Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Maßnahme B 4 - Entwicklung der Immobilie
Karstadt/Hertie (5942-0041) – Vorstellung des von der Jury des Bieterverfahrens empfohlenen Konzeptes
Vorlage
160/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/-empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine nimmt das vorgestellte Konzept des gemäß Juryempfehlung erstplatzierten Bieters zur Revitalisierung des ehemaligen Karstadt-/Hertie-Grundstücks zur Kenntnis.


Begründung:

 

A.        Ausgangslage und Rahmenbedingungen

Die ehemalige Kaufhausimmobilie „Karstadt/Hertie“ steht seit dem August 2009 leer. Bemühungen um eine standortadäquate Folge- oder Wiedernutzung des Gebäudes waren trotz zahlreicher Ansätze über die Jahre nicht erfolgreich. Insbesondere durch den Neubau der Emsgalerie haben sich die innerstädtischen Schwerpunkte im Einzelhandel nachhaltig in Richtung Emsstraße verschoben. Für den Standort ehem. Karstadt/Hertie und sein Umfeld ist eine grundsätzliche Neuentwicklung im innerstädtischen Zusammenhang erforderlich.

Grundlage hierfür ist der Rahmenplan Innenstadt, ein integriertes Handlungskonzept, durch das mit Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung die Innenstadt städtebaulich und stadtgestalterisch aufgewertet wird. Ein Bestandteil des Rahmenplanes ist die Maßnahme B4 Überprüfung des Einkaufsstandortes Karstadt/Hertie.

 

Durch den Erwerb der Immobilie im Mai 2017 wurde die Stadt Rheine in die Lage versetzt, die Entwicklung des Standortes aktiv zu betreiben und zu steuern. Ziel der Entwicklung ist es, das Grundstück an einen Investor weiter zu veräußern, der die wirtschaftlich und qualitativ positivsten Entwicklungsaussichten bietet, das Bestandsgebäude ehem. Karstadt/Hertie zurückbaut und – oberflächig getrennt durch eine „Fuge“– als vom angrenzenden Rathauszentrum inhaltlich und baulich abgekoppelte Entwicklung durch ein privates Invest betreibt.

Diese Entwicklung und Weiterveräußerung wird gemäß Beschluss des Rates vom 08.05.2018 (Vorlage Nr. 101/18/1) getrennt von den Entwicklungserfordernissen bezüglich des Rathauszentrums im Rahmen eines formellen Verfahrens – hier: eines mehrstufigen, strukturierten Bieterverfahrens – betrieben.

 

B.        Das Bieterverfahren – Ablauf und Verfahrensstand

Das Büro Post Welters Partner aus Dortmund wurde von der Stadt mit der Verfahrensbetreuung beauftragt.

Mit der europaweiten Veröffentlichung des Verfahrens am 21.06.2018 wurde das Bieterverfahren formal eingeleitet. Verfahrensgrundlage ist das Informationsmemorandum der Stadt Rheine, in dem alle Grundlagen, Anforderungen und Vorgaben des Verfahrens festgelegt sind. Diese beinhalten die am 08.05.2018 vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen inhaltlichen Eckpunkte und Vorgaben. Der Ablauf des Bieterverfahrens stellte sich wie folgt dar:

 

B.I       Stufe 1 Bewerbungsverfahren

·         21.06.2018     Verfahrensstart – EU-weite Veröffentlichung

·         09.08.2018     Frist für die Bewerbung von potentiellen Bietern

·         anschl.           formale Prüfung der eingegangenen Bewerbungen, Klärung von
                       Bewerberfragen

·         08/09.2018     Aufklärungsgespräche, Identifizierung geeigneter Bewerber

·         11.09.2018     Aufforderung Bieter zur Abgabe indikativer Konzepte / Angebote

·         10.2018          Klärung und Beantwortung von Bieterfragen

 

B.II     Stufe 2 Indikative Angebote und Konzepte, 1. Jurysitzung

·         30.10.2018     Frist für die Abgabe indikativer Konzepte und Angebote Bieter

·         anschl.           Vorprüfung der eingegangenen Unterlagen, Vorprüfbericht

·         27.11.2018     1. Präsentation Bieterkonzepte/-angebote, Erörterung von
                       Verständnisfragen mit Jury und Beratungsgremium
                       1. Jurysitzung: Hinweise und Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung
                       der Konzepte durch die Bieter, Prüfaufträge Einzelfragen durch die
                       Stadtverwaltung

·         12.2018          Aufklärungsgespräche Bieter bzgl. der Empfehlungen und Ergebnisse
                       der Prüfaufträge an die Stadt, anschl. Aufforderung Bieter zur Abgabe
                       finaler Konzepte und Angebote

 

B.III    Stufe 3 Finale Konzepte und Angebote, 2. Jurysitzung

·         21.02.2019     Frist für die Abgabe finaler Konzepte und Angebote Bieter

·         anschl.           Vorprüfung der eingegangenen Unterlagen, Vorprüfbericht

·         19.03.2019     2. Präsentation Bieterkonzepte/-angebote, Erörterung von
                       Verständnisfragen mit Jury und Beratungsgremium
                       2. Jurysitzung: Erörterung und Bewertung der Konzepte und Angebote
                       Beschlussempfehlung zum favorisierten Konzept und Angebot
                       Empfehlungen zu im weiteren Verfahren zu klärenden Fragen

 

 

C.        Vorstellung des von der Jury empfohlenen Bieterkonzeptes

Gemäß dem Ratsbeschluss der Stadt Rheine vom 08.05.2018 und den daraus resultierenden Vorgaben des Informationsmemorandums obliegt die Entscheidung über die Juryempfehlung und das weitere Vorgehen dem Rat der Stadt Rheine.

Da es sich im Ergebnis um ein Grundstücksgeschäft zwischen Stadt und potentiellem Investor handelt, bei dem auch sensible Daten und Zahlen insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises, der Rechte und Pflichten der Parteien sowie der daraus ggf. resultierenden Kostenverteilungen zu behandeln sind, ist diese Entscheidung in nicht öffentlicher Sitzung zu erörtern und zu treffen.

Das Gebot der Transparenz des Verfahrens und der Information der Öffentlichkeit gebieten es jedoch, die Inhalte und Zielsetzungen des empfohlenen Konzeptes in öffentlicher Sitzung vorzustellen.

Daher werden Vertreter des Bieters das Konzept in der Ratssitzung präsentieren. Herr Prof. Welters vom Büro Post Welters Partner wird die Vorstellung begleiten und die inhaltlichen Hinweise und Empfehlungen aus der Jury erläutern.

 

 

D.        Weiteres Vorgehen: Beschlussfassung zur Juryempfehlung

 

Voraussetzung für weitere Verhandlungen und Abstimmungen des vorgestellten Konzeptes mit dem Bieter ist ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Rheine. Dieser ist für den nicht öffentlichen Teil dieser Ratssitzung vorgesehen (Vorlage Nr. 161/19).

Bestandteil dieses Beschlusses wird auch sein, die Verwaltung zu beauftragen, offene Fragen zu klären und auszuhandeln. Die Verhandlungsergebnisse sind dann dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen.