Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die Übersicht über die unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Begründung:
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gem.
§ 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
In der Rahmenleitlinie
"Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2 die
nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt worden:
Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über-
und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich.
Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich, soweit
sie im Einzelfall
bei einer außerplanmäßigen
Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €,
bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder
Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als
50.000 € und
bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder
Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des
Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die
Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in
den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in
den Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über
die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.
Die
beigefügte Liste enthält die im Jahr 2018 von den Fachbereichsleitern und vom
Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über die unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr
2018