Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den
Medienentwicklungsplan im Jahr 2019, sowie die damit verbundene
Mittelverwendung zur Kenntnis.
Begründung:
Der
Medienentwicklungsplan (MEP) ist das Instrument, mit dem Schulträger in
Abstimmung mit den Schulen den Einsatz von Medien in Schulen planen und die
dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das
pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und
dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Mit dem Leitbild
„Lernen im digitalen Wandel“ und dem Programm „Gute Schule 2020“ fordert und
fördert das Land Nordrhein-Westfalen u.a. das Lernen in der digitalen Welt.
Die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes wird unter anderem auch mit Mittel aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Die Zuwendungen sollen aufgrund
der Fördertatbestände aber ausschließlich für erforderliche Arbeiten an den
Gebäuden, wie z. B. für die Verkabelung der Räume, eingesetzt werden. Es wird
diesbezüglich auf einen Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 25.09.2018
(vgl. Vorlage 344/18) verwiesen, der auch die Verwendung der Fördergelder aus
den Projekten „Gute Schule 2020“ beinhaltet.
Zusätzlich werden
auch Fördermittel aus dem am 15. März 2019 vom Bundesrat verabschiedeten
„DigitalPakt“ (siehe unten) eingesetzt
werden.
Ziel ist es, die
digitalen Medien in den Unterrichtsalltag zu integrieren und allen Schülerinnen
und Schülern den Umgang mit diesen zu ermöglichen sowie alters- und
zielgruppengerechte Stufen der Medienkompetenz zu erwerben. Die Ausstattung der
Schulen mit Medien dient der Verbesserung des Lernens im Unterrichtsalltag.
Dieser hat sich durch den Einsatz der digitalen Medien verändert. Lernen mit
digitalen Medien führt zu anderen Formen des Lehrens und Lernens, z. B. vom
tendenziell eher „lehrerzentrierten“ zum verstärkt „schülerorientierten“
Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bestimmte
Fertigkeiten und Kompetenzen (Medienkompetenzen) während ihrer Schullaufbahn
erwerben.
Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 bereits den ersten
Medienentwicklungsplan beschlossen. Mit
dem Medienentwicklungsplan wurden für folgende Teilbereiche Ziele und Mittel
festgelegt:
• pädagogisch
orientierte Medienkonzepte der Schulen,
• IT-Konzeption
(Ausstattungsregeln und Homogenisierung von Ausstattungen in Schulen mit
Möglichkeiten der Individualisierung),
• Investitions- und
Kostenplanung für den Schulträger,
• Wartungs- und
Support-Konzept,
• Fortbildungs- und
Qualifizierungsprogramm sowie
• Controlling und
Berichtswesen.
In seiner Sitzung am 06.09.2017 hat der Schulausschuss das Konzept zur Fortführung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Schulen der Stadt Rheine beschlossen.
Mit dem Medienentwicklungsplan wurden Standards geschaffen und ergänzt. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes ist die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar zu erweitern ist. So sind alle Unterrichtsräume mit Internetanschlüssen und weiteren Stromanschlüssen sowie elektr. Tafeln, WLAN-Sender und Dokumentenkameras auszurüsten.
Die bauliche Umsetzung gestaltet sich in den Bestandsflächen
zu Beginn schwierig. Elektroningenieure und ZGW planen die notwendigen
Maßnahmen unter Einbeziehung der Schulleitungen für jedes Schulgebäude. Sie
schreiben die Maßnahmen aus und überwachen die Umsetzung. Weitere notwendige
Arbeiten, wie z.B. Brandschutzverbesserungen, Energiespar- und
Schallschutzmaßnahmen, werden zeitgleich durchgeführt. Nach Abschluss der
Arbeiten ist die Schule auf technisch aktuellem Stand und für die nächsten
Jahre gut aufgestellt.
In einer Projektgruppe wird die Planung
„Medienentwicklungsplan“ und „Grundschuloffensive“ für alle Rheiner Schulen
erarbeitet und abgestimmt. Bauliche Maßnahmen sind lediglich in der
unterrichtsfreien Zeit möglich. Um Arbeiten auch außerhalb der Ferien, zum
Beispiel während Klassenfahren oder Praktika, zu ermöglichen, werden mit den
jeweiligen Schulleitungen Möglichkeiten der Freiziehung von Gebäudeteilen
erarbeitet.
In 2018 wurden für 43 Räume in verschiedenen Schulen Tafeln, Dokumentenkameras, WLAN-Sender und entsprechendes Zubehör beschafft und in Betrieb und genommen. (Anlage 1)
Es ist davon auszugehen, dass die in 2018 aus baulichen
Gründen nicht verausgabten Mittel vollständig in 2019 verausgabt werden und die
entsprechende Hardware installiert wird.
Im Jahr 2019 werden 100
Klassenräume im Rahmen des Medienentwicklungsplans ausgestattet. Sobald
Fördermittel des „DigitalPakt“ bereitstehen, werden weitere
Klassenraumausstattungen beschafft.
27 Klassenräume werden im Jahr
2019 mit der standarisierten Verkabelung, WLAN, elektr. Tafeln und
Dokumentenkameras neu ausgestattet. Darüber hinaus werden 73 Klassenräume in
verschiedenen Schulen über bereits vorhandene Verkabelung mit WLAN ausgestattet
und ebenfalls elektr. Tafeln sowie Dokumentenkameras erhalten. Die
erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 im Produkt 230 ´Bereitstellung
schulischer Einrichtungen` bereitgestellt worden. Ergänzt werden diese Mittel
um Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr, die zur Durchführung dieser
Aufgabe zwingend benötigt werden.
