Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt -Maßnahme C 5 - Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone (5943-005) - hier: Flächen vor der "gelben Passage", Abwägung, Abwägungsbeschluss und Ausbauprogramm
Vorlage
122/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zum Ausbauentwurf für die Neugestaltung der Flächen des „Vorplatzes“ der „gelben Passage“ als Teilmaßnahme der Maßnahme C 5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ des Rahmenplanes Innenstadt zur Kenntnis und beschließt die Neugestaltung der Flächen gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt folgendes Bauprogramm für die Neugestaltung der Flächen des „Vorplatzes“ der „gelben Passage“ als Teilmaßnahme der Maßnahme C 5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ des Rahmenplanes Innenstadt:

 

·         Oberflächengestaltung
a) im Bereich der Tiefgarage (Flächen der privaten Eigentümer bzw. Erbpachtnehmer): Gussasphaltfläche mit Unterbau aus Gefälleestrich und Bitumenabdichtung über der Decke der Tiefgarage
b) im Bereich der städtischen Flächen (ohne Unterbauung Tiefgarage): Decke aus Betonsteinpflaster in Fortführung der Pflasterung aus dem Gehwegbereich der Bahnhofstraße mit Unterbau

 

·         Flächenentwässerung je Teilbereich a) und b) über Edelstahlrinnen mit Anschluss im Bereich a) an die Entwässerung Tiefgarage und im Bereich b) an die Kanalisation

 

·         Pflanzung von drei neuen Bäumen und Aufstellung von Fahrradbügeln

 

·         Ergänzende Beleuchtung des Vorplatzes mit Lichtstelen und Anschluss an die elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.         Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass die betroffenen Teileigentümer bzw. Erbpachtnehmer der Maßnahme zustimmen und sich vertraglich zur anteiligen Kostenübernahme der nicht förderfähigen Aufwendungen verpflichten.

 


Begründung:

 

A.      Planungsanlass und Planungsgrundlagen

Die „gelbe Passage“ ist eine in Privateigentum befindliche, aber öffentlich nutzbare und sehr stark frequentierte Wegeführung durch den großräumigen Gebäudekomplex Cityhaus / Nadorff-Haus. Sie stellt einen wichtigen Durchgang in der fußläufigen Verbindungsachse von der Innenstadt über den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zum Kardinal-Galen-Ring und weiter zum Bahnhof von Rheine dar. Sie wird zurzeit im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten am Cityhaus im Auftrag der Teileigentümer der Passage neu gestaltet und der Ausbauqualität dem bereits umgestalteten zentralen Busbahnhof angepasst.

 

Zwischen der Passage und dem Fuß- /Radweg am Kardinal-Galen-Ring befindet sich ein kleiner „Vorplatz“. Dieser untergliedert sich eigentumsrechtlich in einen mit der Tiefgarage des angrenzenden Gebäudekomplexes unterbauten Bereich, der sich wiederum anteilig im Eigentum den jeweiligen (Teil-) Eigentümer Tiefgarage befindet bzw. diesen per Erbpacht zugeordnet ist (Eigentümer hier: Stadt), und einen daran angrenzenden Bereich bis zum Radweg, der in städtischem Eigentum ist.

 

 

A.I     Funktionale Defizite

Auf dem Vorplatz gibt es Nutzungskonflikte, die seine Hauptfunktion als öffentliche Wegefläche, aber auch die dortige Aufenthaltsqualität sehr stark einschränken.

Weite Teile des Vorplatzes werden derzeit zum Abstellen von Fahrrädern genutzt, die trotz vorhandener Fahrradständer z. T. sehr ungeordnet stehen. Die Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer ist dadurch nicht klar erkennbar bzw. mitunter sind die Wegebeziehungen zugestellt.

 

 

A.II    Gestalterische Defizite

Die derzeitige optische Gestaltung des Vorplatzes mindert ebenfalls die Durchgangs- und Aufenthaltsqualität.

Die Oberflächen sind sehr „in die Jahre“ gekommen und fallen insbesondere gegenüber den neu gepflasterten Flächen an der Bahnhofstraße gestalterisch ab.

Gleiches gilt für die Fahrradständer im Vergleich zu den auf Grundlage der Gestaltungszielsetzungen der Stadt neu aufgestellten Fahrradbügeln in der Innenstadt.

