I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die
unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe
Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße
An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19)
/Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1.
Mischfläche, bestehend aus
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem
Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne mit Anschluss an den
vorhandenen Regenwasserkanal
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung von der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage wurde eine Eingabe eingereicht. Die Anlage ist als Nr. 1 beigefügt.
1 Eingabe
(Anlage 1):
Wunsch auf Versetzung einer Leuchte
Abwägung zu 1:
Von Anwohnerseite wird gewünscht, dass die an der Grundstücksgrenze geplante Leuchte um 3 m in Richtung Westen versetzt wird.
Gegen die Versetzung der Leuchte bestehen keine Bedenken. Der neue Standort wurde mit den Stadtwerken für Rheine abgestimmt.
Die Änderung wurde in den Lageplan eingetragen.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
An den Kleingärten III. BA (von
Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) / Verkehrsberuhigter Bereich
Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis Hausnummer 19) bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von insgesamt 8,50 vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 6,00 m und weitet sich in den Einmündungen zur Straße An den Kleingärten II.BA auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau der Straße An den Kleingärten III. BA (von Hausnummer 1a bis
Hausnummer 19) handelt es sich
um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den
Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger wurden bereits zur
Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses
Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten
Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten
(z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die
Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe 1
Anlage 2:
Lageplanverkleinerung der Abwägung