Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den Antrag der Katzenhilfe Rheine und Umgebung e. V., des Tierschutzvereins Rheine e.V., der Streunerhilfe Ni-No e. V. und der unabhängigen Wählergruppe Bürger für Rheine zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen vom 24.12.2018, incl. Zusatz vom 13.02.2019 (Anlagen 1 und 2), zurückzuweisen.

 


Begründung:

Der Wunsch der Antragsteller ist aus rechtlichen Gründen abzulehnen, da die Voraussetzungen für den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung nicht vorliegen. Insbesondere ist die dafür notwendige abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gegeben.

 

Bereits im Jahr 2012 wurde der Erlass einer entsprechenden Verordnung in Rheine geprüft, mit dem Ergebnis, dass, wie übrigens im gesamten Kreisgebiet Steinfurt, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei ordnungsbehördlichen Verordnungen auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes geht es nicht um den Schutz der freilebenden Katzen, sondern um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierzu können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine bestehende Gefahr abzuwehren. Zu den Handlungsinstrumenten zählt u. a. auch das Verordnungsrecht.

 

Voraussetzung für den Erlass einer solchen Verordnung wäre, dass von der Katzenpopulation in Rheine eine (abstrakte) Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, der durch die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen mittels ordnungsbehördlicher Verordnung begegnet werden könnte. Dabei sind die Voraussetzungen der Rechtsprechung an diesen Gefahrenbegriff sehr hoch. Der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung „nur“ aus politischen Gründen (z. B. um Tierheime zu entlasten) ist rechtlich unzulässig. Auf die ausführliche Darlegung der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW hierzu wird verwiesen (Anlage 3). Seitens des Kreises Steinfurt wird die Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes auch aktuell weiterhin geteilt.

 

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass in Rheine durch eine problematisch hohe Population wildlebender unkastrierter Katzen eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen besteht. Es liegen auch keine entsprechenden Hinweise des Gesundheitsamtes, Veterinäramtes oder der Kreisordnungsbehörde der Stadt Rheine vor.

 

Auch die Antragsteller zeigen nicht das Vorliegen einer abstrakten Gefahr bezogen auf die Situation in Rheine auf, sondern sprechen sich lediglich generell für eine Kastrations- bzw. Kennzeichnungspflicht aus.

 

Neben einer ordnungsbehördlichen Verordnung auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes könnten auch Tierschutzgründe (§ 13b TierSchG) eine Grundlage für eine Verordnung sein. Im Jahr 2015 hat das Land NRW den Erlass entsprechender Verordnungen für freilaufende Katzen auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen, so dass für eine Verordnung , in der es um den Schutz freilebender Katzen geht, nicht die Stadt Rheine sondern der Kreis Steinfurt zuständig ist. Der Anfang 2015 durch Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Steinfurt gestellte Antrag, für das Kreisgebiet eine Katzenkastration einzuführen, kam aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen an eine entsprechende Verordnung nicht zum Tragen. Als unterstützende Maßnahme hat der Kreis Steinfurt aber seit dieser Zeit dem Tierschutzverein im Kreis für Kastrationsmaßnahmen jährlich 20.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Zusammenfassend ist eine zwingende Kastrations- bzw. Kennzeichnungspflicht weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen Gründen geboten. In der jüngeren Vergangenheit wurde ein ähnlicher Antrag zur Kastrationspflicht im Kreis Steinfurt (Emsdetten) ebenso abgelehnt. Eine aktuelle Präsentation der Stadt Emsdetten ist zur Information beigefügt (Anlage 4).

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen vom 24.12.2018

Anlage 2 - Zusatz zum Antrag auf Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in Rheine

Anlage 3 - Mail Städte- und Gemeindebund

Anlage 4 – Präsentation der Stadt Emsdetten zum Thema Katzenkastration