Betreff
Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage - Privatrechtliche Entgelte für Veranstaltungstickets
Vorlage
163/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses die Entgelte für Eintrittskarten zu Veranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte im Jahr 2019 in der als Anlage 1 zu dieser Vorlage angegebenen Höhe.


Begründung:

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt (Vorlage 044/19).

 

Dem Rat der Stadt Rheine obliegt es, die privatrechtlichen Nutzungsentgelte (hier: Eintrittsentgelte) zu beschließen.

 

Hinweis:

Die Veranstaltungen 2019 wurden langfristig noch von der Kloster Bentlage gGmbH geplant. Bisher wurden Ermäßigungen lediglich an Schüler und Studenten gewährt.
Eine Angleichung der Ermäßigungsregelungen an die diesbezüglich beschlossenen Geschäftsbedingungen der Stadt Rheine wurde bereits vorgenommen.


Die Höhe der Ermäßigungen bzw. die Festlegung sollte aber erst ab 2020 gemäß den Regelungen der Stadt Rheine angepasst werden, da die Kosten- und Finanzierungspläne der Veranstaltungen 2019 noch nach den bisherigen Regeln veranschlagt wurden.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen des gesamtbeworbenen Kulturprogramms auch regelmäßig eintrittspflichtige Veranstaltungen im Kloster Bentlage stattfinden, in denen die Kulturelle Begegnungsstätte nicht Veranstalter ist, sondern als Gastspielort von externen Veranstaltern genutzt wird.
Für diese Veranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingen/Eintrittspreise nicht.

Rechtsgrundlagen:

Nach § 5 Abs. 5 EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom Betriebsausschuss zu beschließen.
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Aufstellung Eintrittspreise Veranstaltungen 2019