Karstadt/Hertie (5942-0041) – Vorstellung des von der Jury des Bieterverfahrens empfohlenen Konzeptes
Beschlussvorschlag/-empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt das vorgestellte Konzept des gemäß Juryempfehlung erstplatzierten Bieters zur Revitalisierung des ehemaligen Karstadt-/Hertie-Grundstücks zur Kenntnis.
Begründung:
A. Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Die ehemalige Kaufhausimmobilie „Karstadt/Hertie“ steht seit dem August 2009 leer. Bemühungen um eine standortadäquate Folge- oder Wiedernutzung des Gebäudes waren trotz zahlreicher Ansätze über die Jahre nicht erfolgreich. Insbesondere durch den Neubau der Emsgalerie haben sich die innerstädtischen Schwerpunkte im Einzelhandel nachhaltig in Richtung Emsstraße verschoben. Für den Standort ehem. Karstadt/Hertie und sein Umfeld ist eine grundsätzliche Neuentwicklung im innerstädtischen Zusammenhang erforderlich.
Grundlage hierfür ist der Rahmenplan Innenstadt, ein integriertes Handlungskonzept, durch das mit Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung die Innenstadt städtebaulich und stadtgestalterisch aufgewertet wird. Ein Bestandteil des Rahmenplanes ist die Maßnahme B4 Überprüfung des Einkaufsstandortes Karstadt/Hertie.
Durch den Erwerb der Immobilie im Mai 2017 wurde die Stadt Rheine in die Lage versetzt, die Entwicklung des Standortes aktiv zu betreiben und zu steuern. Ziel der Entwicklung ist es, das Grundstück an einen Investor weiter zu veräußern, der die wirtschaftlich und qualitativ positivsten Entwicklungsaussichten bietet, das Bestandsgebäude ehem. Karstadt/Hertie zurückbaut und – oberflächig getrennt durch eine „Fuge“– als vom angrenzenden Rathauszentrum inhaltlich und baulich abgekoppelte Entwicklung durch ein privates Invest betreibt.
Diese Entwicklung und Weiterveräußerung wird gemäß Beschluss des Rates vom 08.05.2018 (Vorlage Nr. 101/18/1) getrennt von den Entwicklungserfordernissen bezüglich des Rathauszentrums im Rahmen eines formellen Verfahrens – hier: eines mehrstufigen, strukturierten Bieterverfahrens – betrieben.
B. Das Bieterverfahren – Ablauf und
Verfahrensstand
Das Büro Post Welters Partner aus Dortmund wurde von der Stadt mit der Verfahrensbetreuung beauftragt.
Mit der europaweiten Veröffentlichung des Verfahrens am 21.06.2018 wurde das Bieterverfahren formal eingeleitet. Verfahrensgrundlage ist das Informationsmemorandum der Stadt Rheine, in dem alle Grundlagen, Anforderungen und Vorgaben des Verfahrens festgelegt sind. Diese beinhalten die am 08.05.2018 vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen inhaltlichen Eckpunkte und Vorgaben. Der Ablauf des Bieterverfahrens stellte sich wie folgt dar:
B.I Stufe 1 Bewerbungsverfahren
·
21.06.2018 Verfahrensstart
– EU-weite Veröffentlichung
·
09.08.2018 Frist
für die Bewerbung von potentiellen Bietern
·
anschl. formale
Prüfung der eingegangenen Bewerbungen, Klärung von
Bewerberfragen
·
08/09.2018 Aufklärungsgespräche,
Identifizierung geeigneter Bewerber
·
11.09.2018 Aufforderung
Bieter zur Abgabe indikativer Konzepte / Angebote
·
10.2018 Klärung
und Beantwortung von Bieterfragen
B.II Stufe 2 Indikative Angebote und Konzepte,
1. Jurysitzung
·
30.10.2018 Frist
für die Abgabe indikativer Konzepte und Angebote Bieter
·
anschl. Vorprüfung
der eingegangenen Unterlagen, Vorprüfbericht
·
27.11.2018 1.
Präsentation Bieterkonzepte/-angebote, Erörterung von
Verständnisfragen
mit Jury und Beratungsgremium
1. Jurysitzung:
Hinweise und Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung
der Konzepte durch
die Bieter, Prüfaufträge Einzelfragen durch die
Stadtverwaltung
·
12.2018 Aufklärungsgespräche
Bieter bzgl. der Empfehlungen und Ergebnisse
der Prüfaufträge an
die Stadt, anschl. Aufforderung Bieter zur Abgabe
finaler Konzepte
und Angebote
B.III Stufe 3 Finale Konzepte und Angebote, 2.
Jurysitzung
·
21.02.2019 Frist
für die Abgabe finaler Konzepte und Angebote Bieter
·
anschl. Vorprüfung
der eingegangenen Unterlagen, Vorprüfbericht
·
19.03.2019 2.
Präsentation Bieterkonzepte/-angebote, Erörterung von
Verständnisfragen
mit Jury und Beratungsgremium
2. Jurysitzung:
Erörterung und Bewertung der Konzepte und Angebote
Beschlussempfehlung
zum favorisierten Konzept und Angebot
Empfehlungen zu im
weiteren Verfahren zu klärenden Fragen
C. Vorstellung des von der Jury empfohlenen
Bieterkonzeptes
Gemäß dem Ratsbeschluss der Stadt Rheine vom 08.05.2018 und den daraus resultierenden Vorgaben des Informationsmemorandums obliegt die Entscheidung über die Juryempfehlung und das weitere Vorgehen dem Rat der Stadt Rheine.
Da es sich im Ergebnis um ein Grundstücksgeschäft zwischen Stadt und potentiellem Investor handelt, bei dem auch sensible Daten und Zahlen insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises, der Rechte und Pflichten der Parteien sowie der daraus ggf. resultierenden Kostenverteilungen zu behandeln sind, ist diese Entscheidung in nicht öffentlicher Sitzung zu erörtern und zu treffen.
Das Gebot der Transparenz des Verfahrens und der Information der Öffentlichkeit gebieten es jedoch, die Inhalte und Zielsetzungen des empfohlenen Konzeptes in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
Daher werden Vertreter des Bieters das Konzept in der Ratssitzung präsentieren. Herr Prof. Welters vom Büro Post Welters Partner wird die Vorstellung begleiten und die inhaltlichen Hinweise und Empfehlungen aus der Jury erläutern.
D. Weiteres Vorgehen: Beschlussfassung zur
Juryempfehlung
Voraussetzung für weitere Verhandlungen und Abstimmungen des vorgestellten Konzeptes mit dem Bieter ist ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Rheine. Dieser ist für den nicht öffentlichen Teil dieser Ratssitzung vorgesehen (Vorlage Nr. 161/19).
Bestandteil dieses Beschlusses wird auch sein, die Verwaltung zu beauftragen, offene Fragen zu klären und auszuhandeln. Die Verhandlungsergebnisse sind dann dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen.