Betreff
Umgestaltung der Lindenstraße / Tichelkampstraße (Projekt 53014-712)
(zwischen Max-Born-Str. und Catenhorner Str.)
- Anlegung von Schutzstreifen -
Vorlage
181/19
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planungen zur Anlegung von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Lindenstraße / Tichelkampstraße (zwischen Max-Born-Straße und Catenhorner Straße) zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.      Allgemeines:

 

In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Rat der Stadt Rheine der Umsetzung der Fördermaßnahme KONRAD („Klimaschutz durch Optimierung der Nahmobilität und des Radverkehrs in Rheine“) zugestimmt, die im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ in den nächsten 3 Jahren durchgeführt wird.

Hinter dem Projekt KONRAD verbirgt sich ein ganzes Paket von Maßnahmen, wie z. B. die Installation von Service-Einrichtungen (Ladestationen für Elektroräder, überdachte Radabstellstationen, Fahrradabstellbügel, usw.), die Anschaffung elektrisch betriebener Lastenräder, die radverkehrsfreundliche Umprogrammierung von Ampeln. Diese Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Förderquote von 70 % gefördert.

Größte Einzelmaßnahme des Maßnahmenpakets ist die fahrradfreundliche Umgestaltung der Tichelkampstraße und der Lindenstraße (zwischen der Max-Born-Straße und der Catenhorner Straße) mittels Anlegung von beidseitigen Schutzstreifen.

 

 

2.      Bestandssituation:

 

Entlang der Lindenstraße verläuft ein getrennter Geh-/Radweg, der stellenweise durch mittig liegende Baumstandorte unterteilt ist. Die Breite des Radweges beträgt ca. 1,60 m, verringert sich im Bereich der Bäume aber auf ca. 1,15 m. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) beträgt die Regelbreite von Radwegen 2,00 m (mindestens aber 1,60 m bei geringer Nutzung). Erschwerend kommt durch die Lage der Baumstandorte hinzu, dass der Gehweg hinter den Bäumen (< 1,00m) für Fußgänger kaum nutzbar ist und diese auf den Radweg ausweichen. Somit entstehen häufig Konflikte mit Radfahrern.

Ab der Einmündung Albert-Einstein-Straße bzw. Neue Straße endet der getrennte Geh- und Radweg und der Radfahrer wird auf die Fahrbahn geleitet. Diese Führung wird auch im weiteren Verlauf der Tichelkampstraße bis zur Catenhorner Straße beibehalten.

 

 

3.      Beschreibung der Maßnahme:

 

Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit und die Qualität des Radfahrers zu gewährleisten oder zu optimieren. Bei der Wahl der geeigneten Radverkehrsführung wurden verschiedene Möglichkeiten durchgeplant und überprüft. Ausschlaggebende Kriterien bei der gewählten Führungsform waren in diesem Fall der Erhalt der bestehenden Bäume sowie die vorhandene Flächenverfügbarkeit.

Unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestbreiten sind die durchgehende Herstellung baulich angelegter Radwege (durch Bordanlage von der Fahrbahn getrennt) oder die Markierung von Radfahrstreifen (keine Befahrung von Kraftfahrzeugen) nicht möglich, so dass sich als geeignete Radverkehrsführung die Anlegung von Schutzstreifen ergab.

 

Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber selbst keine eigenständigen Fahrstreifen. Die Schutzstreifen sind auch nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von anderen Fahrzeug "bei Bedarf" (z. B. Begegnung mit LKW) überfahren werden. Parken ist auf den Schutzstreifen verboten. Ohne Anordnung eines Halteverbotes ist jedoch ein 3-minütiges Halten auf dem Schutzstreifen erlaubt.

Die Planung der Radverkehrsanlage erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt-06) bzw. den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010).

 

 

3.1 Fahrbahn

 

Die heutige Fahrbahnbreite von ≥ 7,50 m auf der Lindenstraße / Tichelkampstraße (zwischen der Max-Born-Straße und der Catenhorner Straße) ermöglicht es, beidseitig jeweils die Regelbreite in Höhe von 1,50 m für Schutzstreifen abzumarkieren und somit weiterhin die erforderliche Mindestbreite von 4,50 m zwischen den beiden Schutzstreifen einzuhalten, so dass ein Begegnen von PKW möglich ist. Lediglich im Bereich der Tichelkampstraße von Hausnummer 16 bis 38  kann auf der nordöstlichen Fahrbahnseite aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche nur ein Schutzstreifen mit Mindestbreite von 1,25 m angelegt werden.

 

Die Querschnittsform mit beidseitigen Schutzstreifen ist auch bereits im Zuge der Sanierung der Görresstraße / Hauenhorster Straße ( K 77) in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger gewählt worden, so dass mit der Umgestaltung der Lindenstraße / Tichelkampstraße ein durchgehendes Verkehrssystem für den Radfahrer entsteht.

