Flächen
mit vielen Neigungswechseln handelt, die wahrscheinlich in Handeinbau gefertigt
werden müssten. Somit wäre der zu erwartende Preis eher höher als für
Pflasterbauweise zu erwarten.
Ein Verzicht
auf den beidseitigen Gehweg wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die
Bebauung heute bereits beidseitig vorhanden ist und durch die weitere
Entwicklung der umliegenden Flächen weitere Bebauung hinzukommen wird. Es wird
spätestens mit Erstellung der weiteren Bebauung Bedarf für beidseitige Gehwege
geben.
Es wird
empfohlen, die beidseitigen Gehwege in Pflasterbauweise zu erstellen.
Abwägungsbeschluss:
Der
Bauausschuss beschließt die Herstellung der beidseitigen Gehwege in
Pflasterbauweise.
6)
Allgemeiner Widerspruch (Anlage 4)
Abwägung:
In der
vorliegenden zweiseitigen Anlage wird formuliert, dass Widerspruch gegen die
Baumaßnahme eingelegt wird. Konkret bezieht sich der Widerspruch auf den Zeitpunkt
der Maßnahme und die Höhe der Beiträge. Diese Punkte sind NICHT
Bestandteil der Offenlage und werden hier deshalb auch nicht zu einem
Beschlussvorschlag führen, sondern lediglich aus informativen Gründen
angesprochen.
Der Zeitpunkt
des Ausbaus richtet sich in Bereichen erstmaliger Erschließung
hauptsächlich nach dem Grad der
Bebauung. Im Bereich Im Lied zwischen der südlichen Grenze Im Lied Nr. 8 und
der Nahrodder Straße sind nahezu alle Grundstücke bebaut, so dass hier seitens
der Verwaltung ein Ausbau vorgeschlagen wurde. Mit dem Beschluss zur
Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen im Bauausschuss am 7.9.2017 wurde die
Straßenbaumaßnahme bereits für 2018 eingeplant. Im darauffolgenden Jahr wurde
im Bauausschuss am 21.6.2018 im Zuge des Beschlusses der Prioritätenliste für
den Ausbau von Straßen im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass der Ausbau sich
verzögert. Es wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen, den
Ausbau zeitlich zu verschieben.
Zur Höhe der
Beiträge wurde seitens der Bauverwaltung bereits ein Antwortschreiben an die
betroffenen Anwohner verfasst und versendet.
Ebenfalls
lediglich aus informativen Gründen wird an dieser Stelle auf die Ausführungen
im letzten Absatz des Schreibens („Des Weiteren sind in der Planung beidseitige
Gehwege eingezeichnet…“) eingegangen. Bei dem in der Begründung des
Bebauungsplanes erwähnten Fuß- und Radweg handelt es sich um einen separaten
Weg, der im Grünzug des Bebauungsplanes zur Verbindung abseits der
Kfz-Verkehrsflächen dienen soll. Die in der Planung dargestellten
straßenbegleitenden Gehwege sind im Bebauungsplan nicht separat dargestellt, da
sie Bestandteil der Verkehrsfläche sind.
Ein Verzicht
auf den beidseitigen Gehweg wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die
Bebauung heute bereits beidseitig vorhanden ist und durch die weitere
Entwicklung der umliegenden Flächen weitere Bebauung hinzukommen wird. Es wird
spätestens mit Erstellung der weiteren Bebauung Bedarf für beidseitige Gehwege
geben.
Abwägungsbeschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Zu II:
Festlegung des Bauprogrammes
Die Straße Im
Lied ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil zweier Bebauungspläne. Der
nördliche Abschnitt zwischen südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 8 und
südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 19 ist Bestandteil des Bebauungsplanes
Nr. 183, Kennwort: „Im Lied-Teil A“
(1984), während der verbleibende Abschnitt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“ (2007) liegt.
In beiden
B-Plänen ist die Straßenparzelle mit einer Breite von 10 m vorgesehen.
Die
anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind
weitestgehend bebaut. Die Straße Im Lied soll im betrachteten Bereich daher
einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.
Die Planung
sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau als Tempo-30-Zone
mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.
Direkt neben
der Fahrbahn sind Gehwege geplant. An vier Stellen sind Fahrbahneinengungen zur
Verkehrsberuhigung vorgesehen. Diese Einengungen auf 4 m Fahrbahnbreite
werden als Grünbeete mit Baumbepflanzung ausgebildet.
Der Belag,
die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen
Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
In Höhe der
Grundstücke Malterstraße 1 bis Im Lied 11 befindet sich eine Bushaltestelle,
die im Zuge des Straßenausbaus an den Standard im Stadtgebiet angepasst wird.
Neben einer
Erneuerung des Busbordes werden auch taktile Leitelemente vorgesehen. Das
Busbord wird dem seit einiger Zeit in Rheine verwendeten Modell entsprechen.
Die taktilen Elemente ermöglichen das Aus- und Einsteigen sehbeeinträchtigter
Personen mit Anbindung an das vorhandene Wartehäuschen.
Die
Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss
an den vorhandenen Kanal.
Finanzierung:
Beim
geplanten Ausbau der Straße Im Lied (von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis
Nahrodder Straße) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger
wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur
Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.
Zusätzlich zu
den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B.
Grunderwerbskosten, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
Anlagen:
Anlagen 1 – 4: Eingaben der Anlieger
Anlage 5: Lageplanverkleinerung