Alle Schulen werden 2019
Tablets und Zubehör für den Unterricht erhalten. Es werden in einer ersten
Anschaffung 792 Tablets beschafft. Weitere Geräte werden nach Bereitstellung
der Fördermittel aus dem DigitalPakt beschafft. (Anlage 2)
Am 22.01.2019 fand zum Thema
“Tablet für den Unterricht“ eine schulübergreifende Planungssitzung mit
Beteiligung der „Medienberatung NRW und Vertretern aller Schulen und der
Schulverwaltung statt. Es wurden stadtweite Standards vereinbart. Drei Betriebssysteme
wurden diskutiert. Die Kosten der in Frage kommenden Tablet-Systeme sind in
etwa gleich. Das Tablet-Betriebssystem iOS von Apple wurde als Standardsystem
für die Schulen der Stadt Rheine festgelegt. Den Ausschlag gaben die im
Vergleich zu Android und Windows bessere Handhabung im Unterricht sowie die
sehr gute Anpassung an die schulischen Anforderungen.
Jeder Schule werden in 2019
Tablets und notwendiges Zubehör (Ladeeinrichtungen, Transportlösungen,
drahtlose Präsentation) zur Verfügung gestellt. Für Teilstandorte und besonders
kleine Schulen werden abweichende Mengen bereitgestellt.
Mit der steigenden Menge an
Medienausstattung in den Schulen steigt auch der zeitliche Aufwand zur
Betreuung und Wartung der beschafften Ausstattungen. Hier ist der Schulträger
Stadt Rheine aufgrund einer Vereinbarung zwischen Land NRW und dem Städte- und
Gemeindebund für den Second-Level-Support zuständig. Um diesen Anforderungen zu
entsprechen, sind in den letzten Jahren im Bereich der Schulverwaltung zwei Vollzeitstellen
für Systemadministratoren geschaffen worden. Ab Sommer 2019 wird zusätzlich
eine Ausbildungsstelle „Fachinformatiker Systemintegration“ neu geschaffen.
Zum „DigitalPakt“ liegen
zur Zeit der Vorlagenerstellung noch keine genauen Förderbedingungen vor. Es
gibt lediglich eine „FAQ“-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen
(vgl.
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html).
Sobald die Stadt Rheine einen
Zuwendungsbescheid für Mittel aus dem DigitalPakt erhalten hat und die
Förderbedingungen es zulassen, werden für die Schulen der Stadt Rheine weitere
Ausstattungen wie elektr. Tafeln, WLAN-Systeme, Dokumentenkameras,
Netzwerkverteiler und notwendiges Zubehör beschafft.
Für die Beschaffung mobiler
Endgeräte wie Tablets oder Laptops aus
DigitalPakt-Mitteln sind spezielle Regeln in den FAQ enthalten, lediglich 20%
der Fördermittel dürfen hierfür eingesetzt werden. Bereits im Januar 2019
wurden die Schulen um die Übermittlung der laut FAQ notwendigen schulischen Medienkonzepte
an die Schulverwaltung gebeten.
Einige erklärende Ausschnitte
aus der FAQ-Liste (Stand 19.3.2019) sind nachfolgend aufgeführt:
„Das Gesetz
zur Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes zielt darauf, „digitale
Bildungsinfrastrukturen“ zu schaffen. Diese enden nicht am Schultor.
Infrastrukturen wie Schul-Clouds dienen dazu, schulübergreifend genutzt zu
werden. Vor allem helfen übergreifende digitale Bildungsinfrastrukturen, die
pädagogische Arbeit mit digitalen Werkzeugen für möglichst viele Beteiligte zu
vereinfachen und zu verbessern. Solche Infrastrukturen und die dafür nötigen
Entwicklungen sind daher im DigitalPakt Schule als mögliche Fördervorhaben
ebenfalls vorgesehen.“
„Bund und
Länder haben sich im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände
und -bedingungen verständigt. Es sollen spezielle digitale Arbeitsgeräte
förderfähig sein, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise
VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden
sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise
interaktive Tafeln. Wenn es nach dem
speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche
Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, könnten ausnahmsweise auch
Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Für die genaue
Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet
wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit
ist der DigitalPakt auch weiterhin eindeutig eine Infrastrukturprogramm und
keine Endgeräteförderung. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen,
Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts werden generell nicht
förderfähig sein. Im DigitalPakt Schule bleibt es vorrangig die Aufgabe der
Kommunen, gemeinsam mit den Ländern Betrieb, Support und Wartung der IT in den
Schulen sicherzustellen. Vielerorts übernehmen Lehrkräfte technische Aufgaben.
Doch die Hauptaufgabe der Lehrkräfte bleibt die pädagogische Vermittlung von
Kompetenzen und Inhalten und nicht die Wartung von Netzen und Geräten.
Daueraufgaben der Kommunen beim Betrieb der IT wiederum darf der Bund aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht finanzieren. Bisherige, auch vom BMBF
geförderte neue Ansätze wurden durch fehlende Infrastrukturen begrenzt.“
„Wenn mit
dem DigitalPakt und mit einer Breitband-Anbindung der Schulen leistungsfähige
Infrastrukturen verfügbar werden, sollte dies für neue Ansätze bei Service und
Support genutzt werden. Deswegen sieht der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die
Entwicklung effiziente und effektive Strukturen für die professionelle
Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder
landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule
und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die
Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben
bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen. Der Regelbetrieb ist wieder Aufgabe
der Schulträger.“
„Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus
dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder
einzelnen Schule (also zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Die Details
hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute
können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der
DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn
nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende
pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch
langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die
Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen ermöglichen und
darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. Hier sind unterschiedliche
Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb, als
formale Schulung durch professionelle Trainer oder als Peer-to-Peer-Learning –
möglich.“
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht
Medienentwicklungsplan Maßnahmen 2018 und 2019
Anlage 2: Übersicht Tablet für den Unterricht