 

Vor Markierung der Schutzstreifen ist eine Deckensanierung auf gesamter Fahrbahnbreite vorgesehen. Ein Bodengutachten wird derzeit angefertigt; Ergebnisse zum vorhandenen Asphaltaufbau liegen aber noch nicht vor.

 

Die Erneuerung der beidseitigen Entwässerungsrinnen ist ebenso wie die Neupflasterung des vorhandenen Parkstreifens vor den Hausnummern 16 – 38 in der Tichelkampstraße vorgesehen. Dieser Parkstreifen wird im Zuge der Baumaßnahme in einer regelkonformen Breite von 2,00 m neu angelegt und somit um ca. 25 cm gegenüber dem derzeitigen Bestand erweitert. Aus Mangel an zur Verfügung stehender Fläche kann der Schutzstreifen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite nur mit Mindestbreite von 1,25 m angelegt werden. Entlang des Parkstreifens bleibt die empfohlene Schutzstreifenbreite von 1,50 m eingehalten. Die wenigen Parkvorgänge und beengte straßenräumliche Situation ermöglichen somit den Verzicht auf einen gesonderten Sicherheitstrennstreifen.

Der bestehende Gehwegbereich und die vorhandenen Bäume werden beibehalten und bleiben während der Bauarbeiten unberührt.

In Höhe der Max-Born-Straße bzw. Krumme Straße sind separate Radwege vorhanden, an die die Schutzstreifen anschließen.

 

Die Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße / Tichelkampstraße / Laugestraße steht mit auf der Liste ausgewählter Knotenpunkte im Stadtgebiet, die im Hinblick auf die Realisierbarkeit aber auch der Notwendigkeit eines möglichen Kreisverkehrsplatzes untersucht werden. Diese Liste wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 15.11.2018 vorgestellt. Eine mögliche Kreisverkehrsplanung ist daher bei der Planung der Schutzstreifen im Bereich der Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße / Tichelkampstraße / Laugestraße berücksichtigt worden.

Es ist daher vorgesehen, die Deckensanierung und die Markierung der Schutzstreifen - soweit wie es der derzeitig bestehende Straßenverlauf bzw. die aktuelle Markierung zulässt - an den Kreuzungsbereich heranzuziehen. Bei einer Realisierung des Kreisverkehrsplatzes und Anpassung der Knotenpunktarme wird die Linienführung der Schutzstreifen weiter aufgenommen und bis an die Kreisfahrbahn herangeführt. Im Kreisverkehr wird der Radfahrer dann auf der Kreisfahrbahn geführt, da Schutzstreifen aus Sicherheitsgründen auf Kreisfahrbahnen nicht angelegt werden dürfen.

Sollte im Laufe des Jahres ein Beschluss zum Ausbau des Kreisverkehres erfolgen, könnten die Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden.

 

Vor der Lichtsignalanlage an der Tichelkampstraße / Catenhorner Straße ist - vorbehaltlich einer signaltechnischen Überprüfung der Signalanlage - vorgesehen, die vorhandenen Abbiegespuren zu demarkieren und einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen auszubilden. Dadurch kann der Radfahrer an den wartenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren und sich vor den motorisierten Fahrzeugen aufstellen.

 

 

3.2 Entwässerung

 

Im Zuge der Deckenerneuerung werden auch die Entwässerungsrinnen instand gesetzt. Im Bereich des Parkstreifens an der Tichelkampstraße wird die Rinne aufgrund der Verbreiterung des Parkstreifens um ca. 25 cm in Richtung der Fahrbahn versetzt. Da die Entwässerungsrinne verkehrstechnisch gesehen mit zur Fahrbahn und somit auch mit zur nutzbaren Fläche des Schutzstreifens gerechnet wird, wird die Rinnenbreite von aktuell 50 cm auf 30 cm reduziert. Auch werden entsprechend schmalere Straßenabläufe eingebaut.

 

 

3.3 Ausstattung

 

Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsbeschilderung sind entsprechend dem geplanten Ausbau zu erneuern bzw. anzupassen.

 

 

4.      Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zur Umgestaltung zu geben.

 

 

5.      Ausbauzeitpunkt:

 

Der Beginn der Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich noch im 4. Quartal 2019 beginnen und dann in der ersten Jahreshälfte 2020 abgeschlossen.

 

 

6.      Finanzierung:

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme ist zu 70 % durch Erträge aus dem Förderprogramm KONRAD abgedeckt. Der Eigenanteil in Höhe von 90.000 € ist in der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt sowie in Höhe von 105.000 € für das Folgejahr 2020 eingeplant.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab