Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine stimmt der als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Stadt Münster zur Übertragung der Bereitstellung und des Betriebes des „votemanagers“ zu.
Begründung:
Zur technischen
Abwicklung von Wahlen wurde von der Stadt Rheine bislang die Software „PC-Wahl“
eingesetzt. Die Software dient insbesondere zur Erfassung und Übermittlung der
Wahlergebnisse am Wahlabend (Datenaustausch zwischen der Stadt Rheine und dem
Kreis Steinfurt) und ist als Grundlage für die Zusammenstellung des endgültigen
Wahlergebnisses unverzichtbar. Mit zusätzlichen Modulen werden weitere
Funktionalitäten (z. B. Präsentation der Wahlergebnisse) bereitgestellt.
Die Pflege und Wartung
(Support) der Software „PC-Wahl“ wurde seitens des Herstellers zum Jahresende
2018 eingestellt. Es ist daher beabsichtigt, künftig das Verfahren
„votemanager“ bei der Durchführung von Wahlen einzusetzen. Die Fachanwendung
„votemanager“ stammt von der Fa. vote IT GmbH, die bislang auch das Verfahren
„PC-Wahl“ vertrieben hat. Der Umstieg auf den „votemanager“ als Nachfolgelösung
desselben Herstellers erweist sich damit als besonders zweckmäßig und
garantiert eine vollständige und komfortable Datenübernahme.
Ebenso haben sich sämtliche kreis- bzw. wahlkreisangehörige Städte und Gemeinden als örtliche Wahlbehörden, die bislang ebenfalls „PC-Wahl“ eingesetzt haben, für den Einsatz des Nachfolgeverfahrens „votemanager“ ausgesprochen.
Das neue Verfahren
ist mandantenfähig, d. h. es kann zentral auf einem Server bereitgestellt und
betrieben und von mehreren Anwendern gemeinsam genutzt werden. Die Konzeption
des „votemanagers“ sieht dafür eine gemeinsame Datenbank mit dem Kreis sowie
den einzelnen Kommunen vor, die mit Webbrowsern von den Anwendern bedient wird.
Dadurch ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte bei der Durchführung von Wahlen
(einheitliche Datenbasis, geringerer Pflegeaufwand u. a.). Zudem wird durch die
gemeinsame Nutzung einer zentralen Anwendung die Gefahr von Cyber-Angriffen
deutlich minimiert, da die bislang mit „PC-Wahl“ vorgenommenen
Datenübermittlungen von Wahldateien und Wahlergebnissen entfallen.
Die citeq als
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster bietet in Kooperation mit
dem Zweckverband der Kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) die
Bereitstellung des „votemanagers“ für den Kreis Steinfurt und seine
kreisangehörigen Kommunen wie auch für die umliegenden Kreise und Kommunen
(Kreis Borken, Kreis Coesfeld u. a.) auf einem zentralen Server (Hosting) an.
Zur Bereitstellung
des Verfahrens „votemanager“ und zur Nutzung der Infrastruktur der citeq ist
der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
Rheine und der Stadt Münster erforderlich. Dies trifft auch auf die Kreise
Borken, Coesfeld und Steinfurt sowie auf die Städte Bocholt und Emsdetten zu,
während alle anderen Kommunen im Kreis Steinfurt der KAAW angehören und somit
dort keine besonderen Vereinbarungen mit der citeq erforderlich sind.
Der Kreis Steinfurt wird über die Zustimmung seiner
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Münster im Kreistag am
08.04.2019 beraten (Vorlage B 039/2019).
Der Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) der Genehmigung der Bezirksregierung
Münster. Sie ist im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt zu machen.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Stadt Münster zur Übertragung der Bereitstellung und des Betriebes des „votemanagers“