Betreff
Ausbau der Straße Im Lied von Haus Nr. 8 bis Nahrodder Straße (53014-0903)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
118/19
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße Im Lied von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße:

 

 

A.        Im Lied von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)   Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,0 m bis 6,50 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m

 

b)    Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in einer Breite von 1,70 m bis 3,75 m

 

d)   Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

e)   Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten mit einer LPH von 6 m

 



 

Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Im Lied von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße fand in der Zeit vom 21. November bis 6. Dezember 2018 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein:

 

 

1)   Eingabe zu Haus Im Lied Nr. 19 (Anlage 1, Eingabe 1)

 

Abwägung:

In der Eingabe wird um den Wegfall des Baumbeetes gebeten.

Der vollständige Verzicht auf das Baumbeet wird seitens der Verwaltung nicht als sinnvoll erachtet. Die Straße Im Lied soll als T-30-Zone ausgebaut werden. Dieser Umstand erfordert –nach Möglichkeit- den Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen. Üblicherweise sind dies Fahrbahneinengungen, die je nach Größe auch mit Bepflanzung versehen werden. Idealerweise sollte die Bepflanzung auch vertikale Elemente enthalten, die optisch die eingeengten Stellen verdeutlichen und so zur besseren Beachtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h beitragen. Bei der vorliegenden Maßnahme sind im Verlaufe des Ausbauabschnittes vier dieser Einengungen wechselseitig an geeigneten Stellen vorgesehen.

Das in der Eingabe angesprochene Grünbeet führt zu keiner wesentlichen Verschlechterung der Nutzbarkeit der anliegenden Grundstücke.

Eine Sichtbeeinträchtigung ist in geringem vertretbarem Maß (Baumstammdicke) gegeben.

Das Parken auf der Fahrbahn ist dort möglich, wo keine Behinderung des fließenden Verkehres stattfindet.

Eine Verschmutzung des Umfeldes und das Entstehen eines unansehnlichen Bildes sind keine Argumente gegen eine Anpflanzung von Bäumen. Das Grünbeet wird im üblichen Maße von den Mitarbeitern der TBR gepflegt; eine Pflege von privater Seite wird begrüßt.

Einer Verschiebung des Baumbeetes in südliche Richtung –wie in der Eingabe alternativ gewünscht- kann aus verkehrlicher Sicht zugestimmt werden.

In der anliegenden Planung wird eine Verschiebung um etwa 5 m vorgeschlagen. Die Sicht beim Verlassen der anliegenden Grundstücke (Häuser 19 und 21) ist so am wenigsten beeinträchtigt, da das Beet etwa mittig zwischen den Zufahrten liegt. Für die dem Grünbeet gegenüberliegenden Zufahrten (Häuser 20 und 22) ist eventuell eine geringe Einschränkung der Anfahrbarkeit zu erwarten. Von Grundstücksgrenze bis zum gegenüberliegenden Grünbeet verbleiben aber mindestens 6 m, was der Fahrgassenbreite beim Senkrechtparken mit 2,50 m breiten Stellplätzen entspricht.

Die Verschiebung des Grünbeetes vor Haus Nr. 19 ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt, das Baumbeet vor Haus Nr. 19 Haus Nr. 27 im Vergleich zur Offenlageplanung um etwa 5 m in südliche Richtung zu verschieben.

 

 

 

 

 

 

2)   Eingabe zu Haus Im Lied Nr. 27 (Anlage 1, Eingabe 2)

 

Abwägung:

In der Eingabe wird um den Wegfall des Baumbeetes gebeten.

Der vollständige Verzicht auf das Baumbeet wird seitens der Verwaltung, im Hinblick auf die notwendigen geschwindigkeitsdämpfenden baulichen Maßnahmen, zurückgewiesen. Die Straße Im Lied soll als T-30-Zone ausgebaut werden. Dieser Umstand erfordert –nach Möglichkeit- den Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen. Üblicherweise sind dies Fahrbahneinengungen, die je nach Größe auch mit Bepflanzung versehen werden. Idealerweise sollte die Bepflanzung auch vertikale Elemente enthalten, die optisch die eingeengten Stellen verdeutlichen und so zur besseren Beachtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h beitragen. Bei der vorliegenden Maßnahme sind im Verlaufe des Ausbauabschnittes vier dieser Einengungen wechselseitig an geeigneten Stellen vorgesehen.

