Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses die Entgelte für Eintrittskarten zu Veranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte im Jahr 2019 in der als Anlage 1 zu dieser Vorlage angegebenen Höhe.
Begründung:
Der
Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt
(Vorlage 044/19).
Dem Rat der Stadt
Rheine obliegt es, die privatrechtlichen Nutzungsentgelte (hier:
Eintrittsentgelte) zu beschließen.
Hinweis:
Die Veranstaltungen
2019 wurden langfristig noch von der Kloster Bentlage gGmbH geplant. Bisher
wurden Ermäßigungen lediglich an Schüler und Studenten gewährt.
Eine Angleichung der Ermäßigungsregelungen an die diesbezüglich beschlossenen
Geschäftsbedingungen der Stadt Rheine wurde bereits vorgenommen.
Die Höhe der Ermäßigungen bzw. die Festlegung sollte aber erst ab 2020 gemäß
den Regelungen der Stadt Rheine angepasst werden, da die Kosten- und
Finanzierungspläne der Veranstaltungen 2019 noch nach den bisherigen Regeln
veranschlagt wurden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen des gesamtbeworbenen
Kulturprogramms auch regelmäßig eintrittspflichtige Veranstaltungen im Kloster
Bentlage stattfinden, in denen die Kulturelle Begegnungsstätte nicht
Veranstalter ist, sondern als Gastspielort von externen Veranstaltern genutzt
wird.
Für diese Veranstaltungen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingen/Eintrittspreise nicht.
Rechtsgrundlagen:
Nach § 5 Abs. 5
EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom
Betriebsausschuss zu beschließen.
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt
Rheine zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1: Aufstellung Eintrittspreise Veranstaltungen 2019