Betreff
Ausbau der Straße An den Kleingärten III. BA (Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) (53014-8155)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
171/19
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße

 

An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) /Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus

 

niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3. Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten  Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal 

 

 

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage wurde eine Eingabe eingereicht. Die Anlage ist als Nr. 1 beigefügt. 

 

1        Eingabe (Anlage 1):                                                                                                                

 

        Wunsch auf Versetzung einer Leuchte

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1:

 

Von Anwohnerseite wird gewünscht, dass die an der Grundstücksgrenze geplante Leuchte um 3 m in Richtung Westen versetzt wird.

 

Gegen die Versetzung der Leuchte bestehen keine Bedenken. Der neue Standort wurde mit den Stadtwerken für Rheine abgestimmt.

Die Änderung wurde in den Lageplan eingetragen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

 

An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) / Verkehrsberuhigter Bereich

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von insgesamt 8,50 vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt  6,00 m und weitet sich  in den Einmündungen zur Straße An den Kleingärten II.BA auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:   Eingabe 1

Anlage 2:   Lageplanverkleinerung der Abwägung