In der Eingabe wird um den Wegfall des Beetes gebeten, um eine Zufahrt zum Grundstück von Haus Nr. 27 in diesem Bereich anlegen zu können. Aus verkehrlicher Sicht spricht nichts gegen die Anordnung einer Zufahrt an dieser Stelle.

Einer Verschiebung des Baumbeetes –wie in der Eingabe alternativ gewünscht- kann aus verkehrlicher Sicht zugestimmt werden.

In der anliegenden Planung wird eine Verschiebung um etwa 4 m Richtung Norden vorgeschlagen. Das Grünbeet liegt dann zwischen der neu entstehenden Zufahrt und der Einmündung des Stichweges, der derzeit lediglich eine Grundstückstiefe lang ist. Er wird aber voraussichtlich in der weiteren Entwicklung eine Erschließungsfunktion im Bereich des neu zu entwickelnden Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 108 „Im Lied- Süd – Teil C“ übernehmen.

Für die dem Grünbeet gegenüberliegenden Zufahrten (Häuser 28 und 30) ist eventuell eine geringe Einschränkung der Anfahrbarkeit zu erwarten. Von Grundstücksgrenze bis zum gegenüberliegenden Grünbeet verbleiben aber mindestens 6 m, was der Fahrgassenbreite beim Senkrechtparken mit 2,50 m breiten Stellplätzen entspricht.

Die Verschiebung des Grünbeetes bei Haus Nr. 27 ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt, das Baumbeet bei Haus Nr. 27 im Vergleich zur Offenlageplanung um etwa 4 m in nördliche Richtung zu verschieben.

 

 

3)   Eingabe zu Malterstraße 2 (Anlage 1, Eingabe 3)

 

Abwägung:

In dieser Eingabe wird um Berücksichtigung einer Zufahrt im südwestlichen Grundstücksbereich von Haus Malterstraße 2 gebeten. Aus verkehrlicher Sicht steht dem nichts im Wege.

Die Zufahrt ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer 4 breiten Zufahrt im südwestlichen Grundstücksbereich von Malterstraße 2.

 


 

 

4)   Eingabe zu Im Lied 32 (Anlage 2.1)

 

Abwägung:

In dieser Eingabe wird der Wunsch geäußert, dass die südliche Zufahrt um einen Meter verbreitert werden soll und deshalb auch die dort vorgesehene Leuchte aus dem Zufahrtsbereich heraus nach Norden verschoben wird. Aus verkehrlicher Sicht steht dem nichts im Wege.

Die Änderung ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der südlichen Grundstückszufahrt zu Haus Nr.32 um 1 m im Vergleich zur Offenlageplanung.

 

 

5)   Allgemeiner Widerspruch (Anlage 3)

 

Abwägung:

In der vorliegenden zweiseitigen Anlage wird formuliert, dass Widerspruch gegen die Baumaßnahme eingelegt wird. Die meisten Abschnitte betreffen den Zeitpunkt und die Kostenverteilung des Projektes. Diese Punkte sind NICHT Bestandteil der Offenlage und werden deshalb auch nicht in diesem Rahmen beantwortet.  Hierzu wurde seitens der Bauverwaltung bereits ein Antwortschreiben an die betroffenen Anwohner verfasst und versendet.

Einziger im Rahmen der Offenlage zu beantwortender Punkt ist der in der Anlage mit 3. eingeleitete Abschnitt, dessen Inhalt die Befestigung der Gehwege ist.

Eine Befestigung der Gehwege in Asphaltbauweise ist hier nicht kostengünstiger zu erwarten als die in der Offenlageplanung vorgesehene Pflasterung,  da es sich um vergleichsweise schmale Flächen mit vielen Neigungswechseln handelt, die wahrscheinlich in Handeinbau gefertigt werden müssten. Somit wäre der zu erwartende Preis eher höher als für Pflasterbauweise zu erwarten.

Ein Verzicht auf den beidseitigen Gehweg wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die Bebauung heute bereits beidseitig vorhanden ist und durch die weitere Entwicklung der umliegenden Flächen weitere Bebauung hinzukommen wird. Es wird spätestens mit Erstellung der weiteren Bebauung Bedarf für beidseitige Gehwege geben.