Auch die drei vorhandenen Bäume können aufgrund Größe, Art und Ausprägung keinen wirklichen Beitrag zum Grün in der Innenstadt liefern (Hinweis: Diese sind zur Einhaltung der Fristen bezüglich Gehölzarbeiten zwischen Oktober und Februar bereits gefällt worden. Hier werden gem. Planung drei neue Bäume gepflanzt).

Der Bereich wird dadurch in den Abend- und Nachtstunden als Angstraum wahrgenommen, obgleich er sich unmittelbar zwischen den hoch frequentierten Verkehrsräumen des zentralen Busbahnhofes und des Kardinal-Galen-Rings befindet.

 

 

A.III   Technische Defizite

Hinzu kommen technische Defizite, hier ist insbesondere die nicht zufriedenstellend geregelte Oberflächenentwässerung zu nennen. Aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse fließt das anfallende Niederschlagswasser weitgehend nicht in Richtung der vorhandenen Entwässerungsrinne in der Platzmitte, sondern steht z. T. auf den Flächen bzw. fließt in Richtung der Gebäude. V. a. an den vorhandenen Metallfassaden sind deutliche Korrosionsspuren erkennbar.

Im Bereich, der mit der Tiefgarage unterbaut ist, liegen die vorhandenen Pflasterplatten ohne wesentlichen Unterbau nahezu direkt auf der Betondecke der Tiefgarage, was sowohl die Haltbarkeit und Begehbarkeit als auch die Dichtheit des Bereiches beeinträchtigt.

 

 

A.IV   Daraus resultierende Aufgabenstellung

Es gilt daher, die Strukturen auf dem Vorplatz neu zu ordnen und dessen Oberflächen nach den Gestaltungszielsetzungen der Stadt Rheine (Maßnahme C1 des Rahmenplans) hochwertig zu gestalten. Der öffentliche Raum ist auf diese Weise für die Nutzung durch die Öffentlichkeit attraktiver und sicherer zu machen.

 

Aufgrund der eigentumsrechtlichen Verhältnisse kann dies nur mit Zustimmung und Kostenbeteiligung der betroffenen (Teil-)Eigentümer bzw. Erbpachtnehmer geschehen.

 

 

 

B.      Derzeitiger Verfahrensstand und Beschlusslage

 

B.I     Förderung

Der Rat der Stadt Rheine hat am 12.12.2017 beschlossen, den Vorplatz der gelben Passage als Bestandteil der Maßnahme C 5 mit der Bezeichnung „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ in den Rahmenplan Innenstadt aufzunehmen.

Dadurch besteht die Möglichkeit, die Maßnahme mit Städtebaufördermitteln aus dem Rahmenplan zu unterstützen.

Grundlage ist der Förderbescheid von 2015. Daraus resultiert, dass eine fördergerechte Planung, Umsetzung und Abrechnung bis zum Jahresende 2019 erfolgen muss.

 

 

B.II    Entwurfsplanung / Offenlagebeschluss

Das Ing.-Büro Bargel, Altenberge, hat im Auftrag der Stadt für den Vorplatz eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erarbeitet, die Lösungsvorschläge für die ermittelten funktionalen, gestalterischen und technischen Defizite bietet.

Der Bauausschuss hat am 08.11.2018 die Offenlage dieses Ausbauentwurfes beschlossen, unter dem Vorbehalt, dass die betroffenen Teileigentümer bzw. Erbpachtnehmer der Maßnahme zustimmen und sich vertraglich zur anteiligen Kostenübernahme der nicht förderfähigen Aufwendungen verpflichten (Beschlussvorlage Nr. 402/18).

 

 

B.III   Eigentümer

Der Bauausschuss hat die Verwaltung zudem beauftragt, mit den Teileigentümern bzw. Erbpachtnehmern der von der Maßnahme betroffenen Teilflächen eine Beteiligung an den nicht förderfähigen Kostenanteilen in dieser Maßnahme auszuhandeln und die erforderlichen Vertragsregelungen zu treffen.

Mit allen betroffenen Eigentümervertretern wurden im Zeitraum Dezember 2018 bis Januar 2019 Gespräche geführt und die inhaltlichen Ziele und hiermit verbundenen Regelungserfordernisse erörtert.

Im Ergebnis erfolgte eine inhaltliche Zustimmung aller Betroffenen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Vereinbarung, in der die Rechte und Pflichten und insbesondere auch die anteiligen Kostenübernahmen geregelt werden.

