Betreff
Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage - Privatrechtliche Entgelte für kurzfristige Vermietungen
Vorlage
164/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses die privatrechtlichen Entgelte für die Raumvermietung und die Gästezimmervermietung in der kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage und der Saline Gottesgabe in der als Anlage 1 zu dieser Vorlage angegebenen Höhe.

 


Begründung:

 

Die Kulturelle Begegnungsstätte vermietet mit dem Ziel der materiellen und immateriellen Wertschöpfung zur Förderung des Satzungszweckes verschiedene Räumlichkeiten in den Gebäuden des Klosters Bentlage und der Saline Gottesgabe.

 

Bedingt durch den Wechsel der Betriebsform von gGmbH zu eigenbetriebsähnlicher Einrichtung sind die privatrechtlichen Entgelte durch den Rat (neu) zu beschließen. Hierbei sollen die bestehenden Tarife beibehalten werden.

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Vergabeordnung einschließlich der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen (Vorlage 045/19).

 

Durch den Übergang des Betriebes von der Kloster Bentlage gGmbH zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist diese für 2019 in eine Reihe von bereits im Vorjahr durch die Kloster Bentlage gGmbH abgeschlossenen Mietverträge eingetreten.

 

Rechtsgrundlagen:

Nach § 5 Abs. 5 EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom Betriebsausschuss festzusetzen.

Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Mietpreisliste