Es wird empfohlen, die beidseitigen Gehwege in Pflasterbauweise zu erstellen.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Herstellung der beidseitigen Gehwege in Pflasterbauweise.

 


 

 

6)   Allgemeiner Widerspruch (Anlage 4)

 

Abwägung:

In der vorliegenden zweiseitigen Anlage wird formuliert, dass Widerspruch gegen die Baumaßnahme eingelegt wird. Konkret bezieht sich der Widerspruch auf den Zeitpunkt der Maßnahme und die Höhe der Beiträge. Diese Punkte sind NICHT Bestandteil der Offenlage und werden hier deshalb auch nicht zu einem Beschlussvorschlag führen, sondern lediglich aus informativen Gründen angesprochen.

Der Zeitpunkt des Ausbaus richtet sich in Bereichen erstmaliger Erschließung hauptsächlich  nach dem Grad der Bebauung. Im Bereich Im Lied zwischen der südlichen Grenze Im Lied Nr. 8 und der Nahrodder Straße sind nahezu alle Grundstücke bebaut, so dass hier seitens der Verwaltung ein Ausbau vorgeschlagen wurde. Mit dem Beschluss zur Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen im Bauausschuss am 7.9.2017 wurde die Straßenbaumaßnahme bereits für 2018 eingeplant. Im darauffolgenden Jahr wurde im Bauausschuss am 21.6.2018 im Zuge des Beschlusses der Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass der Ausbau sich verzögert. Es wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen, den Ausbau zeitlich zu verschieben.

Zur Höhe der Beiträge wurde seitens der Bauverwaltung bereits ein Antwortschreiben an die betroffenen Anwohner verfasst und versendet.

Ebenfalls lediglich aus informativen Gründen wird an dieser Stelle auf die Ausführungen im letzten Absatz des Schreibens („Des Weiteren sind in der Planung beidseitige Gehwege eingezeichnet…“) eingegangen. Bei dem in der Begründung des Bebauungsplanes erwähnten Fuß- und Radweg handelt es sich um einen separaten Weg, der im Grünzug des Bebauungsplanes zur Verbindung abseits der Kfz-Verkehrsflächen dienen soll. Die in der Planung dargestellten straßenbegleitenden Gehwege sind im Bebauungsplan nicht separat dargestellt, da sie Bestandteil der Verkehrsfläche sind.

Ein Verzicht auf den beidseitigen Gehweg wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die Bebauung heute bereits beidseitig vorhanden ist und durch die weitere Entwicklung der umliegenden Flächen weitere Bebauung hinzukommen wird. Es wird spätestens mit Erstellung der weiteren Bebauung Bedarf für beidseitige Gehwege geben.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


 

Zu II:  Festlegung des Bauprogrammes

 

Die Straße Im Lied ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil zweier Bebau­ungs­pläne. Der nördliche Abschnitt zwischen südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 8 und südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 19 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 183, Kennwort:  „Im Lied-Teil A“ (1984), während der verbleibende Abschnitt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“ (2007) liegt.

In beiden B-Plänen ist die Straßenparzelle mit einer Breite von 10 m vorgesehen.

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut. Die Straße Im Lied soll im betrachteten Bereich daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

Die Planung sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.

Direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant. An vier Stellen sind Fahrbahneinengungen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. Diese Einengungen auf 4 m Fahrbahnbreite werden als Grünbeete mit Baumbepflanzung ausgebildet.

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

In Höhe der Grundstücke Malterstraße 1 bis Im Lied 11 befindet sich eine Bushaltestelle, die im Zuge des Straßenausbaus an den Standard im Stadtgebiet angepasst wird.

Neben einer Erneuerung des Busbordes werden auch taktile Leitelemente vorgesehen. Das Busbord wird dem seit einiger Zeit in Rheine verwendeten Modell entsprechen. Die taktilen Elemente ermöglichen das Aus- und Einsteigen sehbeeinträchtigter Personen mit Anbindung an das vorhandene Wartehäuschen.

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße Im Lied (von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Grunderwerbskosten, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 


Anlagen:

 

Anlagen 1 – 4: Eingaben der Anlieger

Anlage 5:        Lageplanverkleinerung