Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.294,
Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum - Süd", der Stadt Rheine
I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungsbeschlussnebst Begründung
Vorlage
176/19
Aktenzeichen
PG 5.1 -wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 17. 01. 2019 den Start eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 294, Kennwort: „Gewerbegebiet Mesum –Süd“ (vgl. Vorlage 026//19) beschlossen. Die Realisierung des vorgelegten Konzeptes bietet die Möglichkeit, die seit mehr als 10 Jahren brachliegende Fläche im Gewerbegebiet einer Nutzung zuzuführen, die für den Ortsteil Mesum die Versorgung der Bevölkerung mit privaten Versorgungseinrichtungen - Physiotherapiepraxis - sichert.

 

Inhaltlich soll die Fläche für die Physiotherapiepraxis von „Sondergebiet“ in „Gewerbegebiet“ umgewandelt werden. Eine Physiotherapiepraxis ist gem. § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) als Anlage für gesundheitliche Zwecke in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig. Auch Betriebsleiterwohnungen sind entsprechend der Vorgabe der BauNVO ausnahmsweise zulässig.

 

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m.  § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 26. Februar 2019 bis einschließlich 29. März 2019 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes weicht von der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan ab; dieser bedarf demzufolge einer Anpassung im Wege der Berichtigung. Nach Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung wird die Umwandlung einer Teilfläche von „Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb/Autohandel“ zu „Gewerblicher Baufläche“ - im Sinne einer redaktionellen Korrektur des Flächennutzungsplanes - verwaltungsseitig vorgenommen und zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (s. Anlage 6). Einer Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (hier: Bezirksregierung Münster) bedarf es nicht.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 2 und 3; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge

Anlage 2:        Bebauungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 3:        Bebauungsplanentwurf  -  NEU

Anlage 4 a:     Begründung

Anlage 4 b:     Abstandsliste Abstandserlass NRW

Anlage 5:        Textliche Festsetzungen

Anlage 6:        FNP-Berichtigung