Betreff
Erneuerung Beleuchtung (53014-545) - Verschiedene Straßen
Vorlage
119/19
Aktenzeichen
-TBR/meyo -
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für die unter 1) bis 5) genannten Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung.

 

1)                 Antoniusstraße von Osnabrücker bis Dreierwalder Straße (53014-5733)

2)                 Bextenstraße von Walshagenstraße bis Helschenweg (53014-5734)

3)                 Bursibantstraße von Rodder Damm bis Osnabrücker Straße (53014-5735)

4)                 Frankenburgstraße von Beethoven- bis Zeppelinstraße (53014-5736)

5)                 Walshagenstraße von Bayernstraße bis Helschenweg (53014-5737)

 


Begründung:

 

A) Anlass der Planungen und vorgesehene Maßnahmen

 

In vielen der hier betrachteten Bereiche (siehe anliegende Lagepläne) bedarf die Beleuchtung einer Erneuerung. Neben den Leuchten sollte auch das Kabel ausgetauscht werden. Außerdem soll in allen Bereichen durch eine Verdichtung der Standorte eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung erreicht werden.

Einige Leuchten sind sehr alt und befinden sich zum Teil in einem schlechten Zustand, so dass für sie ein vollständiger Austausch (Mast und Kopf) vorgesehen werden soll (Maßnahmen 1,2 und 5). Für die Erneuerung der Leuchten ist in der Regel auch die Erneuerung des Beleuchtungskabels erforderlich, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen werden dürfen, da dieses in den meisten Fällen nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht und ein Anschluss neuer Leuchten nicht möglich ist bzw. nachteilige Auswirkungen auf den Energieverbrauch hätte. Auch in den Bereichen mit neueren Leuchten ist noch das alte Kabel vorhanden, dass jetzt aus den gerade angeführten Gründen auch getauscht werden soll.

Durch die Erneuerung der Beleuchtungskabel und den in allen Maßnahmen zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (14 W) wird eine dauerhafte Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

In einem Großteil der betroffenen Bereiche erneuern die „Stadtwerke für Rheine“ zumindest teilweise ihre Leitungsnetze, so dass sich aufgrund der gemeinsamen Nutzung des Leitungsgrabens die Kosten für die Verlegung des Kabels im Vergleich zur Alleinverlegung reduzieren (Synergie).

Für die Beitragserhebung nach § 8 KommunalAbgabenGesetz NW sind die nachstehenden Ausführungen und der o. a. Beschluss erforderlich.

 

 


 

1)      53014 – 5733 Antoniusstraße von Osnabrücker bis Dreierwalder Straße (s. Anlage 1)

 

In diesem Abschnitt – siehe Lageplan – sind heute vier Peitschenleuchten mit einer Höhe von 5,50 m und einer Bestückung mit 2 x 20 W eingebaut. Dazwischen befindet sich eine Ellipsenleuchte in 4 m Höhe mit einer Leucht­­stoff­lampe mit einer Leistung von 26 W. Die Peitschenleuchten sind in keinem guten Zustand mehr. Es ist vorgesehen, alle Leuchten komplett gegen 6 m Masten mit LED-Leuchten zu tauschen und durch Hinzufügen einer weiteren Leuchte die Abstände zu optimieren.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 17.700 €.

 

 

2)     53014 – 5734 Bextenstraße von Walshagenstraße bis Helschenweg (s. Anlage 2)

 

In diesem Bereich befindet sich auf einer Länge von 90 m derzeit lediglich eine Rautenleuchte mit 2 x 11 W in einer Höhe von 4 m. Hier soll eine Verdichtung stattfinden und damit eine Verbesserung der Ausleuchtung erreicht werden. Statt bisher einer sollen hier drei Leuchten aufgestellt werden. Auch hier werden 6 m Masten mit LED-Leuchte zum Einsatz kommen.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.800 €.

 

 

3)     53014 – 5735 Bursibantstraße von Rodder Damm bis Osnabrücker Straße (s. Anlage 3)

 

An diesem Straßenabschnitt sind derzeit zwei Ellipsenleuchten mit je 26 W auf 6 m Masten vorhanden. Der Abstand zu den jeweils nächsten Leuchten beträgt etwa 60 m.

Vorgesehen ist hier ein eine Verdichtung auf vier Leuchtenstandorte und eine einheitliche Bestückung mit LED.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 15.800 €.

 

 

4)     53014 – 5736 Frankenburgstraße von Beethoven- bis Zeppelinstraße (s. Anlage 4)

 

Bei den in diesem Abschnitt vorhandenen Ellipsenleuchten (je 26 W) handelt es sich um gute Leuchten, die komplett bei der Verdichtung Berücksichtigung finden sollen. Durch eine Ergänzung um drei weitere (LED auf 6 m) und eine Standortänderung von sieben der vorhandenen zehn Leuchten wird so eine normgerechte Ausleuchtung des Verkehrsraumes erreicht.

In weiten Teilen wird hier ein Seitenwechsel der Leuchtenstandorte von der Nord- auf die Südseite statt­finden, da die „Stadtwerke für Rheine“ ihre Leitungen an der südlichen Straßenseite verlegen. Beim Festhalten der Standorte an der Nordseite würden die Synergievorteile sehr minimiert werden.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 32.800 €.

 

 

 

5)     53014 – 5737 Walshagenstraße von Bayernstraße bis Helschenweg (s. Anlage 5)

 

Hier befinden sich derzeit eine Peitschenleuchte mit einer Leuchtenbestückung von 2 x 20 W und eine Rautenleuchte mit 2x11 W. Diese sollen komplett weichen, um eine vollständige Erneuerung mit besseren Ausleuchtungswerten zu erreichen. Dazu werden neben dem Austausch der Leuchten auch eine Verdichtung auf fünf Leuchten (LED auf 6 m) und ein Seitenwechsel von der Ost- auf die Westseite vorgesehen.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 21.300 €.

B) Finanzierung

 

Die Kosten für alle hier vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 98.400 €.

Beim Projekt 53014-545 sind investiv 150.000 € für 2019 veranschlagt. Zudem werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr investiv weitere 169.832 € zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen somit für das laufende Haushaltsjahr für investive Beleuchtungsprojekte 319.832 € zur Verfügung.

 

Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung bei den genannten Projekten erfolgen.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres werden weitere investive Beleuchtungsprojekte erwartet, die durch die noch zur Verfügung stehenden Restmittel gedeckt werden.

 

Zudem werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) für diese Projekte erhoben.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Antoniusstraße

Anlage 2: Lageplan Bextenstraße

Anlage 3: Lageplan Bursibantstraße

Anlage 4: Lageplan Frankenburgstraße

Anlage 5: Lageplan Walshagenstraße