 

Mittlerweile liegt ein städtischer Vertragsentwurf vor, der neben den o. g. Rechten und Pflichten das Ergebnis der anteiligen Kostenermittlung je (Teil-)Eigentümer/Pächter enthält. Grundlagen sind die Kostenberechnung Entwurfsplanung, die jeweiligen Flächenanteile und die nach Abrechnung der Teilmaßnahmen ZOB und Bahnhofstraße im Abgleich mit dem Förderbescheid 2015 zur Verfügung stehenden Fördermittel. Eine abschließende Abrechnung und Kostenverteilung soll dann nach Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme erfolgen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag der Vertragsentwurf der Stadt den jeweiligen (Teil-)Eigentümern/Pächtern vor, diese haben erste Rückmeldungen gegeben, nach aktuellem Sachstand sind vorrangig formale Details zu klären.

 

Über den zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung 21.03.2019 vorliegenden Verhandlungsstand wird in der Sitzung berichtet.

 

 

 

C.      Ergebnis Offenlage, Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Zustimmung der Eigentümer zu der Maßnahme und den zeitlichen Vorgaben der Förderung wurde die Entwurfsplanung im Zeitraum vom 14.02. bis zum 01.03.2019 öffentlich ausgelegt.

 

Im Zuge der Offenlage haben mehrere Bürger Einsicht in die Planunterlagen genommen. Folgende Anregungen wurden dokumentiert und abgewogen:

 

 

C.I     Eingabe vom 18.02.19 (siehe Anlage 1)

 

Zwei betroffene (Teil-)Eigentümer bitten gemeinsam darum:

 

·         zu prüfen, ob anstelle einer Bitumenabdichtung in der Lage zwischen Gefälleestrich und dem zweilagigen Gussasphalt flüssiger Kunststoff verwendet werden könnte und

·         die farbliche Gestaltung des Gussasphaltes vor Ausführung mit den Teileigentümern abzustimmen.

 

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem beauftragten Planer eine Verwendung von Flüssigkunststoff anstelle der geplanten Bitumenabdichtung wie folgt geprüft:

 

Die in der Planung vorgeschlagene Umsetzung mit einer Bitumenabdichtung und Gussasphalt auf Estrich ist eine bewährte Vorgehensweise insbesondere auch für befahrbare, stärker belastete Flächen im öffentlichen bzw. öffentlich genutzten Raum. Diese wird im Hinblick auf die Dichtigkeit und die Langlebigkeit der Materialien empfohlen. Hierzu gibt es entsprechende Erfahrungswerte.

 

Grundsätzlich ist auch eine Abdichtung mit Flüssigkunststoff auf Estrich anstelle von Gussasphalt und Bitumenabdichtung technisch möglich. Die Flüssigkunststoffschicht wäre dann Teil der Oberflächengestaltung.

 

Für Flächen, für die eine Befahrbarkeit und stärkere Belastbarkeit sicherzustellen ist, sind die optischen Gestaltungsmöglichkeiten bei Flüssigkunststoff jedoch – anders als z. B. bei Balkonabdichtungen – stark eingeschränkt. Bei der Farbauswahl sind hier nach Aussage von Herstellern lediglich vier Grundfarben umsetzbar, insbesondere der hohe qualitative Anspruch an die optische Gestaltung der Flächen würde so in Frage gestellt.

 

Zudem sind die Ansprüche an die darunter liegende Estrichschicht bei einer Ausführung mit Flüssigkunststoff höher, was zu höheren Kosten führen kann.

 

Entsprechend wird empfohlen, dass eine Umsetzung gemäß der Entwurfsplanung erfolgt und die Verwendung von Flüssigkunststoff anstelle von Gussasphalt mit Bitumenabdichtung nicht zum Tragen kommt.

 

Hinsichtlich der Abstimmung der farblichen Gestaltung des Gussasphaltes schlägt die Verwaltung bezüglich der Anregung vor, sich Musterflächen bei einem diesbezüglich tätigen Hersteller anzuschauen und Vertreter der Eigentümer einzuladen, an diesem Termin teilzunehmen.

 

Der in der Entwurfsplanung vorgegebene Duktus einer farblichen Anpassung an das auf den Privatflächen am ZOB und in der gelben Passage verlegte Pflaster ist hierbei die Grundlage.

 

Entsprechend wird empfohlen, der Anregung bezüglich einer Abstimmung hinsichtlich der farblichen Gestaltung des Gussasphaltes in so weit zu folgen, dass den (Teil-)Eigentümern bzw. ihren Vertretern ein gemeinsamer Ortstermin zur Besichtigung von Musterflächen vorgeschlagen wird.

