Betreff
Umsetzungsplanung zum Medienentwicklungsplan für alle Schulen im Jahr 2019
Vorlage
151/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im Jahr 2019, sowie die damit verbundene Mittelverwendung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Der Medienentwicklungsplan (MEP) ist das Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung mit den Schulen den Einsatz von Medien in Schulen planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Mit dem Leitbild „Lernen im digitalen Wandel“ und dem Programm „Gute Schule 2020“ fordert und fördert das Land Nordrhein-Westfalen u.a. das Lernen in der digitalen Welt.

Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes wird unter anderem auch mit Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Die Zuwendungen sollen aufgrund der Fördertatbestände aber ausschließlich für erforderliche Arbeiten an den Gebäuden, wie z. B. für die Verkabelung der Räume, eingesetzt werden. Es wird diesbezüglich auf einen Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 25.09.2018 (vgl. Vorlage 344/18) verwiesen, der auch die Verwendung der Fördergelder aus den Projekten „Gute Schule 2020“ beinhaltet.

 

Zusätzlich werden auch Fördermittel aus dem am 15. März 2019 vom Bundesrat verabschiedeten „DigitalPakt“ (siehe unten) eingesetzt werden.

Ziel ist es, die digitalen Medien in den Unterrichtsalltag zu integrieren und allen Schülerinnen und Schülern den Umgang mit diesen zu ermöglichen sowie alters- und zielgruppengerechte Stufen der Medienkompetenz zu erwerben. Die Ausstattung der Schulen mit Medien dient der Verbesserung des Lernens im Unterrichtsalltag. Dieser hat sich durch den Einsatz der digitalen Medien verändert. Lernen mit digitalen Medien führt zu anderen Formen des Lehrens und Lernens, z. B. vom tendenziell eher „lehrerzentrierten“ zum verstärkt „schülerorientierten“ Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen (Medienkompetenzen) während ihrer Schullaufbahn erwerben.

 

Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 bereits den ersten Medienentwicklungsplan beschlossen. Mit dem Medienentwicklungsplan wurden für folgende Teilbereiche Ziele und Mittel festgelegt:

• pädagogisch orientierte Medienkonzepte der Schulen,

• IT-Konzeption (Ausstattungsregeln und Homogenisierung von Ausstattungen in Schulen mit Möglichkeiten der Individualisierung),

• Investitions- und Kostenplanung für den Schulträger,

• Wartungs- und Support-Konzept,

• Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm sowie

• Controlling und Berichtswesen.

 

In seiner Sitzung am 06.09.2017 hat der Schulausschuss das Konzept zur Fortführung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Schulen der Stadt Rheine beschlossen.

Mit dem Medienentwicklungsplan wurden Standards geschaffen und ergänzt. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes ist die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar zu erweitern ist. So sind alle Unterrichtsräume mit Internetanschlüssen und weiteren Stromanschlüssen sowie elektr. Tafeln, WLAN-Sender  und Dokumentenkameras auszurüsten.

Die bauliche Umsetzung gestaltet sich in den Bestandsflächen zu Beginn schwierig. Elektroningenieure und ZGW planen die notwendigen Maßnahmen unter Einbeziehung der Schulleitungen für jedes Schulgebäude. Sie schreiben die Maßnahmen aus und überwachen die Umsetzung. Weitere notwendige Arbeiten, wie z.B. Brandschutzverbesserungen, Energiespar- und Schallschutzmaßnahmen, werden zeitgleich durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Schule auf technisch aktuellem Stand und für die nächsten Jahre gut aufgestellt.

In einer Projektgruppe wird die Planung „Medienentwicklungsplan“ und „Grundschuloffensive“ für alle Rheiner Schulen erarbeitet und abgestimmt. Bauliche Maßnahmen sind lediglich in der unterrichtsfreien Zeit möglich. Um Arbeiten auch außerhalb der Ferien, zum Beispiel während Klassenfahren oder Praktika, zu ermöglichen, werden mit den jeweiligen Schulleitungen Möglichkeiten der Freiziehung von Gebäudeteilen erarbeitet.

In 2018 wurden für 43 Räume in verschiedenen Schulen Tafeln, Dokumentenkameras, WLAN-Sender und entsprechendes Zubehör beschafft und in Betrieb und genommen. (Anlage 1)

Es ist davon auszugehen, dass die in 2018 aus baulichen Gründen nicht verausgabten Mittel vollständig in 2019 verausgabt werden und die entsprechende Hardware installiert wird.

Im Jahr 2019 werden 100 Klassenräume im Rahmen des Medienentwicklungsplans ausgestattet. Sobald Fördermittel des „DigitalPakt“ bereitstehen, werden weitere Klassenraumausstattungen beschafft.

27 Klassenräume werden im Jahr 2019 mit der standarisierten Verkabelung, WLAN, elektr. Tafeln und Dokumentenkameras neu ausgestattet. Darüber hinaus werden 73 Klassenräume in verschiedenen Schulen über bereits vorhandene Verkabelung mit WLAN ausgestattet und ebenfalls elektr. Tafeln sowie Dokumentenkameras erhalten. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 im Produkt 230 ´Bereitstellung schulischer Einrichtungen` bereitgestellt worden. Ergänzt werden diese Mittel um Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr, die zur Durchführung dieser Aufgabe zwingend benötigt werden.

