Der Grundstückmarktbericht 2019
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt die Ausführungen zum Grundstücksmarktbericht 2019 zur Kenntnis.
Begründung:
Der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Rheine ist als Einrichtung
des Landes ein neutrales, von der Stadtverwaltung als Behörde
weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses
werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen
Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den
Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und
Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen.
Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Zur Vorbereitung
und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses bedient sich der
Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle innerhalb der Stadtverwaltung.
Eine der
wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von
Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss
jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.
Ein Bodenrichtwert
ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je
Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden
Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie
Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für
das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte
beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Die von den örtlichen
Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss jährlich
veröffentlichten Grundstücksmarktberichte tragen wesentlich zur Transparenz der
örtlichen und regionalen Grundstücksmärkte bei. Sie geben einen fundierten
Einblick in das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt, insbesondere über Umsätze,
Preisentwicklungen und Preisniveau in den Teilmärkten. Viele Grundstücksmarktberichte
enthalten auch die für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die für
Wertermittlungssachverständige unentbehrliche Arbeitsgrundlage sind.
Die
Bodenrichtwerte und die Grundstücksmarktberichte stehen für ganz NRW kostenfrei
auf www.boris.nrw.de zur Verfügung.
Zur Entwicklung
des Grundstücksmarktes wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Anlagen:
keine