 

 

 

D.      Festlegung des Bauprogramms „Vorplatz“

Auf Grundlage des Ergebnisses der Offenlage und der Abstimmungen mit den (Teil-) Eigentümern/Pächtern ist die Entwurfsplanung des Büros Bargel aus Altenberge (Bl. 1.1 Entwurf Lageplan, Bl. 2.1 Entwurf Schnitt Tiefgaragenaufbau vom 15.10.2018, lediglich redaktionelle Anpassungen vom 04.03.2019) Grundlage der weiteren Planungen und Umsetzungen. Die Planung liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 bzw. 3 nochmals bei.

 

Die weiteren Detaillierungen obliegen der nun zu erstellenden Ausführungsplanung. Folgendes Bauprogramm ist vorgesehen:

 

 

D.I     Oberflächengestaltung und -material

 

D.I.1  Bereich mit Unterbauung Tiefgarage

·         Gussasphalt mit Splittabdeckung, Entwässerungsrinnen aus Edelstahl

·         darunter Bitumenabdichtung

·         darunter Gefälleestrich zur Regelung der Höhenverhältnisse und Oberflächenentwässerung

·         Farbgestaltung im Abgleich mit der dunklen Pflasterfarbe für private Flächen (gelbe Passage, ZOB)

 

 

D.I.2  Bereich ohne Unterbauung Tiefgarage - öffentliche Flächen

·         Pflasterung mit helleren Betonwerksteinen, wie bereits in den Gehwegen der Bahnhofstraße und auch am ZOB verwendet

·         Entwässerungsrinnen aus Edelstahl

 

 

D.II    Ausstattung und Möblierung

·         Grundlage Ausstattung und Möblierung: Vorgaben des im November 2016 beschlossenen Gestaltungskataloges für die Fußgängerzone (Teilmaßnahme C1 des Rahmenplanes Innenstadt) im Abgleich mit den im Bereich ZOB und Bahnhofstraße verwendeten Elementen

·         Rückbau des bisher geduldeten, hochgezogenen Lichtschachtes bis auf die Höhe der zukünftig umgebenden Pflasterung und Asphaltierung

·         Fällen der drei vorhandenen Bäume (Anm.: bereits erfolgt) Beseitigung der höher gelegten Beete und Anpflanzen von drei neuen Bäumen, die den Standortanforderungen gerecht werden

·         Ersetzen der vorhandenen Fahrradständer durch Fahrradanlehnbügel im Bereich der öffentlichen Flächen (36 Bügel, also 72 Stellplätze)

·         Ergänzende Beleuchtung mit Lichtstelen im Duktus der Bahnhofstraße

 

 

D.III   Oberflächenentwässerung

·         Untergliederung in zwei Bereiche (gemäß den eigentumsrechtlichen und gestalterischen Gegebenheiten)

·         Oberflächenwasser der Gussasphaltflächen: Zuführung zu einer vor den Gebäuden verlaufenden Entwässerungsrinne aus Edelstahl (Gefälle 2,5%), zusätzlich: Rinnen entlang der Fassaden

·         Oberflächenwasser der öffentlichen Pflasterflächen: Zuführung zu einer zweigeteilte Pflasterrinne (Gefälle 2,5%)

 

 

 

E.      Projektkosten und Kostenverteilung

Die zur Entwurfsplanung erstellte Kostenberechnung mit einem Volumen von 305.144,91 € inkl. Planungs- und Nebenkosten ist weiterhin aktuell. Gleiches gilt für den Stand in Sachen Kostenverteilung (siehe Beschlussvorlage Nr. 402/18).

 

Die Kosten und deren Verteilung stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlich anfallenden Kosten und zur Verfügung stehenden Fördermittel.

 

Diese werden nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme festgestellt.

 

 

 

F.       Ausbauzeitplanung

Der Ausbau des Vorplatzes ist – unter der Voraussetzung, dass eine Regelung der anteiligen Kostentragung erfolgt – für 2019 vorgesehen.

 

Da die Maßnahmen des Förderantrages 2015 innerhalb von 5 Jahren umzusetzen und mit der Förderung abzurechnen sind, wird die Neugestaltung der „gelben Passage“ und des Vorplatzes bis zum Jahresende 2019 fertiggestellt und abgerechnet.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingabe Anlieger 18.02.2019 C5 Vorplatz GP (anonymisiert)

 

Anlage 2: Lageplan Entwurfsplanung C5 Vorplatz GP

 

Anlage 3: Schnitt Entwurfsplanung C5 Vorplatz GP