 

Alle Schulen werden 2019 Tablets und Zubehör für den Unterricht erhalten. Es werden in einer ersten Anschaffung 792 Tablets beschafft. Weitere Geräte werden nach Bereitstellung der Fördermittel aus dem DigitalPakt beschafft. (Anlage 2)

Am 22.01.2019 fand zum Thema “Tablet für den Unterricht“ eine schulübergreifende Planungssitzung mit Beteiligung der „Medienberatung NRW und Vertretern aller Schulen und der Schulverwaltung statt. Es wurden stadtweite Standards vereinbart. Drei Betriebssysteme wurden diskutiert. Die Kosten der in Frage kommenden Tablet-Systeme sind in etwa gleich. Das Tablet-Betriebssystem iOS von Apple wurde als Standardsystem für die Schulen der Stadt Rheine festgelegt. Den Ausschlag gaben die im Vergleich zu Android und Windows bessere Handhabung im Unterricht sowie die sehr gute Anpassung an die schulischen Anforderungen.

Jeder Schule werden in 2019 Tablets und notwendiges Zubehör (Ladeeinrichtungen, Transportlösungen, drahtlose Präsentation) zur Verfügung gestellt. Für Teilstandorte und besonders kleine Schulen werden abweichende Mengen bereitgestellt.

 

Mit der steigenden Menge an Medienausstattung in den Schulen steigt auch der zeitliche Aufwand zur Betreuung und Wartung der beschafften Ausstattungen. Hier ist der Schulträger Stadt Rheine aufgrund einer Vereinbarung zwischen Land NRW und dem Städte- und Gemeindebund für den Second-Level-Support zuständig. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, sind in den letzten Jahren im Bereich der Schulverwaltung zwei Vollzeitstellen für Systemadministratoren geschaffen worden. Ab Sommer 2019 wird zusätzlich eine Ausbildungsstelle „Fachinformatiker Systemintegration“ neu geschaffen.

 

Zum „DigitalPakt“ liegen zur Zeit der Vorlagenerstellung noch keine genauen Förderbedingungen vor. Es gibt lediglich eine „FAQ“-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (vgl.  https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html).

Sobald die Stadt Rheine einen Zuwendungsbescheid für Mittel aus dem DigitalPakt erhalten hat und die Förderbedingungen es zulassen, werden für die Schulen der Stadt Rheine weitere Ausstattungen wie elektr. Tafeln, WLAN-Systeme, Dokumentenkameras, Netzwerkverteiler und notwendiges Zubehör beschafft.

 

Für die Beschaffung mobiler Endgeräte wie Tablets oder Laptops  aus DigitalPakt-Mitteln sind spezielle Regeln in den FAQ enthalten, lediglich 20% der Fördermittel dürfen hierfür eingesetzt werden. Bereits im Januar 2019 wurden die Schulen um die Übermittlung der laut FAQ notwendigen schulischen Medienkonzepte an die Schulverwaltung gebeten.

 

Einige erklärende Ausschnitte aus der FAQ-Liste (Stand 19.3.2019) sind nachfolgend aufgeführt:

„Das Gesetz zur Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes zielt darauf, „digitale Bildungsinfrastrukturen“ zu schaffen. Diese enden nicht am Schultor. Infrastrukturen wie Schul-Clouds dienen dazu, schulübergreifend genutzt zu werden. Vor allem helfen übergreifende digitale Bildungsinfrastrukturen, die pädagogische Arbeit mit digitalen Werkzeugen für möglichst viele Beteiligte zu vereinfachen und zu verbessern. Solche Infrastrukturen und die dafür nötigen Entwicklungen sind daher im DigitalPakt Schule als mögliche Fördervorhaben ebenfalls vorgesehen.“

„Bund und Länder haben sich im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und -bedingungen verständigt. Es sollen spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig sein, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit ist der DigitalPakt auch weiterhin eindeutig eine Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts werden generell nicht förderfähig sein. Im DigitalPakt Schule bleibt es vorrangig die Aufgabe der Kommunen, gemeinsam mit den Ländern Betrieb, Support und Wartung der IT in den Schulen sicherzustellen. Vielerorts übernehmen Lehrkräfte technische Aufgaben. Doch die Hauptaufgabe der Lehrkräfte bleibt die pädagogische Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten und nicht die Wartung von Netzen und Geräten. Daueraufgaben der Kommunen beim Betrieb der IT wiederum darf der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht finanzieren. Bisherige, auch vom BMBF geförderte neue Ansätze wurden durch fehlende Infrastrukturen begrenzt.“

„Wenn mit dem DigitalPakt und mit einer Breitband-Anbindung der Schulen leistungsfähige Infrastrukturen verfügbar werden, sollte dies für neue Ansätze bei Service und Support genutzt werden. Deswegen sieht der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die Entwicklung effiziente und effektive Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen. Der Regelbetrieb ist wieder Aufgabe der Schulträger.“

Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen ermöglichen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. Hier sind unterschiedliche Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb, als formale Schulung durch professionelle Trainer oder als Peer-to-Peer-Learning – möglich.

 


Anlagen:  
Anlage 1:   Übersicht Medienentwicklungsplan Maßnahmen 2018 und 2019

Anlage 2:   Übersicht Tablet für den Unterricht