Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Stadt Münster zur Übertragung der Bereitstellung und des Betriebes des "votemanagers"
Vorlage
170/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Stadt Münster zur Übertragung der Bereitstellung und des Betriebes des „votemanagers“ zu.


Begründung:

Zur technischen Abwicklung von Wahlen wurde von der Stadt Rheine bislang die Software „PC-Wahl“ eingesetzt. Die Software dient insbesondere zur Erfassung und Übermittlung der Wahlergebnisse am Wahlabend (Datenaustausch zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt) und ist als Grundlage für die Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses unverzichtbar. Mit zusätzlichen Modulen werden weitere Funktionalitäten (z. B. Präsentation der Wahlergebnisse) bereitgestellt.

 

Die Pflege und Wartung (Support) der Software „PC-Wahl“ wurde seitens des Herstellers zum Jahresende 2018 eingestellt. Es ist daher beabsichtigt, künftig das Verfahren „votemanager“ bei der Durchführung von Wahlen einzusetzen. Die Fachanwendung „votemanager“ stammt von der Fa. vote IT GmbH, die bislang auch das Verfahren „PC-Wahl“ vertrieben hat. Der Umstieg auf den „votemanager“ als Nachfolgelösung desselben Herstellers erweist sich damit als besonders zweckmäßig und garantiert eine vollständige und komfortable Datenübernahme.

 

Ebenso haben sich sämtliche kreis- bzw. wahlkreisangehörige Städte und Gemeinden als örtliche Wahlbehörden, die bislang ebenfalls „PC-Wahl“ eingesetzt haben, für den Einsatz des Nachfolgeverfahrens „votemanager“ ausgesprochen.

 

Das neue Verfahren ist mandantenfähig, d. h. es kann zentral auf einem Server bereitgestellt und betrieben und von mehreren Anwendern gemeinsam genutzt werden. Die Konzeption des „votemanagers“ sieht dafür eine gemeinsame Datenbank mit dem Kreis sowie den einzelnen Kommunen vor, die mit Webbrowsern von den Anwendern bedient wird. Dadurch ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte bei der Durchführung von Wahlen (einheitliche Datenbasis, geringerer Pflegeaufwand u. a.). Zudem wird durch die gemeinsame Nutzung einer zentralen Anwendung die Gefahr von Cyber-Angriffen deutlich minimiert, da die bislang mit „PC-Wahl“ vorgenommenen Datenübermittlungen von Wahldateien und Wahlergebnissen entfallen.

 

Die citeq als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster bietet in Kooperation mit dem Zweckverband der Kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) die Bereitstellung des „votemanagers“ für den Kreis Steinfurt und seine kreisangehörigen Kommunen wie auch für die umliegenden Kreise und Kommunen (Kreis Borken, Kreis Coesfeld u. a.) auf einem zentralen Server (Hosting) an.

 

Zur Bereitstellung des Verfahrens „votemanager“ und zur Nutzung der Infrastruktur der citeq ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Stadt Münster erforderlich. Dies trifft auch auf die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt sowie auf die Städte Bocholt und Emsdetten zu, während alle anderen Kommunen im Kreis Steinfurt der KAAW angehören und somit dort keine besonderen Vereinbarungen mit der citeq erforderlich sind.

 

Der Kreis Steinfurt wird über die Zustimmung seiner öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Münster im Kreistag am 08.04.2019 beraten (Vorlage B 039/2019).

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) der Genehmigung der Bezirksregierung Münster. Sie ist im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Stadt Münster zur Übertragung der Bereitstellung und des Betriebes des „votemanagers“